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Der Codex Ur-Nammu (für alternative Bezeichnungen siehe: Ur-Nammu) ist die älteste schriftlich überlieferte Rechtssammlung. Sie ist in sumerischer Sprache abgefasst und ca. 2100 v. Chr. im Auftrage des Königs Ur-Nammu von Ur (Mesopotamien) oder seines Sohnes Schulgi entstanden. Die Bezeichnung als Codex Ur-Nammu ist moderner Art, die Rechtssammlung stellt kein kodifiziertes Recht in diesem Sinne dar.
Erhalten sind insgesamt 5 altbabylonische Abschriften, gefunden in den Städten Nippur, Ur und Sippar, die erstmals 1952 von Samuel Kramer übersetzt wurden. Es ist keine vollständige Abschrift vorhanden, 3 der Quellen überlappen sich jedoch und machen eine teilweise Rekonstruktion des Codex möglich. Die Quellen gehören aber zu unterschiedlichen Versionen (Spaltenbreite, Textvariante) und gehen deshalb höchstwahrscheinlich auf unterschiedliche Originale zurück, vermutlich auf Inschriften in Tempeln und auf Stelen.
Folgt man der Rekonstruktion des Altorientalisten Claus Wilcke, so ist der Codex folgendermaßen strukturiert:
Aufgrund der unvollständigen Überlieferung ist der Gesamtumfang des Codex unbekannt, erhalten sind wenigstens 40 Paragraphen. Die innere Struktur der Rechtssammlung folgt weitgehend dem Assoziationsprinzip beziehungsweise dem Talionsprinzip. Es werden grundsätzlich zwei Klassen von Menschen unterschieden: der Bürger/die Bürgerin (lú) und der Sklave/die Sklavin (arad/géme). Die einzelnen Gesetze werden in Form von wenn-dann-Sätzen dargestellt. Behandelte Themen sind im Wesentlichen in dieser Reihenfolge:
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Die Kapitalverbrechen Mord, Raub, Ehebruch und Vergewaltigung werden mit dem Tode bestraft, bei Anschuldigung der Hexerei wird ein Flussordal durchgeführt. Alle anderen Strafen sind Geldstrafen. Spezielle Gesetze zum Wasserdiebstahl, Vernachlässigung des Grundstücks usw. erklären sich aus den klimatischen Gegebenheiten Mesopotamiens, u. a. Wasserknappheit und der hauptsächlich auf Ackerbau basierenden Wirtschaft.