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Europäische Investitionsbank
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Rechtsform | eigene Rechtspersönlichkeit |
Gründung | 1958 |
Sitz | Luxemburg, Luxemburg |
Leitung | Nadia Calviño (Präsidentin) |
Mitarbeiterzahl | > 4.000 (30.06.2023) |
Branche | Banken |
Website | www.eib.org |
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat seit ihrer Gründung im Jahr 1958 die Aufgabe, mit eigenen Kapitalmitteln „zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes im Interesse der Union beizutragen“ (Art. 309 Abs. 1 AEUV) und betreibt auf diese Weise „Wirtschaftspolitik durch Kreditvergabe“. Die EIB ist auch außerhalb der EU tätig.
Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist gem. Art. 308 Satz 3 AEUV das Protokoll über die Satzung der EIB vom 25. März 1957, zuletzt geändert durch den Vertrag von Lissabon.
Die EIB, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet (s. Art. 28 Satzung), ist kein Organ der Europäischen Union, „sie steht als finanzielle Sondereinrichtung neben den Organen“ und ist somit nicht an Weisungen von Kommission oder dem Parlament gebunden, sie konsultiert diese jedoch. Zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds bildet sie die 2000 gegründete EIB-Gruppe. Kapitaleigner der EIB sind die Mitgliedstaaten der EU.
Das gezeichnete Kapital der EIB beläuft sich auf 242 Milliarden Euro (Stand 2021). Von diesem Betrag sind satzungsmäßig mindestens 5 % eingezahlt. Ihre Mittel beschafft sich die EIB über Anleihen an den Kreditmärkten.
Die EIB wurde 1958 auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle zusammen mit der EWG gegründet. Zunächst war der Sitz in Brüssel und seit 1968 in Luxemburg. Zum Standort auf dem Kirchberg (seit 1980) kommen zahlreiche Außenstellen. 2008 wurde die vom deutschen Architekten Christoph Ingenhoven entworfene Erweiterung der Hauptverwaltung in Luxemburg fertiggestellt.
Die EIB ist als Finanzierungsinstrument der Europäischen Union gemäß Artikel 309 AEU-Vertrag den politischen Zielen der Union verpflichtet und soll andere EU-Fördermaßnahmen flankieren. Die Aufgaben ergeben sich neben dem EG-Vertrag aus der Satzung der EIB sowie aus Mandaten, die ihr aus Beschlüssen des Europäischen Rates übertragen werden. Sie ist somit zuständig für die Vergabe von Krediten und Bürgschaften an öffentliche und private Institutionen in Übereinstimmung mit den Zielen der Union. Zu den vier prioritären Förderzielen der EIB in der EU gehören:
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU gegenüber den Partnerländern. Regionale Schwerpunkte sind der Mittelmeerraum (hier existiert das FEMIP-Programm) und die AKP-Länder (Cotonou-Investitionsfazilität). Der im Dezember 2010 eingerichtete „Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen Partnerländern“ (EPTATF) bietet projektbezogene Unterstützung für die Länder der Östlichen Partnerschaft. Auch Studenten im Hauptstudium können sich im Rahmen des Programms für eine Förderung bewerben.
Im Rahmen der EU-Außenbeziehungen ist die EIB ferner verantwortlich für die finanzielle Umsetzung von Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit auf Basis verschiedener Ad-hoc-Mandate der EU.
Der Verwaltungsrat der EIB hat am 14. November 2019 eine neue Finanzierungspolitik im Energiesektor verabschiedet, um die Finanzierungen der EIB mit den Klimaschutz-Zielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen. Ab Ende 2021 finanziert die EIB keine neuen fossilen Energieprojekte ohne CO2-Minderung mehr.
Die Finanzierung für neue Projekte durch die EIB geriet im Zuge des Brexit Ende Januar 2020 in Gefahr um 50 % gekürzt zu werden, doch erklärten sich die übrigen EU-Staaten bereit, den bisher vom Vereinigten Königreich getragenen Anteil von etwa 40 Milliarden Euro bereitzustellen. Dazu gehören neben den abgezogenen britischen Bargeldeinlagen von etwa 3,5 Milliarden Euro auch abrufbares Kapital im Umfang von etwa 38 Milliarden Euro.
Die Gremien sind:
Das Kapital der EIB wird zum einen von den Mitgliedsländern bereitgestellt, indem diese gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttoinlandsprodukt) Anteile an der EIB zeichnen. Zum anderen nimmt sie durch Begebung von Anleihen umfangreiche Mittel an den Kapitalmärkten auf. Da die Mitgliedsstaaten Eigentümer der Bank sind, verfügt sie auf den internationalen Finanzmärkten über ein hervorragendes Rating (AAA). Finanziert werden förderungswürdige Projekte normalerweise bis zu 50 % der Gesamtsumme, diese wird zu günstigen Bedingungen (z. B. niedrige Zinsen) zur Verfügung gestellt. Die Investitionsziele werden von der EIB in einem „operativen Gesamtplan“ für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Die EIB verfasst über ihre Aktivitäten einen jährlichen Bericht.
2011 unterzeichnete die EIB neue Darlehen im Betrag von 61 Mrd. EUR für Projekte in nahezu 70 Ländern. Davon entfielen 54 Mrd. EUR auf Finanzierungen innerhalb der Europäischen Union, und 7 Mrd. EUR wurden außerhalb der EU vergeben. Die Auszahlungen erreichten 60 Mrd. EUR. Damit hat die EIB die Realwirtschaft so stark wie nie zuvor unterstützt.
Koordinaten: 49° 37′ 13″ N, 6° 8′ 15,3″ O