Drittes Geschlecht

In der heutigen Welt ist Drittes Geschlecht für ein breites Spektrum von Menschen zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse geworden. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner Bedeutung in der Geschichte oder seiner Relevanz im wissenschaftlichen Bereich, Drittes Geschlecht hat die Aufmerksamkeit vieler auf sich gezogen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte und Dimensionen im Zusammenhang mit Drittes Geschlecht im Detail untersuchen und ihre Auswirkungen und Relevanz in verschiedenen Kontexten analysieren. Von seinen Ursprüngen bis zu seinem heutigen Einfluss werden wir uns mit einer ausführlichen Analyse befassen, um seine Auswirkungen und seine Bedeutung in der heutigen Welt besser zu verstehen.

Als drittes Geschlecht werden Personen bezeichnet oder bezeichnen sich Personen selbst, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystemmännlich“ und „weiblich“ einordnen lassen wollen. Das „dritte Geschlecht“ gilt mittlerweile als Variante der nichtbinären Geschlechtsidentitäten. Die Begrifflichkeiten sind nicht deckungsgleich, da „nichtbinär“ unter anderem auch Personen beinhaltet, welche die Zuschreibung eines Geschlechts und damit die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ für sich ablehnen (genderfluid, genderqueer, neutrois). In einigen Gesellschaften gibt es neben „Mann“ und „Frau“ andere Bezeichnungen für spezielle Gruppen von Personen, die von dieser Einteilung abweichen, teils im biologischen Sinne als intergeschlechtlich, teils als eigene Geschlechtsidentität.

Die Bezeichnung erhielt eine Verbreitung im deutschen Sprachraum durch den Schriftsteller Ernst von Wolzogen mit seinem Roman Das dritte Geschlecht (1899), in dem er eine bisexuelle Frau beschreibt (eine sexuelle Orientierung). Hierbei ist das Geschlecht im biologischen Sinn festgelegt, aber es besteht eine davon abweichende Geschlechtsidentität. Vertreter der modernen Queer-Theorie und der Transgeschlechtlichkeit-Bewegung benutzen die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ im Sinne einer queeren Identität.

In Deutschland gibt es Personen mit juristisch unbestimmten Geschlechtsmerkmalen. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein „unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus“. Außerdem gibt es Fälle von Störungen der Geschlechtsentwicklung oder geschlechtsspezifischen Abweichungen. Gesellschaftspolitisch werden diese Themen kontrovers diskutiert.

Geschichte

Fremde Menschen – Androgyn – Illustration eines Zwischengeschlechtlichen in der Nürnberger Chronik (Hartmann Schedel, 1493)

In Platons Symposion erzählt der Komödiendichter Aristophanes von den Kugelmenschen. Manche Kugelmenschen waren rein männlich, andere rein weiblich, wiederum andere – die andrógynoi – hatten eine männliche und eine weibliche Hälfte. Die rein männlichen Kugelmenschen stammten ursprünglich von der Sonne ab, die rein weiblichen von der Erde, die androgynen vom Mond.

In der europäischen Kulturgeschichte erhielten Gesangskastraten die falsche Benennung homines tertii generis (Menschen des dritten Geschlechts). In seiner autobiografischen Dichtung Frutti del mondo schreibt der Kastrat Filippo Balatris im Jahr 1735: „… obwohl ich doch ein Neutrum bin, ein Hauptwort mit dem Artikel ‚das‘.“

Théophile Gautiers Roman Mademoiselle de Maupin (1835) handelt von einer bisexuellen Sängerin, die an der Pariser Oper in Männerrollen auftritt. Die Protagonistin erkennt die – im Vergleich zu Frauen – größeren Entfaltungsmöglichkeiten der Männer. Sie verkleidet sich als Mann und hat Liebeserlebnisse mit Männern und Frauen. Ihre Erlebnisse fasst die Sängerin in dem Satz zusammen: Je suis d’un troisième sexe à part qui n’a pas encore de nom. In der deutschen Übersetzung lautet der Satz: „Ich gehöre einem dritten, besonderen Geschlecht an, das noch keinen Namen hat.“

Die österreichische Schriftstellerin Elsa Asenijeff bezeichnete in ihrer 1898 erschienenen Schrift Aufruhr der Weiber und das Dritte Geschlecht „emancipierte Weiber“, welche angeblich danach streben, wie ein Mann zu leben, als hors-sexe (außerhalb des Geschlechts) oder als das dritte Geschlecht.

Ernst von Wolzogen zeichnete in seinem 1899 erschienenen satirischen Roman Das dritte Geschlecht, der in München spielt, mit der Protagonistin Claire de Vries das Bild der studierenden Geliebten, die sich der traditionellen Rolle als Ehefrau und Mutter verweigert.

Die Schriftstellerin und Philosophin Simone de Beauvoir (1908–1986) bezeichnete Frauen nach der Menopause, in der sie die Empfängnisfähigkeit verlieren und die Sexualität dann zeugungslos wird, als ein „drittes Geschlecht“.

Liste dritter Geschlechter

Hijra im Panscheel Park in Neu-Delhi (Indien 1994)

In verschiedenen zeitgenössischen Philosophieströmungen – vor allem feministischer Prägung – wird Geschlecht nicht als durch biologische Bedingungen vorgegebene ontologische oder „natürliche“ Tatsache gesehen, sondern als ein soziokulturell geprägtes Konstrukt: Gender als „soziales Geschlecht“. Von der Gender-Forschung werden auch die Geschlechter-Zweiteilung und die Heteronormativität kritisch untersucht. In diesem Zusammenhang wurde gegen Ende des 20. Jahrhunderts die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ durch Vertreter der Queer-Theorie und der Transgeschlechtlichkeit-Bewegung wiederentdeckt. Die queere oder nichtbinäre Geschlechtsidentität wird ab den 2010er-Jahren vergleichbar zu einem dritten Geschlecht betrachtet, statt ausgegrenzt zu werden als transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich (vergleiche Ethnologische Aspekte von Geschlechtsidentität). In einigen Kulturen ist ein drittes soziales Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ sozial anerkannt und in teils jahrhundertealte Traditionen eingebunden:

  1. Amarete – Bolivien: Ort mit zehn sozialen Geschlechtern (Kombinationen von Mann/Frau)
  2. Bakla – Philippinen: Cross-Gender-Männer
  3. Batscha PoschiAfghanistan: „die, welche wie Jungen angezogen sind“ und einen fehlenden Mann und Ernährer im Haushalt ersetzen sollen (siehe auch Bacha bazi: Kinderprostitution)
  4. Bissu, Makkunrai, Calabai – Sulawesi: drei von fünf sozialen Geschlechtern bei der Volksgruppe der Bugis
  5. Burrnesha – Albanien: „eingeschworene Jungfrau“, um einen fehlenden Mann und Ernährer im Haushalt zu ersetzen
  6. Chanith – Oman, arabische Halbinsel: Transpersonen, die männliche Geschlechterrollen ablehnen
  7. Faʻafafine – Samoa: Erziehung eines männlichen Kindes zur Frau
  8. Fakaleiti – Tonga: Cross-Gender-Männer
  9. Femminiello – Italien: Im traditionellen Neapel eine Geschlechterrolle für homosexuelle Männer mit weiblichem Geschlechtsausdruck
  10. Galloi – Antike: transgeschlechtliche Priester(innen) der Göttin Kybele
  11. Hijra – Indien, Pakistan und Bangladesch: offiziell als drittes Geschlecht anerkannte Transpersonen im kultischen Dienst der Muttergöttin Bahuchara Mata
  12. Kathoey – Thailand: Ladyman, Ladyboy oder Shemale, und andersherum die Tom (teilweise „drittes Geschlecht“)
  13. MāhūHawaii und Französisch-Polynesien: Cross-Gender-Männer
  14. Meti, Kothi – Nepal: als drittes Geschlecht angesehene Transfrauen
  15. Muxe/Marimacha – Südmexiko: sozial akzeptierte Trans-Rollen
  16. SekrataMadagaskar: Jungen, die „zart und weiblich“ sind und einvernehmlich in der Frauenrolle aufwachsen bei den Ethnien der Sakalava und Merina (Hova)
  17. Two-Spirit (Berdache) – Nordamerika: ein drittes Geschlecht bei indigenen Völkern
  18. X-gender – Japan: Selbstbezeichnung einer Geschlechtlichkeit außerhalb der zwei Kategorien Mann/Frau

Staaten mit rechtlicher Anerkennung einer dritten Geschlechtsoption

Weltkarte der rechtlichen Anerkennung eines nichtbinären oder „dritten“ Geschlechts („unbestimmt“):
  • nichtbinäres/drittes Geschlecht als freiwillige Wahl
  • bedingungsabhängig für intergeschlechtliche Personen
  • verpflichtend für intergeschlechtlich Geborene, und bedingungsabhängig wählbar
  • verpflichtend für intergeschlechtlich Geborene
  • ohne rechtliche Anerkennung oder ohne Daten
  • Von folgenden Staaten wird ein „unbestimmtes“ Geschlecht rechtlich anerkannt und kann in Reisepässen als Geschlechtsmerkmal eingetragen werden, meist als X:

    1. Argentinien (2012)
    2. Australien (2003)
    3. Bangladesch (2013)
    4. Chile (2018)
    5. Dänemark
    6. Deutschland (2018): „divers“ (seit 2013 auch leerer Eintrag möglich)
    7. Indien (2014)
    8. Island (2019)
    9. Kanada (2017)
    10. Kenia (2014)
    11. Kolumbien (2022): X
    12. Malta (2015)
    13. Nepal (2015)
    14. Neuseeland (2012)
    15. Niederlande (2018)
    16. Österreich (2018): „divers“ (auch leerer Eintrag möglich)
    17. Pakistan (2009)
    18. Spanien (2021)
    19. Uruguay (2018)
    20. USA: 26 der 56 Bundesstaaten und Territorien inkl. D.C. (Stand: November 2021)
      Im Oktober 2021 stellt die Bundesverwaltung den ersten geschlechtsneutralen Reisepass für eine nichtbinäre Person aus und erlaubt ab jetzt die freie Geschlechtswahl.

    Beispiele für den rechtlichen Umgang mit Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung

    Oktober 2018: „Aktion Standesamt 2018“, Abschlussveranstaltung vor dem deutschen Bundeskanzleramt

    Deutschland

    Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bilden seit Ende 2018 im deutschen Recht – neben denjenigen, deren Geschlecht personenstandsrechtlich offengelassen wurde (eingeführt Ende 2013) – eine eigene Geschlechtsoption, die gesetzlich so umschrieben wird, dass diese Personen „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet“ sind (vergleiche Nichtbinäre Geschlechtsidentität). Diversgeschlechtliche Menschen können ein „X“ als Geschlechtsangabe im Reisepass erhalten. Laut einer Umfrage des Bundesinnenministeriums unter den 16 Bundesländern haben bis Ende September 2020 insgesamt 413 Personen den Eintrag „divers“ erhalten, darunter 394 nach eigener Wahl und 19 Neugeborene.

    Österreich

    In Österreich gelten seit Anfang 2019 ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Per Erlass des Innenministeriums im September 2020 sind neben männlich und weiblich folgende Eintragungen im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) möglich:

    • divers
    • inter
    • offen
    • kein Eintrag

    Die Anzeige der Geburt mit der Festlegung der Bezeichnung erfolgt grundsätzlich durch eine Hebamme oder einen Arzt oder eine Ärztin. Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung der Geschlechtszuordnung vorgenommen werden soll, ist ein Fachgutachten notwendig.

    Malta

    Kennzeichnung einer Unisex-Toilette in Valletta (Malta 2016)

    Auf der Insel Malta wird seit 2015 nach den Änderungen durch das Gesetz Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act gemäß Artikel 278 des Zivilgesetzbuches die Angabe des Geschlechts eines Kindes im Geburtseintrag zurückgestellt, bis die Identität des Geschlechts des Minderjährigen geklärt ist. Nach § 9 (2) des Gesetzes wird eine ausländische Geschlechtsangabe auch dann anerkannt, wenn sie nicht „weiblich“ oder „männlich“ lautet; auch das Fehlen einer Geschlechtsangabe wird nach dieser Bestimmung anerkannt.

    Künstlerische Rezeption

    Belletristik

    Film und Fernsehen

    Siehe auch

    • Hermaphroditismus (Zwittertum: biologischer Zustand von doppeltgeschlechtlichen Individuen)

    Literatur

    • Elsa Asenijeff: Aufruhr der Weiber und das Dritte Geschlecht. Friedrich, Leipzig 1898.
    • Ute Scherb: Ich stehe in der Sonne und fühle, wie meine Flügel wachsen. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an der Freiburger Universität von 1900 bis zur Gegenwart. Helmer, Königstein/Taunus 2002, ISBN 3-89741-117-2 (Besprechung).

    Weblinks

    Commons: Transgender – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Historisch:

    Einzelnachweise

    1. Platon: Symposion 189d–190b. Siehe dazu Bernd Manuwald: Die Rede des Aristophanes (189a1–193e2). In: Christoph Horn (Hrsg.): Platon: Symposion, Berlin 2012, S. 89–104, hier: 93 f.
    2. Paul Münch: homines tertii generis. (PDF; 185 kB).
    3. Linda Maria Koldau: Ille cum, tu sine – Der Kampf um die Männlichkeit bei den Kastraten des 18. Jahrhunderts. (Memento vom 6. Januar 2007 im Internet Archive) 2. Tagung AIM Gender, S. 4 (PDF; 82 kB; 17 Seiten).
    4. Théophile Gautier: Mademoiselle de Maupin (französisch).
    5. Quellenangabe zu Oskar Sahlberg. (Memento des Originals vom 25. Dezember 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schwulencity.de In: schwulencity.de. Abgerufen am 10. Mai 2014.
    6. Elsa Asenijeff: Aufruhr der Weiber und das Dritte Geschlecht. Österreichische Nationalbibliothek, Wien 1898 (online mit PDF-Download).
    7. projekt-gutenberg.org
    8. Margrit E. Kaufmann: Geschlecht thematisieren: Feministische Ansätze in der Ethnologie. (Memento des Originals vom 16. Juli 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.journal-ethnologie.de In: Journal Ethnologie. 2004, abgerufen am 8. März 2020 (Bremer Institut für Kulturforschung bik, Universität Bremen).
    9. Siehe auch die Liste von UN Free & Equal im Eintrag „LGBT/LGBTI“: Definitions. In: UNFE.org. Ohne Datum, abgerufen am 22. Januar 2020 (englisch); Zitat: „ different cultures use different terms to describe people who have same-sex relationships or who exhibit non-binary gender identities (such as hijra, meti, lala, skesana, motsoalle, mithli, kuchu, kawein, travesty, muxé, fa’afafine, fakaleiti, hamjensgara and two-spirit)“.
    10. Anna Fischhaber: „bacha posh“ in Afghanistan: Ein falscher Sohn ist besser als keiner. In: Süddeutsche Zeitung. 12. März 2015, abgerufen am 15. März 2020.
      Video von faz: „Batscha Poschi“ in Afghanistan: Wenn Töchter Söhne werden müssen auf YouTube, 23. April 2018, abgerufen am 15. März 2020 (1:14 Minuten).
    11. Jeff Matthews: The „Femminiello“ in Neapolitan Culture. (Memento vom 15. Mai 2011 im Internet Archive) In: umuc.edu: Around Naples Encyclopedia. November 2009 (englisch).
    12. Bufi Fulvio: Presa Ketty, boss «femminiello» Comandava i pusher di Gomorra. In: Corriere della Sera. 13. Februar 2009, S. 19 (italienische Tageszeitung; online auf corriere.it (Memento vom 14. September 2015 im Internet Archive)); Zitat: „Femminiello e‘ una figura omosessuale è una persona dall‘ aspetto effeminato o spesso un travestito. E‘ rispettato e generalmente il femminiello viene considerato una persona che porta fortuna.“
    13. Céline Grünhagen: Transgender in Thailand: Die religiöse und gesellschaftspolitische Bewertung der Kathoeys. In: Edith Franke, Katja Triplett (Hrsg.): Religion und Politik im gegenwärtigen Asien: Konvergenzen und Divergenzen. Lit, Berlin/Münster 2013, ISBN 978-3-643-12279-7, S. 67–84, hier S. 71–74 (englisch; Seitenansichten in der Google-Buchsuche).
    14. Peter A. Jackson: Bangkok’s Early Twenty-First-Century Queer Boom. In: Queer Bangkok: 21st Century Markets, Media, and Rights. Hong Kong University Press, Hongkong 2011, ISBN 978-988-8083-04-6, S. 37 (englisch).
    15. Megan Sinnott: Toms and Dees: Transgender Identity and Female Same-Sex Relationships in Thailand. S. 5–7 und 26 (englisch).
    16. Roberta Perkins: Like a Lady in Polynesia: The Māhū of Tahiti, the Fa'a Fafine in Samoa, the Fakaleiti in Tonga and More. In: Polare Edition 3. März 1994 (englisch; Review-Version vom September 2015 auf gendercentre.org.au (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive)).
    17. University of Hawaiʻi at Mānoa: Gender Identity and Sexual Identity in the Pacific and Hawai'i: Introduction. 5. November 2019, abgerufen am 10. November 2019 (englisch; ausführliche Materialien).
    18. Magnus Hirschfeld: Sonderbare Menschenkinder in Madagaskar. In: Derselbe: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen mit besonderer Berücksichtigung der Homosexualität. Jahrgang 3. Max Spohr, Leipzig 1901, S. 577–579 (online auf archive.org).
    19. Iwan Bloch: Anthropological Studies on the Strange Sexual Practices of All Races and All Ages. 1933. Neuauflage: University Press of the Pacific, Honolulu 2001, ISBN 0-89875-471-2, S. 46 und 53–54 (englisch: Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).
    20. Roberta Perkins: Cross-Dressing Magic: Intersexuals and Feminine Husbands. In: Polare 9. Oktober 1995, S. 4–6 (englisch; australische transgender Soziologin; PDF: 407 , 33 Seiten (Memento des Originals vom 24. April 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gendercentre.org.au auf gendercentre.org.au).
    21. Zheliaa: Sekrata. In: Rampages.us. 11. November 2015, abgerufen am 13. April 2020 (englisch; Blogbeitrag).
    22. a b c Ines Eisele: Intersexualität: Viele Länder kennen drittes Geschlecht. In: Deutsche Welle. 8. November 2017, abgerufen am 28. November 2019.
    23. Goethe-Institut Chile: Politiken des Ich: Identität und Geschlecht in Argentinien. In: Goethe.de. Juni 2015, abgerufen am 25. Juli 2021 (übersetzt von Inka Marter).
    24. a b Meldung (CNN): Argentinien führt nicht-binären Ausweis ein. In: Euronews. 22. Juli 2021, abgerufen am 23. Juli 2021; Zitat: „In Spanien wurde das Gesetz vor kurzem geändert. Hier sind für eine Geschlechtsänderung nur zwei Erklärungen im Abstand von drei Monaten vor dem Standesamt ausreichen – ohne eine medizinische Diagnose und eine zwei Jahre dauernde Hormonbehandlung, die bisher vorgeschrieben sind.“.
    25. Meldung: Durchbruch: Freie Geschlechtswahl in Chile. In: Queer.de. 13. September 2018, abgerufen am 26. Juli 2021.
    26. Helena Werhahn: Namensgebung in Island: Nicht mehr nur Sohn und Tochter. In: taz.de. 4. Juli 2019, abgerufen am 28. November 2019.
    27. Rebecca Joseph: Canadian Passports to have ‘X’ gender starting Aug. 31. In: Global News. 24. August 2017, abgerufen am 10. November 2019 (englisch).
    28. Mattha Busby: Canada introduces gender-neutral “X” option on passports. In: The Guardian. 31. August 2017, abgerufen am 10. November 2019 (englisch).
    29. Sabine Hannakampf: Kolumbien wird divers. In: Maenner.Media. 7. März 2022, abgerufen am 8. März 2022 („Kolumbiens Verfassungsgericht hat die Aufnahme der Kategorie ‚nicht-binär‘ in kolumbianischen Ausweisdokumenten angeordnet“).
    30. Meldung: Niederlande vereinfachen Personenstands- und Vornamensänderung. Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). 11. April 2019, abgerufen am 10. November 2019; Zitat: „Leonne Zeegers hatte sich im Oktober 2018 in einem langen Gerichtsprozess den ersten niederländischen Reisepass mit der Angabe x erstritten.“
    31. Gerichtlich zuerkannte Angabe für eine erwachsene nichtbinäre transidente Person: „Geschlecht konnte nicht festgestellt werden“ in der Meldung: Rechtbank oordeelt dat de tijd rijp is voor erkenning van een derde gender. In: rechtspraak.nl. 28. Mai 2018, abgerufen am 10. November 2019 (niederländisch; „Gericht urteilt, dass die Zeit für ein drittes Geschlecht reif ist“).
    32. Offizieller uruguayischer Gesetzestext: Ley integral para personas trans. Uruguayisches Ministerium für soziale Entwicklung, 26. Oktober 2018 (spanisch; PDF: 4 MB, 10 Seiten auf presidencia.gub.uy).
    33. Movement Advancement Project (MAP): USA: Identity Document Laws and Policies. In: LGBTmap.org. Stand: 10. November 2021, abgerufen am 14. November 2021 (englisch; detaillierte Übersicht aller US-Bundesstaaten und -Territorien zu Einträgen in Führerschein oder Geburtsurkunde).
    34. Meldung (AP): X statt M oder F: USA stellen ersten geschlechtsneutralen Reisepass aus. In: Stern.de. 27. Oktober 2021, abgerufen am 14. November 2021.
    35. Farangies Ghafoor: Geschlechtervielfalt auf Reisedokumenten: USA stellen ersten Pass für Nicht-Binäre aus. In: Der Tagesspiegel. 27. Oktober 2021, abgerufen am 14. November 2021.
    36. PStG § 22 In: gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Justiz (gültig ab 22. Dezember 2018).
    37. Laura Sophia Jung: Intergeschlechtlichkeit: So viele Menschen haben die dritte Geschlechtsoption genutzt. In: Die Welt. 2. Februar 2021, abgerufen am 2. Februar 2021.
    38. Verfassungsgerichtshof: Intersexuelle Personen haben Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister. In: vfgh.gv.at. 29. Juni 2018, abgerufen am 10. September 2020.
    39. Paul Haller, Luan Pertl, Tinou Ponzer: Geschlechtsbezeichnung „divers“: Alex Jürgen und die dritte Option. In: Der Standard. 14. Mai 2019, abgerufen am 10. September 2020.
    40. Meldung: Drittes Geschlecht: VfGH ordnet Eintragung in Urkunden an. In: news.ORF.at. 29. Juni 2018, abgerufen am 10. November 2019.
    41. Meldung: Drittes Geschlecht: Neuer Erlass für Dokumente. In: ORF.at. 9. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
    42. Meldung: Drittes Geschlecht: Neuer Erlass für Dokumenteneinträge fertig. In: TT.com. 10. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
    43. Marie Louisecoleiro Preca, President: ACT No. XI of 2015. 14. April 2015 (englisch; PDF: 680 kB, 12 Seiten auf tgeu.org).
    44. Wiki-Eintrag: Geschlecht. In: Memory Alpha. 1. Februar 2021, abgerufen am 2. Februar 2021.
    45. Wiki-Eintrag: Rigelianer. In: Memory Alpha. 1. Februar 2021, abgerufen am 2. Februar 2021.
    46. Wiki-Eintrag: Vissianischer Cogenitor. In: Memory Alpha. 1. Februar 2021, abgerufen am 2. Februar 2021.
    47. Wiki-Eintrag: Adira Tal. In: Memory Alpha. Abgerufen am 29. März 2021.
    48. Meldung (Reuters): Premiere im Serienuniversum: “Star Trek” führt Trans-Figur und nichtbinären Charakter ein. In: Der Spiegel. 3. September 2020.