Entmilitarisierte Zone

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Entmilitarisierte Zone befassen und uns mit seinen verschiedenen Aspekten, seiner Bedeutung in der heutigen Gesellschaft und seiner Relevanz in der heutigen Welt befassen. In diesem Sinne werden wir die Auswirkungen analysieren, die Entmilitarisierte Zone in verschiedenen Bereichen hatte, von Kultur und Politik bis hin zu Technologie und Wirtschaft. Wir werden in seine Geschichte, seine Auswirkungen und seine Entwicklung im Laufe der Zeit eintauchen, mit dem Ziel, seine Bedeutung und seinen Einfluss auf unser tägliches Leben besser zu verstehen. Darüber hinaus werden wir die Zukunftsaussichten von Entmilitarisierte Zone und seine mögliche Entwicklung in den kommenden Jahren sowie die Kontroversen und Debatten untersuchen, die es derzeit auslöst.

Karte der demilitarisierten Zone zwischen Nord- und Südvietnam
Vietnamesische DMZ, 1968

Eine entmilitarisierte Zone (kurz EMZ) oder demilitarisierte Zone (kurz DMZ) ist ein Gebiet, in dem kein Militär stationiert oder bewegt werden darf und das damit ausschließlich der zivilen Nutzung offensteht. Üblicherweise liegt ein solches Gebiet im Grenzland zwischen zwei oder mehreren rivalisierenden Gruppen oder Staaten. Nicht selten werden solche Zonen vertraglich – etwa in einem Waffenstillstandsvertrag – festgelegt. Diese Verträge schränken den betroffenen Staat – auf dessen Staatsgebiet sich die entmilitarisierte Zone befindet – in der Nutzung dieses Gebiets ein. Er behält jedoch die vollständige Souveränität über den Gebietsteil. Oft liegen solche Zonen auch auf Kontrolllinien und bilden de facto zwischenstaatliche Grenzen. Åland als Teil von Finnland ist seit 1921 entmilitarisiert. Costa Rica hat das Militär 1948 zugunsten der Förderung von Bildungs- und Gesundheitsprogrammen abgeschafft.

Ohne dass dies beabsichtigt wäre, sind einige entmilitarisierte Zonen zu Rückzugsgebieten für die Natur und wilde Tiere geworden, weil dort der Bau von Häusern zu gefährlich wäre oder verboten ist.

Das Einrichten einer entmilitarisierten Zone durch Abbau der Armee und Waffenbestände wird als Demilitarisierung bezeichnet.

Beispiele entmilitarisierter Zonen

Demilitarisierte Zone (Korea) zwischen Nord- und Südkorea

Entmilitarisierte Zonen existieren beispielsweise an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea, auf Zypern (Zypernkonflikt, UN-Pufferzone (Zypern)), zwischen Syrien und den durch Israel besetzten syrischen Golanhöhen (UNDOF) sowie auf der Inselgruppe Spitzbergen (Svalbard) auf Grundlage des Spitzbergen-Vertrags.

Die Antarktis ist ebenfalls eine entmilitarisierte Zone. Der Antarktis-Vertrag von 1961 legt fest, dass die Antarktis ausschließlich der friedlichen Nutzung und der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleibt. Als Unterschied zu anderen entmilitarisierten Zonen ist hervorzuheben, dass die Antarktis keine Pufferzone ist und es bei seiner Errichtung auch nicht militarisiert war.

In der Vergangenheit gab es außerdem entmilitarisierte Zonen während der Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait (UNIKOM) und im Vietnamkrieg.

Ein 50 km breiter Gebietsstreifen entlang des östlichen Rheinufers wurde im Versailler Vertrag (Artikel 43) nach dem Ersten Weltkrieg zur entmilitarisierten Zone erklärt. Nach Ende der Alliierten Rheinlandbesetzung 1929/30 bis zur Remilitarisierung 1936 war das gesamte Rheinland entmilitarisiert.

Überwachung entmilitarisierter Zonen

In einigen Fällen werden neutrale Drittparteien zur Überwachung von Vereinbarungen in entmilitarisierten Zonen eingesetzt, wobei sowohl ziviles als auch militärisches Personal zum Einsatz kommen können:

Verwendung des Begriffs in der Informatik

Der Begriff der demilitarisierten Zone wird im übertragenen Sinne auch in der Informatik angewendet. An der Grenze zwischen einem geschützten Netzwerk und dem offenen Internet bezeichnet eine demilitarisierte Zone ein Netzwerk, in welchem Zugriffe von außen weniger restriktiv behandelt werden. Siehe dazu Demilitarisierte Zone (Informatik).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ian Brownlie, Principles of Public International Law. Oxford University Press, Oxford 2003, ISBN 978-0-19-926071-3, S. 112.