Internationale Nichtregierungsorganisation

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Eine internationale Nichtregierungsorganisation (englisch International Nongovernmental Organization, INGO) ist nach der Definition des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) in seiner Resolution 288 (X) vom 27. Februar 1950 „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustande kommt“.

Zum Begriff

Die internationalen Nichtregierungsorganisation stellen neben den Internationalen staatlichen Organisationen (IGO) eine der beiden Großgruppen der Internationalen Organisationen (IO) dar. Im soziologisch-politikwissenschaftlichen und populär-medialen Bereich bezeichnet man diese privatrechtlichen Vereinigungen auch nur mit Internationale Organisationen und versteht darunter insbesondere Nichtregierungsorganisationen und Gruppierungen, die sich gemeinnützig in Bereichen wie Sozialarbeit, Umweltschutz, Tierschutz, Bildung, Kulturaustausch oder Menschenrechten weltweit engagieren (Zivilgesellschaftliche internationale Organisationen). Die umfassendere Definition umfasst auch Dachverbände nationaler Organisationen einschließlich staatlicher Organisationen oder staatsgetragener Unternehmen, die nicht auf Abkommen respektive nicht auf völkerrechtlichen Verträgen beruhen, sowie internationale Fachverbände und Ähnliches. Im allerweitesten Sinne rechnet man teils aber auch international tätige Wirtschaftsunternehmungen dazu (Multinationale Unternehmen MNO, Business INGOs).

Rechtsstellung

Der Europarat legte 1986 ein Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124) vor. Es trat 1991 in Kraft und die Ratifikation begann. Etwa ein knappes Viertel der Mitgliedsstaaten sind dieser Konvention zur Rechtsstellung von internationalen Nichtregierungsorganisationen bisher beigetreten. (Im Gegensatz zu anderen deutschsprachigen Nationen gehört die Bundesrepublik Deutschland nicht dazu. Stand Februar 2024)

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist aufgrund seiner Gründung als privatrechtlicher Verein nach Schweizer Recht juristisch ebenfalls eine nichtstaatliche Organisation – wie auch die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Es wird aber aufgrund seiner herausragenden Stellung, die ihm aufgrund der (von Staaten unterschriebenen) Genfer Konventionen zukommt, als ein traditionelles Völkerrechtssubjekt angesehen.

Organisation, NGO-Forschung und Bildung

Die weltweit wohl größte Katalogisierung von internationalen Nichtregierungsorganisationen und anderen internationalen Vereinigungen wird von der 1910 von Paul Otlet und Friedensnobelpreisträger Henri La Fontaine gegründeten Union des Associations Internationales mit Sitz in Brüssel bereitgestellt.

Eine Plattform für die Beteiligung für NGOs in der internationalen Politik bietet beispielsweise seit 1952 die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen des Europarats.

Ein spezialisiertes Fach Modern Management for Non Profit Organizations gibt es an der Universität Genf als Certificate of Advanced Studies (CAS)

Literatur

  • Union of International Associations (Hrsg.): Yearbook of International Organizations. Fünf Bände. 43. Aufl., K. G. Saur, München 2006, ISBN 3-598-24528-9.
  • Daniel A. Bell, Jean-Marc Coicaud (Hrsg.): Ethics in Action: The Ethical Challenges of International Human Rights Nongovernmental Organizations. Cambridge 2007, ISBN 978-0-521-68449-1.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Archivlink (Memento des Originals vom 26. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/daccess-dds-ny.un.org: ECOSOC: Resolution 7. Februar – 6. March.
  2. Siehe auch die Definition hierzu in Artikel 1 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen.
  3. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124). Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten. Vertragsbüro des Europarats, 1. Januar 1991, abgerufen am 29. Juli 2014 (deutsch).
  4. Gesamtzahl der Ratifikationen. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124). Vertragsbüro des Europarats | Erster Zugriff=2014-07-29, abgerufen am 9. Februar 2024 (deutsch).
  5. Universität Genf: Certificate of Advanced Studies (CAS) “Modern Management for Non Profit Organizations”