Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention

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Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge
Kurztitel: Pandemievertrag; Pandemic Treaty
Titel (engl.): International Treaty on Pandemic Prevention, Preparedness and Response
Datum: in Ausarbeitung
Inkrafttreten: nach Mai 2024 geplant
Fundstelle: in Ausarbeitung
Vertragstyp: geplant Multinational
Rechtsmaterie: Gesundheitsvorsorge
Unterzeichnung:
Ratifikation: offen
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Der Internationale Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge (Arbeitstitel, auch kurz: Internationaler Pandemievertrag) ist ein geplantes internationales Abkommen über eine koordinierte Vorgangsweise der Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation bei Pandemien (Prävention, Vorsorge und Reaktion).

Geschichte

Wenngleich Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR 2005) genauso im Hinblick auf drohende Pandemien (aufgrund von SARS-CoV-1 2003) seit 2007 völkerrechtsverbindliche Gültigkeit aufweisen und eine Überprüfung durch ein durch die WHO gebildetes „Review Committee“ (ab 8. September 2020) dieser IHR 2005 sowie ein Zwischenbericht dieses IHR-Überprüfungskomitees für November 2020 schon im August 2020 von der UN angekündigt war, sei nach eigenen Angaben des Europäischen Rates der Vorschlag für einen internationalen Pandemievertrag erstmals vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, im November 2020 auf dem Pariser Friedensforum angekündigt worden. Der Rat der Europäischen Union habe sodann am 20. Mai 2021 einen Beschluss angenommen, mit dem die Aufnahme von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zur Pandemiebekämpfung im Rahmen der WHO unterstützt werde.

Dieser Aufruf zu einem internationalen Pandemievertrag wurde auch von den Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrer Erklärung vom 19. Februar 2021 unterstützt und es wurde von Verantwortlichen in der EU am 25. Februar 2021 vereinbart, an einem internationalen Pandemievertrag mitzuarbeiten. Das Europäische Parlament wurde bislang mit diesem Vorgehen der EU-Staats- und Regierungschefs weitgehend nicht befasst.

Am 31. Mai 2021 haben die 194 WHO-Mitglieder anlässlich der Weltgesundheitsversammlung den Beschluss gefasst, auf einer Sondersitzung ab 29. November 2021 den Plan eines internationalen Pandemievertrags zu erörtern.

Vom 29. November bis 1. Dezember 2021 traten die Mitglieder der WHO in einer Sondersitzung zusammen und einigten sich darauf, ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium einzurichten, um einen Internationalen Vertrag oder ein anderes internationales Instrument zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion vorzubereiten, auszuarbeiten und auszuhandeln.

Am 1. Dezember 2021 wurde bekannt gegeben, dass sich die 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation in einer Sondersitzung darauf geeinigt hatten, zum Schutz vor künftigen Krisen durch Infektionskrankheiten einen globalen Prozess zur Ausarbeitung und Aushandlung eines internationalen Vertrages oder sonstigen „Instruments“ (z. B. Rahmenabkommen, Absichtserklärung etc.) aufzunehmen. Dieser globale Prozess wird in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden divergierenden Vorgehensweisen der WHO-Mitgliedstaaten als erforderlich erachtet. Durch diesen Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge soll der Schutz der Menschen gewährleistet werden.

Durch diesen Beschluss der Versammlung der Mitglieder der WHO wurde ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (INB) eingesetzt. Dieses bereitet den Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge vor.

Am 1. März 2022 hielt das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium (INB) die erste Sitzung zur Vereinbarung von Arbeitsweisen und Zeitplänen ab. Die zweite Sitzung ist am 1. August 2022 geplant, um die Fortschritte bei einem Arbeitsentwurf zu erörtern. Es sollen auch öffentliche Anhörungen abgehalten werden. Anlässlich der 76. Weltgesundheitsversammlung 2023 soll ein Fortschrittsbericht vorgelegt und bei der 77. Weltgesundheitsversammlung 2024 von dieser geprüft werden.

In einer koordinierten Medienaktion wurde von den damaligen Staats- und Regierungschefs:

  1. Josaia Voreqe Bainimarama, Premierminister von Fidschi;
  2. Prayut Chan-o-cha, Premierminister von Thailand;
  3. António Luís Santos da Costa, Premierminister von Portugal;
  4. Mario Draghi, Premierminister von Italien;
  5. Klaus Johannis, Präsident von Rumänien;
  6. Boris Johnson, Premierminister des Vereinigten Königreichs;
  7. Paul Kagame, Präsident von Ruanda;
  8. Uhuru Kenyatta, Präsident von Kenia;
  9. Emmanuel Macron, Präsident von Frankreich;
  10. Angela Merkel, Bundeskanzlerin von Deutschland;
  11. Kyriakos Mitsotakis, Premierminister von Griechenland;
  12. Moon Jae-in, Präsident der Republik Korea (Südkorea);
  13. Sebastián Piñera, Präsident von Chile;
  14. Andrej Plenković, Premierminister von Kroatien;
  15. Carlos Alvarado Quesada, Präsident von Costa Rica;
  16. Edi Rama, Premierminister von Albanien;
  17. Cyril Ramaphosa, Präsident von Südafrika;
  18. Keith Rowley, Premierminister von Trinidad und Tobago;
  19. Mark Rutte, Premierminister der Niederlande;
  20. Kais Saied, Präsident von Tunesien;
  21. Macky Sall, Präsident von Senegal;
  22. Pedro Sánchez, Premierminister von Spanien;
  23. Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine;
  24. Erna Solberg, Premierministerin von Norwegen;
  25. Aleksandar Vučić, Präsident von Serbien;
  26. Joko Widodo, Präsident von Indonesien;

sowie Charles Michel als Präsident des Europäischen Rates und Tedros Adhanom Ghebreyesus als Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, für dieses internationale Abkommen geworben. Die Regierungschefs von drei der fünf UNO-Sicherheitsratsmitglieder mit Vetorecht, Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Volksrepublik China haben diesen Aufruf nicht mitgetragen (diese vertreten rund 23,7 % der Weltbevölkerung (rund 1,89 Milliarden Menschen) und gelten als die militärisch stärksten Staaten der Erde). Ebenso fehlen die wichtigen Schwellenstaaten Indien und Brasilien mit zusammen rund 1,6 Milliarden Einwohnern. Von den 27 Unionsmitgliedstaaten der EU haben neun diesen Aufruf mitgetragen (diese repräsentieren rund 320 von 447 Millionen Einwohnern der EU (= rund 71,6 %)).

Ziele und Zweck

Aus der Sichtweise des Rats der Europäischen Union soll ein internationales Pandemieübereinkommen auf dem Geist der kollektiven Solidarität, der in den Grundsätzen der Fairness, Inklusivität und Transparenz verankert ist beruhen. Der Rat ist der Meinung, dass weder einzelne Regierungen noch die Weltgemeinschaft Pandemien vollständig verhindern können. Daher müsse die internationale Gemeinschaft viel besser auf mögliche künftige Pandemien vorbereitet sein und während des gesamten Erkennungs-, Warn- und Reaktionszyklus noch koordinierter handeln. Dadurch würde auch allgemein das Vertrauen in das internationale Gesundheitssystem gestärkt werden.

Mit dem Instrument des Pandemievertrages würden die Ziele und Grundprinzipien festgelegt, um die notwendigen kollektiven Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien zu strukturieren. Insbesondere würden folgende Bereiche schwerpunktmäßig gefördert:

  • Früherkennung und Prävention von Pandemien;
  • Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien;
  • Reaktion auf künftige Pandemien, insbesondere durch Gewährleistung eines universellen und gleichberechtigten Zugangs zu medizinischen Lösungen wie Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika;
  • ein stärkerer internationaler Rahmen für den Gesundheitsbereich mit der WHO als koordinierender Behörde für globale Gesundheitsfragen;
  • das Konzept „Eine Gesundheit“, bei dem die Gesundheit von Menschen, Tieren und unserem Planeten miteinander verbunden werden.

Vertragstext und Rechtsform

Über den Vertragstext und die Rechtsform der Vereinbarung (Vertrag, Rahmenübereinkommen, Absichtserklärung etc.) besteht bislang noch keine offizielle Einigung. Es wurden Vorentwürfe veröffentlicht. Es ist in jedem Fall – sofern es verbindlich sein soll – ein internationales Abkommen, welches von den interessierten Staaten nach den nationalen Bestimmungen ratifiziert werden muss. Während einige Regierungen der Unionsmitgliedstaaten der Europäischen Union und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland einen rechtsverbindlichen Vertrag befürworten, sehen andere Staaten, wie die USA, Indien oder Brasilien keinen Notwendigkeit dafür.

Anstehende Ratifikation in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 10. Juli 2023 die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die anstehende Ratifikation ab.

Kritik

Die Neue Zürcher Zeitung hält es für übertrieben, von einer „WHO-Diktatur“ zu sprechen, jedoch enthalte der Vertragsentwurf Bestimmungen, die teilweise einen „autoritären Geist“ atmen und von einem obrigkeitlichen Staatsverständnis zeugen. So geht es bei einem Artikel um die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Zensur und Behördenpropaganda. Die Staaten sollen falsche, irreführende Fehl- oder Falschinformationen bekämpfen und dabei international zusammen arbeiten. Die politische Kommunikation soll so gesteuert werden, dass das Vertrauen in die Wissenschaft, in die Gesundheitsbehörden und in die angeordneten Maßnahmen gestärkt wird. Dies sei abzulehnen und man sollte nicht vergessen, dass während der Corona-Krise auch die Behörden Falschinformationen verbreitet haben, so etwa der Schweizer Gesundheitsminister, der sagte „Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist“.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b World Health Assembly agrees to launch process to develop historic global accord on pandemic prevention, preparedness and response, Webseite: who.int vom 1. Dezember 2021.
  2. United Nations, UN News, 27. August 2020: Committee to review global treaty on response to health emergencies
  3. EU unterstützt Einleitung eines WHO-Verfahrens zur Ausarbeitung eines Pandemievertrags: Beschluss des Rates, Webseite: consilium.europa.eu vom 20. Mai 2021.
  4. G7 Leaders’ statement, 19 February 2021, Webseite: consilium.europa.eu vom 19. Februar 2021.
  5. Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zu COVID-19 und Gesundheit, 25. Februar 2021, Webseite: consilium.europa.eu vom 25. Februar 2021.
  6. Draft report of the Member States Working Group on Strengthening WHO Preparedness and Response to Health Emergencies to the special session of the World Health Assembly, Webseite: apps.who.int vom 12. November 2021.
  7. a b c Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge, Webseite: consilium.europa.eu vom 6. Dezember 2021.
  8. Die Kräfte bündeln: Bundesrat Berset eröffnet WHO-Tagung. In: AargauerZeitung.ch vom 24. Mai 2021.
  9. Es war dies erst die zweite Sondersitzung seit Gründung der WHO 1948.
  10. Die Welt muss jetzt handeln, um auf zukünftige Gesundheitsnotfälle vorbereitet zu sein, Webseite: bmj.com vom 23. November 2021.
  11. Siehe die Befugnisse der WHO hierzu in Artikel 19 der WHO-Verfassung. Das bislang einzige Instrument war die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, die 2005 in Kraft getreten ist.
  12. WHO-Chef fordert Einigung auf Vertrag zur Pandemievorbeugung, Webseite: aerzteblatt.de vom 30. November 2021.
  13. WHO - Frankreich begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen über einen neuen Vertrag zur Pandemieprävention (1. Dezember 2021), Webseite: diplomatie.gouv.fr vom 1. Dezember 2021.
  14. a b Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge, Webseite: consilium.europa.eu.
  15. a b W.H.O. members agree to begin talks on a global pandemic treaty, Webseite: The New York Times vom 1. Dezember 2021.
  16. a b WHO reaches draft consensus on future pandemic treaty, Webseite: reuters.com vom 2. Dezember 2021.
  17. Global leaders unite in urgent call for international pandemic treaty; Webseite: who.int vom 30. März 2021.
  18. „COVID-19 macht deutlich, warum geeintes Handeln für eine solidere internationale Gesundheitsarchitektur erforderlich ist“ – Gemeinsamer Aufruf von Präsident Charles Michel, WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus und mehr als 20 Staats- und Regierungschefs weltweit, Webseite: consilium.europa.eu vom 30. März 2021.
  19. Internationaler Vertrag gefordert, Webseite: europa.rlp.de vom 6. April 2021.
  20. WHO will Pandemievertrag auf den Weg bringen, Webseite: evangelisch.de vom 29. November 2021.
  21. Rat gibt grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über einen internationalen Pandemievertrag, Webseite: consilium.europa.eu vom 3. März 2022.
  22. 2 Senat 1 Kammer Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend unter anderem die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag (CA+). 10. Juli 2023, abgerufen am 21. Juli 2023.
  23. Stephanie Lahrtz, Dominik Feldges, Katharina Fontana: Der geplante WHO-Pandemievertrag zieht die falschen Lehren aus der Pandemie. In: nzz.ch. 23. Dezember 2023, abgerufen am 30. Januar 2024.