Heute stoßen wir auf ein Thema, das in den letzten Wochen wachsendes Interesse geweckt hat: Aspirantur. Diese Person/dieses Thema/dieses Datum hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen und eine intensive gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Aus diesem Grund möchten wir in diesem Artikel die grundlegenden Aspekte im Zusammenhang mit Aspirantur beleuchten und eine detaillierte Analyse seiner Auswirkungen und Konsequenzen bieten. In diesem Sinne werden wir die verschiedenen Blickwinkel untersuchen, aus denen Aspirantur angegangen werden kann, mit dem Ziel, eine vollständige und objektive Sicht auf dieses Thema zu bieten. Ohne Zweifel handelt es sich hierbei um ein äußerst relevantes Thema, das es verdient, mit Tiefe und Konsequenz behandelt zu werden, und genau das wollen wir mit den folgenden Zeilen erreichen.
Aspirantur bezeichnet in der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten (Russland, Ukraine, Kasachstan usw.) sowie in einigen Ländern Mittel- und Osteuropas eine Fortsetzung des Studiums mit dem Ziel, einen weiteren wissenschaftlichen Grad zu erlangen. Der Titel lautet häufig „Kandidat der Wissenschaften“.
Die Aspirantur setzt auf den Universitätsabschluss (Diplom) auf. Sie wird in der Regel mit der Verteidigung einer ersten von zwei Doktorarbeiten, der Kandidatur-Dissertation abgeschlossen. Diese Form der Ausbildung des pädagogischen und wissenschaftlichen Nachwuchses wurde 1925 in der Sowjetunion eingeführt und dauert als Präsenzaspirantur in der Regel drei Jahre, als Fern-Aspirantur vier Jahre. In dieser Zeit ist der Aspirant üblicherweise an einer Universität, einem zugelassenen wissenschaftlichen Forschungsinstitut oder einem Institut der Akademie der Wissenschaften als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und legt in dieser Zeit mehrere Examen ab.
In der DDR wurde die wissenschaftliche Aspirantur im Dezember 1951 eingeführt und führte zu vielfältigen Möglichkeiten, die Promotion sowie die Habilitation auf dem direkten Wege oder als Externer abzulegen. Viele ausländische Studenten promovierten in der DDR im Rahmen einer Aspirantur. Eine direkte (= planmäßige) Aspirantur wurde in der Regel für Werktätige nach einem Studium eingerichtet und war meist mit einem Stipendium gekoppelt, welches sich bei Beschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen richtete.
Nach Beendigung der Aspirantur und einer erfolgreichen Verteidigung der (Kandidatur)-Dissertation wird der wissenschaftliche Grad Kandidat der Wissenschaften – Кандидат наук verliehen (z. B. Kandidat der technischen Wissenschaften – Кандидат технических наук). In der Tschechoslowakei und anderen Ländern des Ostblocks wurde als entsprechender Grad der Candidatus scientiarum (Abk. CSc.) verliehen.
In der DDR schloss die wissenschaftliche Aspirantur mit der Promotion A oder der Promotion B ab. Die Promotion B ist mit der heutigen Habilitation vergleichbar.
Inhaber von wissenschaftlichen Graden „Kandidat der Wissenschaften“ aus Russland können im Allgemeinen anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung führen.