Jens Spahn

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Jens Spahn (2023)

Jens Georg Spahn (* 16. Mai 1980 in Ahaus) ist ein deutscher Politiker (CDU). Seit 2002 ist er Mitglied des Bundestages. Von 2015 bis 2018 war er parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und im Anschluss bis 2021 Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Merkel IV. Seit 2014 ist er Mitglied des CDU-Präsidiums, von Januar 2021 bis Januar 2022 als einer der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden.

Herkunft, Ausbildung und Privates

Spahn wuchs mit seinen zwei jüngeren Geschwistern im Dorf Ottenstein auf, einem Ortsteil von Ahaus im Kreis Borken im Norden des Westmünsterlandes. Nach dem Abitur 1999 an der Bischöflichen Canisiusschule in Ahaus absolvierte Spahn eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Westdeutschen Landesbank in Münster, die er 2001 mit dem IHK-Abschluss beendete. Danach war er Angestellter bis zu seinem Einzug in den Bundestag im Jahr 2002.

Von 2003 bis 2017 studierte Spahn neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter Politikwissenschaft an der Fernuniversität Hagen und erwarb 2008 den Bachelor of Arts, 2017 den Master of Arts.

Im Jahr 2012 wurde er von Friends of Europe, einer europäischen „Denkfabrik, in der Lobbyisten und Vertreter der EU-Institutionen zusammenarbeiten“, unter die „40 under 40 – European Young Leaders“ gewählt. Spahn absolvierte das „Young Leader Program“ für aufstrebende Führungskräfte in Politik und Wirtschaft, ein Partnerprojekt der Atlantik-Brücke und des American Council on Germany. Im Juni 2017 war Spahn Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz in Chantilly im US-Bundesstaat Virginia.

Sein „erstes und letztes Interview“ über seine Homosexualität gab er 2012 dem Spiegel-Magazin. Er erklärte darin, er definiere sich als Politiker nicht über das Schwulsein und mache demnach „keine schwule Klientelpolitik“, sondern wolle „als Gesundheitsexperte die Probleme unserer Zeit lösen“. Die Bezeichnung queer lehnt Spahn ab.

Spahn lebt in Berlin-Dahlem. 2017 heiratete Spahn auf Schloss Borbeck in Essen Daniel Funke. Die Trauung nahm der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen vor. Funke ist seit September 2019 Hauptstadt-Büroleiter der Burda Magazine Holding und deren Lobbyist; zuvor war Funke ab 2012 Leiter des Bunte-Hauptstadtbüros.

Spahn war in seiner Jugend Ministrant und ist römisch-katholisch. 2020 äußerte er im Interview mit dem Magazin Focus: „Die Kirche ist ein Teil von mir, auch wenn sie mich manchmal ärgert“, da er als homosexueller Mann oft im Konflikt zur Kirche stehe.

CDU-Politiker und öffentliche Ämter

Junge Union und erste politische Ämter (1995 bis 2015)

Jens Spahn auf dem CDU-Bundesparteitag in Köln (2014)

Spahn trat 1995 in die Junge Union und 1997 in die CDU ein. Er war von 1999 bis 2006 Kreisvorsitzender der JU Borken und wurde 2005 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Borken. Von 1999 bis 2009 gehörte er dem Rat der Stadt Ahaus an. In den Jahren 2009 bis 2015 war er Kreistagsmitglied im Kreis Borken.

Bundestagsabgeordneter (seit 2002)

Am 26. Oktober 2001 wurde Spahn auf der Wahlkreisversammlung der CDU in Metelen überraschend mit 55 gegen 45 Stimmen gewählt, um als Direktkandidat der CDU in diesem Wahlkreis anzutreten. Sein Borkener CDU-Kreisverband hatte auf der Versammlung einen geringeren Stimmenanteil von 46 Stimmen gegenüber dem Steinfurter CDU-Kreisverband mit 54 Stimmen. Sein Gegenkandidat war Benno Hörst aus Ochtrup. Nach seinem ersten Einzug in den Bundestag in 2002 war er nach Anna Lührmann der zweitjüngste Abgeordnete des 15. Bundestag, sowie der jüngste der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Jens Spahn zog 2002, 2005, 2009, 2013, 2017 und 2021 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Steinfurt I – Borken I in den Bundestag ein. Bei der Bundestagswahl 2021 erhielt er 40 Prozent der Erststimmen.

Er wurde im November 2005 stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Gesundheit. Er war Mitglied in der Koalitionsarbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD, die die Gesundheitsreform 2007 vorbereitete. Von 2009 bis 2015 war er Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und zugleich gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Spahn gehört der „Jungen Gruppe“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Er ist Gründungsmitglied einer fraktionsübergreifenden Gruppe von jungen Bundestagsabgeordneten, die sich für die Verankerung der Generationengerechtigkeit als Staatsziel ins Grundgesetz einsetzt.

Bis Juli 2015 war er ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und bis 2018 stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss.

Spahn wurde am 14. November 2014 Vorsitzender des Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege der CDU. Dem rund 40-köpfigen Gremium gehören Vertreter der Landesverbände und der Vereinigungen der CDU an. Der Ausschuss erarbeitet die gesundheitspolitischen Positionen der CDU.

Wegen der rot-gelb-grünen Koalitionsbildung nach der Bundestagswahl 2021 musste Spahn am 8. Dezember 2021 sein Amt als Bundesminister für Gesundheit an Karl Lauterbach (SPD) abgeben. Seither ist er sowohl stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, als auch im Wirtschaftsausschuss und des Weiteren jeweils einfaches Mitglied in den Ausschüssen Gesundheit und Haushalt. Seit dem 13. Dezember 2021 ist Spahn stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und in dieser Funktion für die Themen Wirtschaft, Klima, Energie, Mittelstand und Tourismus zuständig.

Mitglied des CDU-Präsidiums (seit 2014)

Beim CDU-Bundesparteitag 2014 in Köln wurde Spahn in das CDU-Präsidium gewählt und verdrängte damit den damaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe. In seiner Kandidatur betonte Spahn die Wichtigkeit einer „Verjüngung der Partei“.

Im Jahr 2018 wurde Spahn auf dem CDU-Bundesparteitag in Hamburg mit 89 Prozent der Stimmen erneut ins Präsidium gewählt. Am 16. Januar 2021 wurde er schließlich beim digitalen Parteitag zum stellvertretenden Parteivorsitzenden gewählt, allerdings mit dem schlechtesten Ergebnis aller Kandidaten. Im Januar 2022 wurde er erneut ins Präsidium der CDU gewählt, ohne jedoch weiterhin stellvertretender Parteivorsitzender zu sein.

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen (2015 bis 2018)

Von 2015 bis 2018 war er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.

Bundesminister für Gesundheit (2018 bis 2021)

Am 14. März 2018 wurde Jens Spahn von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Bundesminister für Gesundheit ernannt. Er löste Hermann Gröhe in diesem Amt ab. Spahn war der jüngste Minister im Kabinett Merkel IV. Am 8. Dezember 2021 wurde die Regierung Merkel von der Ampel-Koalition unter Olaf Scholz abgelöst und auf Jens Spahn folgte der SPD-Politiker Karl Lauterbach.

Bewerbung um den CDU-Vorsitz

Am 29. Oktober 2018 gab er bekannt, im Dezember 2018 beim Bundesparteitag der CDU neben der späteren Siegerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Friedrich Merz für das Amt des Parteivorsitzenden zu kandidieren. Bei der Wahl am 7. Dezember 2018 erhielt er im ersten Wahlgang 157 Stimmen (rund 15,7 Prozent) und unterlag damit Annegret Kramp-Karrenbauer und Friedrich Merz, die in eine Stichwahl gingen. Die Süddeutsche Zeitung sah Spahn trotz der Niederlage als „wahren Gewinner“ der Wahl. Am 25. Februar 2020 gab er bekannt, nicht selbst für die Nachfolge Kramp-Karrenbauers zu kandidieren, sondern Armin Laschet zu unterstützen.

Positionen, Regierungsarbeit und Kritik

Grundsätzliche Haltung und öffentliche Wahrnehmung

Spahn wird zum konservativen Flügel der CDU gezählt. Einem Porträt der ZEIT zufolge bezeichnete er sich selbst als „liberal-konservativ“. Spahn distanzierte sich mehrfach ausdrücklich von rechtsradikalen Positionen und betonte seine Absicht, ebenso gegen einen „rechten Islam“ vorgehen zu wollen.

Der Spiegel-Redakteur Florian Gathmann kritisierte Spahn als „Populisten“, da er sich neben einem Vollverschleierungsverbot und der Einschränkung der doppelten Staatsbürgerschaft auch für die Einführung eines Islamgesetzes aussprach und öffentlich gegen sogenannte „Muskelmachos“ oder „Großstadthipster“ polemisiere. Letztere seien laut Spahn durch die allgegenwärtige Verwendung des Englischen in deutschen und europäischen Großstädten – was er als elitäre Distinktion bezeichnet – als „das augenfällige Symptom einer bedauerlichen kulturellen Gleichschaltung“ zu werten. Sowohl im Kontext seiner Aufnahme in das Ministerkabinett als auch seiner Kandidatur um den CDU-Vorsitz wurde Spahn von Pressestimmen als „Provokateur“ bezeichnet. Auch Spahns Biograf Michael Bröcker bescheinigte diesem eine Taktik, welche harte Provokation, etwa auf Parteitagen, umfasse. „Er ist aus Überzeugung Hardliner in der Integrationspolitik. Aber er weiß auch, dass seine Vorstöße populär sind.“

Im Bundestagswahlkampf 2017 nutzte Spahn die Möglichkeit des Mikrotargeting bei Facebook, um gezielt jüngeren AfD-Sympathisanten Dark Ads mit der Forderung „Sichere Außengrenzen für ein sicheres Europa“ zukommen zu lassen. Ein anderer Post, der sich an jüngere Einwohner von Großstädten richtete, enthielt ein Bild mit Menschen unterschiedlicher Hautfarbe und der Botschaft „Deutschland ist großartig“.

Gesundheitspolitik und Wirken als Minister

Digitalisierung und Datenschutz

Zu Beginn seiner Amtszeit als Bundesgesundheitsminister nannte Spahn die Digitalisierung des Gesundheitssystems als eine zentrale Aufgabe, er wolle die „Chancen des digitalen Wandels ergreifen“. Im Bundesgesundheitsministerium gründete Spahn eine eigene Abteilung für Digitales sowie ein von dem Manager Jörg Debatin geleitetes, von der BWI GmbH finanziertes, Expertengremium, welches das Ministerium drei Jahre zu digitalen Gesundheitsthemen beraten soll. Das unter Spahn beschlossene Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) sieht die gezielte Nutzung von anonymisierten Gesundheitsdaten für die Forschung vor und eröffnet die Möglichkeit, Gesundheits-Apps auf Kosten der Krankenkasse nutzen zu können. Datenschützer kritisierten einen möglichen Missbrauch von Daten. Befürworter sehen einen „Durchbruch für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“.

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Als Gesundheitsminister war Spahn maßgeblich am Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) beteiligt. Mit diesem sollte erreicht werden, dass gesetzlich Versicherte schneller und leichter einen Arzttermin erhalten. Das Gesetz trat im Mai 2019 in Kraft und sieht neben einer Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Erhöhung der Mindestsprechzeiten von Ärzten sowie eine Verpflichtung der Krankenkassen, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten, vor. Die Betriebskrankenkassen lobten das Gesetz als „mutigen Schritt in die digitale Zukunft“. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten bemängelte, Menschen mit psychischen Erkrankungen würden „entmündigt“. Eine elektronische Petition zur Rücknahme des Gesetzesentwurfs fand über 200.000 Unterzeichner und war damit die erfolgreichste bislang lancierte Petition an den Bundestag.

Äußerungen zu Krebs-Erkrankungen

Anlässlich der am 29. Januar 2019 ausgerufenen „Nationalen Dekade gegen Krebs“ zur Förderung von Krebsprävention und -Forschung verwies Spahn auf „gute Chancen, dass wir in zehn bis 20 Jahren den Krebs besiegt haben“. Diese Prognose führte zu Widerspruch, so von der Stiftung Patientenschutz, dem Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach und Krebs-Medizinern der Berliner Charité und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

Organspende-Gesetzentwurf

2019 initiierte Spahn eine bundesweite Debatte zur Zukunft der Organspende. Wegen im europäischen Vergleich niedrigen Spendenzahlen schlug Spahn eine tiefgreifende Neuregelung der Organspende vor. Am 16. Januar 2020 scheiterte im Bundestag ein Gesetzentwurf von Spahn und weiteren Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien, der die Einführung einer doppelten Widerspruchsregelung bei der Organspende vorsah. Stattdessen erhielt ein alternativer Entwurf, in dem die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sich mit weiteren Bundestagsabgeordneten für eine erweiterte Zustimmungslösung einsetzte, im Parlament die erforderliche Mehrheit. Parteiübergreifendes Lob erhielt Spahn für die offene Debattenführung und konkrete Maßnahmen zur besseren Entlohnung der Entnahmekrankenhäuser.

COVID-19-Pandemie

Jens Spahn mit Maske in Köln-Blumenberg (2020)

Spahn reagierte in den ersten Monaten des Jahres 2020 zögerlich auf die beginnende, am 30. Januar 2020 durch die Weltgesundheitsorganisation zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärte COVID-19-Pandemie. Am 8. März 2020 empfahl er, Großveranstaltungen abzusagen. Die Empfehlungen der Deutschen Pandemie-Risikoanalyse wurden ab Mitte März 2020 umgesetzt.

Als im Januar 2020 der erste Infektionsfall in Deutschland festgestellt wurde, erklärte Spahn: „Für übertriebene Sorge gibt es keinen Grund“, Deutschland sei gut vorbereitet. Knapp zwei Wochen später, am 12. Februar, sagte Jens Spahn im Gesundheitsausschuss, die Gefahr einer Pandemie sei „eine zurzeit irreale Vorstellung“.

Einreisekontrollen zur Identifizierung Coronavirus-Infizierter an den Flughäfen lehnte Spahn zunächst ab und beschloss sie später. Nationale Alleingänge bei Einschränkungen des Reiseverkehrs – etwa von und nach China, wie sie Italien verhängt hatte – lehnte Spahn ab, ebenso das Fiebermessen von Einreisenden. Am 24. Februar 2020 erklärte Spahn, dass bei einer stärkeren Ausbreitung weitere Schutzmaßnahmen (u. a. Absage von Großveranstaltungen, Schließung von Kitas und Schulen) nicht ausgeschlossen seien. Zwei Tage später forderte Spahn in einer Telefonkonferenz die Gesundheitsminister der Länder auf, ihre Pandemiepläne „zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten“.

Nachdem Anfang März 2020 die Zahl der Infektionen in Deutschland auf 670 Fälle angestiegen war, rief Spahn dazu auf, auf Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien und in den Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) zu verzichten. Am 4. März wies Spahn in einer Regierungserklärung auf knapp werdende Vorräte von Atemmasken und Schutzkleidung hin. Im gleichen Monat wurden Vorwürfe aus der pharmazeutischen Handelsbranche und von niedergelassenen Ärzten laut, wonach bereits Anfang Februar Warnungen an Spahn und das Gesundheitsministerium über baldige Lieferengpässe bei medizinischer Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz (MNS) und Atemschutzmasken (FFP2- und FFP3-Masken) eingegangen, aber nicht beantwortet worden seien. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg kritisierte, die versprochene Hilfe der Bundesregierung bei der Beschaffung sei ausgeblieben. Nach Klagen vieler deutscher Arztpraxen über fehlende Schutzkleidung kündigte Spahn eine erste Zustellung von zehn Millionen Masken an. Spahn räumte Versäumnisse bei der Beantwortung der hohen Zahl von Anfragen ein. Es sei nicht vorstellbar gewesen, „dass so ein Cent-Produkt auf einmal so einen Mangel und gleichzeitig eben so schwer zu kriegen “.

Mit der Ausbreitung der Pandemie setzte er sich für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ein, die verstärkte Eingriffsmöglichkeiten des Bundes auch im bisherigen Kompetenzbereich der Länder vorsieht. Unter anderem stieß Spahn eine Debatte über eine zeitlich begrenzte Handyortung der Bevölkerung über einen Regierungszugriff auf Mobilfunkdaten an. Die Produktionskapazitäten für Masken im Inland werden sukzessiv ausgebaut.

Am 18. November 2020 sagte Spahn im Bundestag: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“

Während der Covid-19-Pandemie beauftragte das Bundesgesundheitsministerium um Jens Spahn das Logistikunternehmen Fiege Logistik Holding aus Greven mit der Beschaffung, Lagerung und Verteilung von Schutzausrüstung; die Aufträge hatten einen Wert von mehr als 100 Millionen Euro, was auf große Kritik stieß, weil der Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, sondern direkt an das Unternehmen aus Gesundheitsminister Jens Spahns Nachbarkreis Steinfurt vergeben wurde. Das Unternehmen organisierte unter anderem den Transport von Masken aus China nach Deutschland und stellte ein Zentrallager zur Verfügung. Nach Auslieferung von Schutzmasken, die bei Qualitätstests durchgefallen und daher gesperrt waren, musste die Auslieferung zeitweise gestoppt werden. Ende April 2021 hatte der Bund etwa 301 Millionen Halbmasken vorrätig, die aufgrund von Mängeln nicht regulär verteilt werden durften. Im Juni 2021 berichtete das Nachrichtenmagazin Spiegel, dass diese vom Gesundheitsministerium angeschafften Masken nach Schätzung des Arbeitsministeriums für eine Milliarde Euro gekauft worden waren. Der Spiegel berichtete, dass diese mangelhaften Schutzmasken nach Überlegungen des Gesundheitsministeriums an Menschen mit Behinderung, Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger verteilt werden sollten. Das Gesundheitsministerium dementierte die Vorwürfe. Die Masken sind jetzt Teil der Nationalen Gesundheitsreserve und sollen vernichtet werden, sobald das Verfallsdatum eintritt.

Die Werbeagentur Scholz & Friends erhielt im April 2020 für die „Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen“ im Rahmen der COVID-19-Pandemie einen Auftrag vom Bundesgesundheitsministerium in nach den Ausschreibungsunterlagen geschätzter Höhe von 22 Millionen Euro für vier Jahre.

Im Oktober 2021 – nach der Bundestagswahl 2021 – sprach sich Spahn wiederholt nachdrücklich für das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite aus, welche der Bundesregierungen und den Landesregierungen Befugnisse gab, um weitreichende Verordnungen zu Coronamaßnahmen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen. Am 1. Oktober meldete das RKI eine Sieben-Tage-Inzidenz von 64,3; am 31. Oktober 2021 (0:00 Uhr) war sie erheblich höher (siehe auch COVID-19-Pandemie in Deutschland#7-Tage-Inzidenz: Entwicklung nach Altersgruppen 2020 und 2021). Von der Konstituierung des 20. Bundestages am 26. Oktober 2021 bis zum 8. Dezember 2021 war das Kabinett Merkel IV nur noch geschäftsführend im Amt.

Kritik wegen fehlenden Impfstoffs Anfang und Ende 2021 sowie Anfang 2022

Im Dezember 2020 kam Kritik über Lieferung bzw. zu geringer Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen an der Bundesregierung und damit an Spahn als zuständigem Minister auf. Anfang Januar 2021 kündigte Spahn an, dass wenn wenigstens eine oder zwei der erwarteten Impfstoffzulassungen erfolge, „dann werden wir im Sommer allen Impfwilligen ein Impfangebot machen können“. Ohne weitere Zulassungen könne allein mit den beiden bereits zugelassenen Impfstoffen jedem ein Impfangebot gemacht werden. Im Leitartikel des Spiegel vom 5. März 2021 forderte Dirk Kurbjuweit als Konsequenz der Mitverantwortlichkeit Spahns für die Impfstoffknappheit und die zu langsame Schnelltest- und Maskenbeschaffung dessen Rücktritt.

Ende Oktober 2021 erklärte Spahn wegen der anstehenden Auffrischimpfungen, dass genug Impfstoff für alle da sei. Ärzte kritisierten ihn daraufhin umgehend dafür, derartige Erwartungen zu schüren. Im November 2021 verkündete Spahn zunächst eine Deckelung der Lieferungen mit dem Biontech-Impfstoff und begründete diesen kritisierten Schritt auch damit, dass Moderna-Dosen im folgenden Jahr auslaufen würden. Wenige Tage später geriet Spahn erneut in die Kritik, weil neben dem Biontech-Impfstoff auch die Moderna-Impfdosen nicht mit ausreichenden Mengen in die Bundesländer geliefert wurden. Im Dezember 2021 wurde außerdem bekannt, dass Spahn 10.000 Impfdosen Biontech für Bundestagsabgeordnete und deren Mitarbeiter bestellt hatte, während zugleich Biontech für die Normalbevölkerung rationiert wurde. Dieser Doppelstandard wurde unter anderem von Ärztevertretern kritisiert.

Eine Inventur der verfügbaren Impfstoffmenge durch die Nachfolgeregierung ergab Mitte Dezember 2021, dass auch für das erste Quartal 2022 deutlich zu wenig Impfstoffe bestellt wurden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte: „Die Situation ist ausgesprochen schwierig. Ich habe ja meinen Vorgänger immer gelobt. Aber wir haben einen erheblichen Impfstoffmangel im kommenden Jahr. In dem wichtigen Monat der Boosterkampagne fehlt der Impfstoff. Und die Situation ist im Februar und März nicht besser“.

Sterbehilfe

Nach der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte, da dieses gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verstoße, erging an Spahns Ministerium der Auftrag für eine gesetzliche Neuregelung. In der Talkshow Maischberger gab er zu, dass er nach dem Urteil erst einmal „schlucken musste“ und dass ein Recht auf Sterben noch lange keine Pflicht bedeute, dabei zu helfen. Das für die Freigabe des für den Suizid nötigen Betäubungsmittels zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf Anweisung des von Spahn geführten Gesundheitsministeriums bis Februar 2021 keinen der 209 Sterbehilfeanträge, die sich auf das Urteil des BVerfG beriefen, bewilligt. Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf warf Spahn und seinen Behördenmitarbeitern vor, mit ihrer Nicht-Umsetzung des Urteils Grundrechte und damit die Verfassung zu verletzen. Auch die Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr kritisierte ihn diesbezüglich. Dem Auftrag des BVerfG, eine gesetzliche Neuregelung bezüglich der Sterbehilfe vorzunehmen, wurde Stand September 2021 nicht nachgekommen.

Schwangerschaftsabbruch

In einem Gastbeitrag der ZEIT sprach sich Spahn 2014 für eine Beibehaltung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ aus. Eine „aufgeheizte Debatte“, wie sie von manchen Diskussionsteilnehmern geführt werde, sei nicht hilfreich. Er verwies weiterhin auf bestehende Nebenwirkungen, Zweifel an der Effizienz von Levonorgestrel als Wirkstoff und die fraglos bestehende Verschreibungspflicht der normalen Antibabypille, die eine sehr viel niedrigere Dosierung von Hormonen aufweise. Bereits zuvor hatten Beiträge von Spahn, darunter ein Tweet mit dem Wortlaut „Man muss es immer wieder sagen: Das sind keine Smarties“, für erhebliche Kontroversen gesorgt. Im Frühjahr 2018 erklärte der Bundesverband der Frauenärzte, die 2015 erfolgte Aufhebung der Rezeptpflicht sei eine der Ursachen für einen Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen seit diesem Zeitpunkt. Der Verbandsvorsitzende Christian Albring mahnte eine vom Gesundheitsministerium angekündigte nachträgliche Evaluation der Rezeptfreigabe an und bestätigte rückwirkend Spahns Bedenken.

Mitte März 2018 positionierte sich Spahn in der Diskussion um die Reform des Paragrafen 219a StGB: „Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht.“ Frauenrechtler, der politische Koalitionspartner und zahlreiche deutsche Medien äußerten harsche Kritik an seinen Aussagen.

Konversionstherapie

Im Dezember 2019 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf von Spahn über ein Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige. Am 7. Mai 2020 wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen; Mitte 2020 sollte es in Kraft treten.

Finanz- und Lohnpolitik im Gesundheitswesen

Spahn setzte sich für eine Vereinheitlichung der Gehälter für freiberufliche Therapeuten auf dem höchsten derzeit in Deutschland gezahlten Niveau ein. Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen verdienten, gemessen an anderen Gesundheitsberufen, „deutlich zu wenig“. Dies müsse geändert werden, „sonst blutet die Branche aus“. Ferner sollte eine Kassenzulassung leichter ermöglicht werden.

Im Januar 2019 brachte Spahn einen Änderungsantrag in das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein, der vorsah, dass das Bundesgesundheitsministerium darüber entscheiden sollte, welche Therapien von den Krankenkassen bezahlt werden sollten. Dies schließe auch Behandlungen ein, „deren Nutzen nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin noch nicht belegt ist“. Der Vorsitzende des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Jürgen Windeler, sprach von einem „Rückschritt“ hinter bereits erreichte Standards. Künftig könnten Behandlungsmethoden in die Versorgung eingebracht werden, welche keinen Nutzen haben oder sogar schädlich seien. Träger der bisherigen Entscheidungskompetenz für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Dessen Vorsitzender, der ehemalige saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU), kritisierte Spahns Vorstoß als „vollständigen Systembruch“.

Im November 2020 entschied Spahn nach Gesprächen mit dem Arbeits- und Sozialministerium im Alleingang, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung für die rund 250 Krebsberatungs-Stellen in Deutschland übernehmen müssen. Nach einem Gutachten des Spahn-Ministeriums belaufen sich die durchschnittlichen Jahreskosten einer solchen Beratungsstelle auf 161.500 Euro. Dadurch wären jährlich um 40 Millionen Euro erforderlich. Für Krebspatienten ist die Beratung kostenlos.

Personalpolitik in der Pflege

Spahn hatte die Gewerkschaft ver.di und die deutsche Krankenhausgesellschaft beauftragt ein Instrument zur Pflege-Personalbemessung zu entwickeln. Dies legte die Gewerkschaft ver.di mit der PPR 2.0 Januar 2020 vor. Es verschwand jedoch in einer Schublade im Ministerium. Auf einer Pressekonferenz (11. Oktober 2021) versprach Spahn ein wirksames Personalbemessungsinstrument bis Ende 2024 vorzulegen. Der Walk of Care legte diese und weitere Forderungen, Fortbildungsordnung, Stimmrecht im G-BA, dem Minister ein ganzes Jahr 2020 bis 2021 vor, ohne Resonanz. Klinikstreiks der Pflege um Entlastungstarifverträge liefen 2021 und vorher derweilen. Ein solcher abgeschlossener Tarifvertrag hat dann eine Kompetenz wie ein Gesetz, in das politisch nicht mehr eingegriffen wird (Einigung der Tarifparteien). Zuletzt 2021 beim Pflegerat mahnte Spahn den schlechten Organisierungsgrad der Pflege und besonders der Altenpflege an.

Migration, Flüchtlinge und Nahostpolitik

Im November 2015 legte Spahn ein Buch mit dem Titel Ins Offene vor, in dem unter anderem Boris Palmer, Julia Klöckner, Klaus von Dohnanyi, Wolfgang Ischinger, Markus Söder und Markus Kerber ihre Sicht der Dinge zur Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 darlegen. Spahn plädiert im Buch für einen offeneren Diskurs zur Migrationspolitik, spricht von einer „Disruption des Staates“ und kritisierte in diesem Zusammenhang die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Im Juli 2017 äußerte er gegenüber der Welt, wer aus dem arabischen Kulturraum „zu uns“ komme, sei „oft geprägt durch eine verklemmte Sexualmoral, durch die Nicht-Gleichberechtigung von Frauen, die Ablehnung von Juden oder Schwulen“. Die Einwanderer müssten das Leben in einer offenen und freizügigen Gesellschaft neu lernen, ansonsten laufe die deutsche Gesellschaft Gefahr, „antisemitischer, schwulenfeindlicher, machohafter und gewaltaffiner“ zu werden, als sie bisher sei. Diese Aussage sorgte in einem offenen Brief für Lob von Alexander Gauland (AfD). Ein Bericht des Münchner Merkur verwies diesbezüglich darauf, dass es auch Deutsche gebe, die sich gegen die Gleichstellung sexueller Minderheiten wendeten, etwa Anhänger der „Demo für alle“, die von der AfD unterstützt werde, und attestierte Spahn eine Profilierung auf der „rechten Seite der Kanzlerin“.

Auf dem Deutschlandtag der Jungen Union nannte Spahn das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 „einschneidend“. Die Gründe dafür sieht er in einem Vertrauensverlust der Wählerschaft, auch im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung bezeichnete er im November 2018 die Frage der Migration als „weißen Elefant im Raum“. Nach wie vor bestehe eine „ungeordnete, überwiegend männliche Zuwanderung in einer Größenordnung von Städten wie Kassel oder Rostock“, die es zu steuern gelte. Als Gesundheitsminister sprach sich Spahn dafür aus, das Alter von Migranten mittels Ultraschalluntersuchung als Alternative zum Röntgen zu bestimmen. Das Alter habe Auswirkungen auf Asylverfahren sowie gegebenenfalls auf Strafverfahren, daher müsse ein Weg gefunden werden, dieses minimalinvasiv festzustellen.

Vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel wurde Spahn im Juli 2019 als „Israelfan“ bezeichnet. Er habe maßgeblich an einer Kehrtwende in der deutschen Nahostpolitik mitgewirkt und 2018 gemeinsam mit Außenminister Heiko Maas erreicht, dass sich die Bundesrepublik bei der jährlichen Abstimmung über die Palästina-Resolution der WHO enthielt, statt ihr wie in den Jahren zuvor zuzustimmen. Die Resolution ist umstritten, weil sie Israel als einziges Land explizit hervorhebt.

Finanz- und Europapolitik

Als Finanz-Staatssekretär sprach sich Spahn 2017 für einen vorsichtigen Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank aus. Dieser dürfe nicht „zu spät“ eingeleitet werden.

Einen Schuldenschnitt für Griechenland schloss Spahn 2015 nach den Euroverträgen aus und fordert ein „zügiges“ Umsetzen der vereinbarten Reformen.

Spahn plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigung, Migration, Sicherheit, Digitalisierung und spricht sich gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden in der Eurozone aus.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Krise 2022 befürwortete Spahn eine Übergewinnsteuer für überproportional von der Krise profitierende Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne.

Gesellschafts- und Sozialpolitik

Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 rügte Spahn die Kirchen dafür, dass sie zu oft zu gesellschaftspolitischen Fragen Stellung beziehen würden. „Sie sollten sich mehr auf ihre Kernthemen konzentrieren – also Seelsorge, Glaubensvermittlung oder auch das Karitative.“

Spahn setzt sich für die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ein. Er bedauerte, dass seine Partei in Bezug auf das Adoptionsrecht Homosexueller „auf eine falsche Art konservativ“ sei. In einem Interview der WELT äußerte er, die Wähler der CDU seien an vielen Stellen weiter als die Partei selbst. Spahn stimmte Ende Juni 2017 im Bundestag für die sogenannte „Ehe für alle“.

Anfang März 2018 widersprach Spahn in einem Interview der Behauptung, dass ohne die Tafeln Menschen in Deutschland hungern müssten. Die Tafeln würden vielmehr dafür Sorge tragen, dass Lebensmittel nicht weggeworfen werden, womit sie eine wichtige Aufgabe erfüllten. Deutschland habe eines der besten Sozialsysteme der Welt, mit Hartz IV habe „jeder das, was er zum Leben braucht“. Die gesetzliche Grundsicherung werde „mit großem Aufwand genau bemessen und regelmäßig angepasst“. Hartz IV bedeute nicht Armut, sondern sei „die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut“. Spahns Äußerungen stießen mehrheitlich auf Ablehnung. Führende Oppositionspolitiker, darunter Sahra Wagenknecht und Robert Habeck sowie SPD-Parteivize Ralf Stegner, übten z. T. scharfe Kritik. Zustimmung erhielt Spahn aus der eigenen Fraktion; der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte, hob hervor, „dass wir versuchen mit Hartz IV eben dafür zu sorgen, dass keiner völlig durchs Raster fällt. Und es ist gut, dass wir in Deutschland so einen ausgeprägten Sozialstaat haben.“ Nach einer durch den Tagesspiegel und das ZDF veröffentlichten Erhebung hielten 55 Prozent der Befragten Spahns Aussagen für falsch, 37 Prozent stimmten ihm zu. In einer Petition forderten rund 210.000 Unterzeichner Spahn auf, einen Monat lang von Hartz IV zu leben. Dies lehnte er ab. Später äußerte Spahn auf Nachfrage, er wisse, dass ein Leben mit Hartz IV nicht einfach sei. Er habe Armut nicht relativiert, sondern lediglich die Rechtslage beschrieben.

Im November 2018 schlug Spahn vor, Sozialversicherungsbeiträge für kinderlose Paare zu erhöhen. Eltern mit Kindern sollten dagegen entlastet werden. In der eigenen Fraktion stieß der Vorschlag auf Zuspruch, so regte der Finanzpolitiker Sepp Müller eine Umsetzung „lieber heute als morgen“ an. Die Sozialversicherung funktioniere nur mit Kindern. Wesentlich reservierter äußerten sich Angehörige der FDP- und SPD-Fraktion im Bundestag. Sowohl DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach als auch Arbeitsminister Hubertus Heil sprachen von einer „Bestrafung“ Kinderloser.

Innere Sicherheit

Jens Spahn äußerte in einem Interview der NZZ im Frühjahr 2018 Bedenken bezüglich der Sicherheitssituation in deutschen Großstädten: „Die deutsche Verwaltung funktioniert sehr effizient, wenn es darum geht, Steuerbescheide zuzustellen. Bei Drogendealern, die von der Polizei zum zwanzigsten Mal erwischt werden, scheinen die Behörden aber oft ohnmächtig“, und verwies auf „Arbeiterviertel“ in Städten wie Duisburg, Essen und Berlin, wo der Eindruck bestehe, dass der „Staat gar nicht mehr willens oder in der Lage sei, Recht durchzusetzen.“ Diese Aussage wurde von mehreren Tageszeitungen, insbesondere der genannten Städte, mit Befremden kommentiert. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP bezeichnete es als „nicht nachvollziehbar, wenn Bundespolitiker eine Schieflage von Recht und Ordnung anprangern, wo sie es eigentlich mit in der Hand haben, diese Missstände seit Jahren zu verändern“. Der Duisburger Oberbürgermeister nannte Spahns Äußerungen „unverschämt und unwahr“, er schüre damit Vorurteile und werte auch die Arbeit von vielen Menschen vor Ort ab, auch Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) hielt Spahn Pauschalisierungen vor, die „in der Sache nicht hilfreich“ seien. Essen sei eine der sichersten Großstädte in Deutschland. Ein Bericht der Rheinischen Post zitierte hingegen mehrere Sachverständige, die Spahns Vorstoß unterstützten. Die Kriminologin Rita Steffes-enn bestätigte die bestehende Problematik des Tatnachweises bei Rauschgiftdelikten, ebenso erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, dass die Strafjustiz infolge der „Vernachlässigung durch die Politik zum Nadelöhr“ geworden sei. Sowohl Politiker der betreffenden Landesregierungen als auch der Opposition, darunter Boris Pistorius (SPD) sowie Herbert Reul (CDU) verwiesen auf gegenwärtige Anstrengungen von Bund und Ländern zur Verbesserung der Inneren Sicherheit.

Kontroversen

Umstrittene Immobilienkäufe

Im Juli 2020 kauften Spahn und sein Ehemann eine denkmalgeschützte Villa in Berlin-Dahlem für 4,125 Millionen Euro. Der Kauf wurde im Wesentlichen durch ein Darlehen der Sparkasse Westmünsterland finanziert, für die er zwischen 2009 und 2015 Mitglied des Verwaltungsrats war. Das Amtsgericht Schöneberg bestätigte dem Berliner Tagesspiegel die Höhe des Kaufpreises. Laut Bericht von Business Insider lässt sich im Kaufvertrag ablesen, „dass Spahn zwei Drittel der Kaufsumme schultert und sein Ehemann ein Drittel“. Gegen Berichte über die exakte Höhe des Kaufpreises und die Einzelheiten der Finanzierung ging Spahn gerichtlich vor. Spahns Anwälte erklärten Mitte März 2021 einen „Rechteverzicht“, sodass seitdem die Kaufsumme ohne Einschränkung von den Medien genannt werden konnte. Ende April 2021 entschied das OLG Hamburg sodann, dass Spahn die Kosten eines von ihm gegen Journalisten angestrengten Prozesses tragen müsse. Wegen seiner überragenden Bekanntheit als einer der profiliertesten deutschen Politiker müsse er es hinnehmen, wenn über seine privaten Vermögensverhältnisse berichtet werde (Az.: 7 U 16/21).

Am 22. Dezember 2020 berichtete Hans-Martin Tillack im Stern, die Immobiliengeschäfte Spahns in Berlin reichten „weiter als bisher gedacht“. In einem Fall habe er 2017 eine Wohnung von dem mit ihm auch privat bekannten Pharmamanager Markus Guilherme Leyck Dieken gekauft. 2019 wurde dieser Geschäftsführer der Gematik GmbH, einem Unternehmen, an welchem das Gesundheitsministerium in demselben Jahr die Mehrheit der Gesellschaftsanteile übernommen hatte. Für Dieken ließ Spahn die Bezüge des Geschäftsführers im Vergleich zum Vorgänger annähernd verdoppeln. Die nichtstaatliche Antikorruptions-Organisation Transparency International hatte die Berufung auf den Geschäftsführungsposten kritisiert. Schon der Bundestagsabgeordnete Spahn habe als zeitweiliger Teilhaber einer Lobbyagentur „eine übermäßige Nähe zu Klienten aus dem Medizin- und Pharmasektor“ gezeigt, zitiert Tillack das damalige TI-Vorstandsmitglied Wolfgang Wodarg. Am 24. Februar 2021 berichtete der Tagesspiegel, Spahn habe über seine Anwälte Auskünfte vom Grundbuchamt über die Identität der recherchierenden Journalisten und die Details ihrer Anfragen verlangt und erhalten.

Recherchen der Zeit ergaben, dass Spahn für den Kauf von Immobilien insgesamt über 6,35 Millionen Euro an Krediten aufgenommen habe. Spahn behauptete, sein Ehemann Daniel Funke habe ein hohes Erbe erhalten. Die Wochenzeitung Die Zeit hatte darüber berichtet, dass Daniel Funke das Vermögen von seinem Vater geerbt haben soll.

Laut Recherchen des Spiegel ist dies nicht wahrheitsgemäß: Dieses Erbe hat es nie gegeben. Der Kredit sollte durch Vermögen, das bei einer Bank in Nußdorf am Attersee in Oberösterreich liegt, abgesichert werden. Seine Herkunft ist unklar. Funkes verstorbener Vater, ein Realschullehrer in Baden-Württemberg, war aber weder vermögend noch lebte er in Österreich. Fest steht, dass Spahn und Funke die Finanzierung der Berliner Villa durch die österreichische Bank im August 2020 zurückzogen, nachdem öffentlich nach der Herkunft des Geldes gefragt wurde. Spahn lieferte keine plausible Erklärung dafür, woher das Geld stammt, er erklärte dies zu seiner „Privatsache“.

Im Februar 2023 wurde bekannt, dass Spahn und sein Ehemann die Villa in Berlin für 5,3 Millionen Euro wieder verkauft und dabei nach Angaben der Berichterstattung wegen Renovierung und Kaufnebenkosten 200.000 Euro Verlust gemacht haben sollen.

Nebentätigkeiten

Neben seinem Mandat war Jens Spahn von Dezember 2009 bis Juni 2015 Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland. In dieser Zeit war er Mitglied im Kreistag des Kreises Borken, der einer der Träger der Sparkasse Westmünsterland ist.

Von 2006 bis 2010 war er über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einer Lobbyagentur für Pharmaklienten namens „Politas“ als Gründer beteiligt. Gleichzeitig saß er 2005–2009 als Obmann der CDU im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dessen Mitglied er bereits ab 2002 war. Spahn nahm in dieser Tätigkeit an gesundheitspolitischen Debatten, z. B. der Liberalisierung des Apothekenmarkts, teil. Sein Geschäftspartner und Freund Max Müller arbeitete in dieser Zeit u. a. für die Versandapotheke DocMorris und den Pharmagroßhändler Celesio. Ein Bericht des Focus bezeichnete die Abgeordnetentätigkeit und seine Arbeit als Gesundheitspolitiker in Verbindung mit bezahlten Nebentätigkeiten für die Pharmaindustrie als „interessantes Geschäftsmodell“ und warf ihm mögliche finanzielle Interessenkonflikte vor.

Von 2017 bis 2018 war Spahn neben seiner Tätigkeit als Bundesgesundheitsminister privat an der Pareton GmbH beteiligt, die eine Software für die Abgabe von Steuererklärungen entwickelt. Für den möglichen Interessenkonflikt zwischen seiner Zuständigkeit für die Regulierung von Finanztechnologie-Firmen im Rahmen seiner Tätigkeit als Staatssekretär im Finanzministerium und seiner privaten finanziellen Beteiligung an einer ebensolchen Firma wurde er von Medien, Politikern und Transparency International kritisiert. Im August 2017 berichtete die Süddeutsche Zeitung, Spahn beabsichtige, seine Anteile zu verkaufen sowie die als sogenannter Business Angel erhaltenen staatlichen Zuschüsse in Höhe von 3.000 Euro zurückzuzahlen. Zuvor hatte er eingeräumt, für seine Beteiligung diesen staatlichen Zuschuss kassiert zu haben, nachdem er als Beauftragter der Bundesregierung für Start-up-Unternehmen seine Investition von 15.000 Euro in das Start-up-Unternehmen mit lediglich beruflichem Interesse begründet hatte. Das Finanzamt ermittelte gegen Pareton. Das Unternehmen geriet im Jahr 2015 ins Visier der Finanzverwaltung, nachdem die Steuerberaterkammer Stuttgart im Oktober 2014 bekanntgab, dass die Agentur als Steuerberatungsgesellschaft nicht anerkannt sei. In Bietigheim-Bissingen untersagte das dortige Finanzamt der Firma Hilfeleistungen in Steuersachen. Im Sommer 2018 gab Spahn seine Anteile am Unternehmen ab. Die Pareton GmbH meldete am 15. Oktober 2018 Insolvenz an.

Spendenveranstaltung während der Pandemie

Ende Februar 2021 wurde öffentlich, dass Jens Spahn am 20. Oktober 2020, einen Tag bevor er positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, an einem Spendendinner mit ungefähr einem Dutzend Unternehmern zur Finanzierung seines Bundestagswahlkampfs teilnahm. Kritisiert wurden dabei vor allem, dass Jens Spahn noch am Vormittag desselben Tages im ZDF sagte, dass vor allem das Feiern und Geselligsein Hauptansteckungspunkte seien und zum zweiten, dass der Gastgeber (Peter Zimmermann) zu Spenden von 9.999 Euro für Spahns Bundestagswahlkampf aufgefordert hatte. Letzteres wurde kritisiert, da Parteien erst ab einem Spendenwert von 10.000 Euro zur Veröffentlichung der Identität der Spender verpflichtet sind.

Maskenaffäre

Während der Corona-Pandemie hat das von Spahn geführte Bundesministerium für Gesundheit kurzfristig Schutzausrüstung, nämlich Mund-Nasenschutz-Gesichtsmasken besorgt. Der Bundesrechnungshof kritisierte später diese Beschaffung. Ausgehend von einem dringlich zu beschaffenden Drei-Monats-Bedarf von 75 Millionen FFP2-Masken und 200 Millionen OP-Masken wurden von Spahns Ministerium insgesamt 5,8 Milliarden Masken beschafft. Die „massive Überbeschaffung“ kostete ca. 7 Milliarden Euro. Der Anteil des Bundesgesundheitsministeriums am Bundeshaushalt für das Jahr 2020 belief sich auf ca. 38 Milliarden Euro, in den Vorjahren konstant auf ca. 15 Milliarden Euro. Die im Bundeshaushalt 2020 aufgeführte Position Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus belief sich auf ca. 9 Milliarden Euro.

Ab dem 25. März 2020 bot das von Spahn geführte Bundesgesundheitsministerium online über die Generalzolldirektion über ein Open-House-Verfahren (ohne Ausschreibung, jeder Anbieter erhält einen Vertrag) an, 4,50 Euro für FFP-2-Masken und 60 Cent für OP-Masken zu bezahlen. Bereits zehn Tage nach Start des Verfahrens waren 733 Verträge mit einem Volumen von mehr als 6,4 Milliarden Euro zu Stande gekommen. Das Open-House-Verfahren wurde daraufhin vorzeitig bereits Ende März wieder geschlossen. Insgesamt wurden über das Open House Verfahren 738 Zuschläge an 535 Lieferanten erteilt. In einem Gastkommentar der Legal Tribune Online wurde dieses Verfahren mit einer Facebook-Party verglichen.

Eine Vielzahl der Masken wurden vom Bundesgesundheitsministerium wegen Mängeln nicht abgenommen. In der Folge wurden 89 Klagen auf Zahlung des Kaufpreises beim Landgericht Bonn eingereicht. Die im Mai 2021 noch rechtshängigen 70 Verfahren haben zusammen einen Streitwert von etwa 206 Millionen Euro, wodurch dem Bundesgesundheitsministerium weitere Verfahrenskosten in Höhe von voraussichtlich 20 Millionen Euro entstehen werden.

Einen Teil der abgenommenen, ebenfalls mangelhaften Masken, etwa 96 Millionen, wurde später an Pflegeheime und andere Einrichtungen verschickt, zusammen mit einem Schreiben, dass diese Masken nur im Notfall zu verwenden wären. Im Juni 2020 wurde bekannt, dass das von Spahn geführte Ministerium beabsichtigte, einen großen Teil der nutzlosen Masken an Menschen mit Behinderung, Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger zu verschenken.

Auf Vermittlung der Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, Andrea Tandler, und Monika Hohlmeier, Tochter der CSU-Legende Franz Josef Strauß, kaufte das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020 von dem Handelsunternehmen EMIX Trading GmbH Schutzausrüstung für insgesamt 670 Millionen Euro, darunter 32 Millionen FFP2-Masken zum Preis von 5,95 Euro pro Stück, ca. 20 Prozent teurer als im Open-House-Verfahren. Die Geschäfte mit Emix sollen zu einem vermuteten Gewinn der Emix-Eigentümer, zwei 23-jährige aus Zürich, Luca Steffen und Jascha Rudolphi, in Höhe von 130 bis 200 Millionen Euro geführt haben. Andrea Tandler soll für diese Geschäfte Provisionen in Höhe von 34 bis 51 Millionen Euro erhalten haben.

Alle Verträge des Bundes und der Länder mit der Emix belaufen sich auf insgesamt 712,5 Millionen Euro. In dem letzten Kaufvertrag vom 24. April 2020 erwarb das Bundesgesundheitsministerium Masken für 5,40 Euro netto das Stück, nachdem bereits seit Ende März eine Überbeschaffung durch das Open-House-Verfahren zum Preis von 4,50 Euro pro Maske erfolgt war. Ein großer Teil der später gelieferten Masken waren minderwertig, weswegen der Bund und Emix sich auf eine verringerte Liefermenge einigten. Über die Lieferung und Bezahlung von Masken zum Kaufpreis von 44 Millionen Euro besteht zwischen Bund und Emix Uneinigkeit.

Ebenfalls im April 2020, nach Abschluss des Open-House-Verfahrens, kaufte das Bundesgesundheitsministerium 570.000 FFP2-Masken von der Burda GmbH, dem Arbeitgeber von Daniel Funke, dem Ehemann von Jens Spahn.

Mitgliedschaften und ehrenamtliches Engagement

Kabinette

Veröffentlichungen

  • Jens Spahn (Mitautor): Demographischer Wandel und Gesundheit: Lösungsansätze und Perspektiven. Herder, Freiburg 2014, ISBN 978-3-451-33333-0.
  • Jens Spahn (Hrsg.): Ins Offene: Deutschland, Europa und die Flüchtlinge. Herder, Freiburg 2015, ISBN 978-3-451-34997-3.
  • Jens Spahn, Markus Müschenich, Jörg F. Debatin: App vom Arzt: Bessere Gesundheit durch digitale Medizin. Herder, Freiburg 2016, ISBN 978-3-451-37508-8.
  • Jens Spahn (Mitautor): Wie viel Glaube braucht das Land? Antworten aus Politik, Kirche und Gesellschaft. Herder, Freiburg 2017, ISBN 978-3-451-37846-1.
  • Jens Spahn (Mitautor): Die Zukunftsmacher: #Deutschland 2029 / 40 kluge Köpfe unter 40 und wohin sie unser Land führen wollen. Econ, Berlin, 2017, ISBN 978-3-430-20248-0.
  • Jens Spahn (Geleitwort): APS-Weißbuch Patientensicherheit: Sicherheit in der Gesundheitsversorgung: neu denken, gezielt verbessern. MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, 2018, ISBN 978-3-95466-410-8.
  • Jens Spahn, Olaf Köhne, Peter Käfferlein: Wir werden einander viel verzeihen müssen: Wie die Pandemie uns verändert hat – und was sie uns für die Zukunft lehrt. Innenansichten einer Krise. Heyne September 2022, ISBN 978-3-453-21844-4

Literatur

Dokumentarfilm

Weblinks

Commons: Jens Spahn – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Moritz von Uslar: 79 Fragen an Jens Spahn in ZEITMagazin Nr. 22/2017 29. Mai 2017, online abgerufen am 2. September 2017.
  2. Briefwahl. Archiviert vom Original am 28. Januar 2021; abgerufen am 20. März 2024.
  3. a b Profil (Memento vom 29. Oktober 2021 im Internet Archive), auf jens-spahn.de, abgerufen am 2. April 2018
  4. Abiturjahrgang 1999, auf canisiusschule-ahaus.de
  5. Jens Spahn. In: bundestag.de. Abgerufen am 12. Juli 2023: „Nach dem Abitur Ausbildung zum Bankkaufmann, anschließend Angestellter“
  6. Kurzzusammenfassung des Vereins in der von Lobbycontrol herausgegebenen Lobbypedia.de (abgerufen am 19. April 2020)
  7. 40UNDER40 – European Young Leaders » 2012. Abgerufen am 7. Oktober 2017 (amerikanisches Englisch).
  8. Jens Spahn von der CDU, „Young Global Leader“. faz.net vom 14. Januar 2017 (abgerufen am 8. Juni 2017)
  9. Bilderberg-Konferenz Der Mythos von der geheimen Weltregierung, faktenfinder.tagesschau.de vom 4. Juni 2017 (abgerufen am 8. Juni 2017)
  10. „Meine Art zu lieben“. In: Der Spiegel, 19. November 2012
  11. Dennis Klein: Jens Spahn: "Ich bin nicht queer, ich bin schwul". Abgerufen am 14. November 2023 (deutsch).
  12. Jens Spahn hat geheiratet – Hochzeit auf Schloss Borbeck in Essen. In: Spiegel Online. 24. Dezember 2017, abgerufen am 14. Mai 2020.
  13. Hubert Burda Media: Daniel Funke künftig Chef-Lobbyist, Ilka Peemöller übernimmt das „Bunte“-Hauptstadtbüro. In: Meedia.de, 4. September 2019.
  14. Jens Spahn über Katholizismus und Politik „Gott wird sich etwas dabei gedacht haben“, auf domradio.de
  15. Jens Spahn: Glaube ist keine Privatsache katholisch.de, vom 19. September 2017
  16. Pro und Contra: Braucht das Kabinett die Katholiken? katholisch.de, vom 17. März 2018
  17. Jens Spahn (CDU): „Als schwuler Mann steht man mit der Kirche leider oft in einem Konflikt“. In: focus.de. 19. Dezember 2020, abgerufen am 22. Januar 2022.
  18. a b Jens Spahn. Bundesministerium der Finanzen, 2. Juli 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Juli 2015; abgerufen am 15. Juli 2015.
  19. Kreistag (Memento vom 5. November 2015 im Webarchiv archive.today), auf kreis-borken.de
  20. Michael Hagel: Spahn zündet Rede-Feuerwerk. In: Ibbenbürener Volkszeitung. 27. Oktober 2001.
  21. mb: Wird er jüngster Abgeordneter aller Zeiten? In: Ibbenbürener Volkszeitung. Nr. 211, 11. September 2002, S. str (ivz-aktuell.de [abgerufen am 22. September 2023]).
  22. Ergebnisse Bundestagswahl 2009 im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I (Memento vom 11. Januar 2014 im Internet Archive)
  23. Ergebnisse Steinfurt I – Borken I – Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  24. Chronik des Antrags „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ (Memento vom 5. August 2016 im Internet Archive), auf generationengerechtigkeit.de
  25. Spahn schreibt Gesundheitspolitik Apotheke ad hoc. Abgerufen am 20. November 2014.
  26. Parteitag in Köln: Spahn verdrängt Minister Gröhe aus CDU-Präsidium. In: Die Welt. 9. Dezember 2014 (Online [abgerufen am 29. März 2020]).
  27. Hubertus Volmer: „Schreiben Sie doch: Die CDU diskutiert!“ Abgerufen am 29. März 2020.
  28. CDU-Parteitag: Annegret Kramp-Karrenbauer ist neue CDU-Chefin. In: Zeit Online. Abgerufen am 29. März 2020.
  29. tagesschau.de: Spahn mit magerem Ergebnis zum CDU-Vize gewählt. Abgerufen am 2. Mai 2021.
  30. Das neue Kabinett auf einen Blick, spiegel.de, abgerufen am 14. März 2018
  31. P. Sieben: Merkel-Nachfolge: Annegret Kramp-Karrenbauer ist neue CDU-Vorsitzende. In: DerWesten, abgerufen am 7. Dezember 2018
  32. Robert Roßmann: CDU – Jens Spahn ist der eigentliche Gewinner. Abgerufen am 29. März 2020.
  33. Armin Laschet kandidiert für CDU-Vorsitz. In: spiegel.de. Abgerufen am 25. Februar 2020.
  34. Andreas Hoffmann, Axel Vornbäumen: Jens Spahn: Mission Kanzler. In: stern.de. 29. August 2017, abgerufen am 29. Dezember 2018.
  35. a b Sophie Rohrmeier: CDU-Mann Spahn: Der König der Konservativen, merkur.de vom 29. August 2017, abgerufen am 1. September 2017
  36. Jens Spahn: Jung, konservativ und ehrgeizig. In: dw.com. 25. Februar 2018, abgerufen am 29. Dezember 2018.
  37. Katharina Schuler: Jens Spahn: Lieber Streit als Langeweile. Abgerufen am 29. Dezember 2018.
  38. Moritz von Uslar: Jens Spahn: 79 Fragen an Jens Spahn. In: Zeit online. Abgerufen am 29. Dezember 2018.
  39. CDU-Politiker-Spahn – Die Methode Spahn, Spiegel Online vom 24. August 2017
  40. Jens Spahn kritisiert „elitäre Hipster“, Zeit Online vom 23. August 2017, abgerufen am 24. August 2017
  41. Stefan Braun: Mehr als ein konservativer Provokateur. In: sueddeutsche.de. 4. April 2017, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 4. Januar 2019]).
  42. Philipp Neumann: Merkel holt mit Jens Spahn einen Provokateur ins Kabinett. In: morgenpost.de. 25. Februar 2018, abgerufen am 4. Januar 2019.
  43. Jens Spahn: Der Provokateur. In: lauterbacher-anzeiger.de. Abgerufen am 4. Januar 2019.
  44. Digitale Nachlese zur Bundestagswahl 2017. Grimme Lab, 1. Oktober 2017
  45. Ingrid Brodnig: Lügen im Netz. Aktualisierte Neuauflage. Christian Brandstätter Verlag, 2018, ISBN 3-7106-0289-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  46. Spahn: „Müssen die Chancen des digitalen Wandels ergreifen“. Abgerufen am 31. März 2020.
  47. Health Innovation Hub startet. Bundesministerium für Gesundheit, 11. April 2019, abgerufen am 22. Januar 2022.
  48. Digital-Szene: Health Innovation Hub in Berlin eröffnet. 12. April 2019, abgerufen am 31. März 2020.
  49. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 31. März 2020.
  50. Digitale-Versorgung-Gesetz: Schub für die digitale Versorgung. 15. November 2019, abgerufen am 31. März 2020.
  51. Digitale-Versorgung-Gesetz – Industrie freut sich über Gesundheitsdaten, Datenschützer sind besorgt. In: netzpolitik.org. 8. November 2019, abgerufen am 31. März 2020.
  52. Kabinett beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz. 26. September 2018, abgerufen am 29. Dezember 2018.
  53. Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte. In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 29. Dezember 2018.
  54. Terminservice- und Versorgungsgesetz. Abgerufen am 27. März 2020.
  55. Betriebskrankenkassen loben mutigen Schritt in die digitale Zukunft – Bundesgesundheitsminister … – kkdirekt.de. Abgerufen am 27. März 2020.
  56. Julia Köppe: Gesetzentwurf: Psychotherapeuten wehren sich gegen Spahns Patientenkontrolle. In: Spiegel Online. 12. Dezember 2018 (spiegel.de [abgerufen am 29. Dezember 2018]).
  57. Petition an den deutschen Bundestag Nr. 85363. Abgerufen am 29. Dezember 2018.
  58. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Nationale Dekade gegen Krebs
  59. Michael Bröcker, Eva Quadbeck: Spahn sieht gute Chancen, dass Krebs in 20 Jahren besiegt ist. Rheinische Post, 1. Februar 2019
  60. Gesundheitsminister hält Krebs für bald besiegbar. Die Zeit, 1. Februar 2019
  61. Stefan Lange: Lauterbach kritisiert Spahns Äußerungen zur Besiegbarkeit von Krebs, Augsburger Allgemeine, 1. Februar 2019
  62. Mediziner widersprechen Krebs-Aussage von Spahn. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. Februar 2019
  63. Infografik: Deutschland bei Organspenden weit abgeschlagen. Abgerufen am 27. März 2020.
  64. Daniela Jaschob: Immer weniger Deutsche spenden Organe – aber warum? Abgerufen am 27. März 2020.
  65. Deutscher Bundestag – Namentliche Abstimmungen. In: bundestag.de. 16. Januar 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  66. Annalena Baerbock triumphiert: Bundestag lehnt Organspende-Widerspruchslösung von Jens Spahn ab. In: rtl.de. 16. Januar 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  67. So ringt der Bundestag um neue Regelung der Organspende. Abgerufen am 27. März 2020.
  68. Milena Hassenkamp: Jens Spahn: Der Tempomacher. In: spiegel.de. Abgerufen am 27. März 2020.
  69. a b c Corona-Ausbruch in Deutschland: Die verlorenen Wochen. In: tagesschau.de. 17. Mai 2020, abgerufen am 17. Mai 2020.
  70. Spahn zu Coronavirus. Kein Grund für übertriebene Sorge. faz.net 28. Januar 2020.
  71. Coronavirus. „Die Gefahr wurde verharmlost.“ Rhein-Neckar-Zeitung, 26. Februar 2020.
  72. Stephan Ueberbach: EU und das Coronavirus: Alles unter Kontrolle? In: tagesschau.de. 13. Februar 2020, abgerufen am 20. Februar 2020.
  73. Spahn rechnet mit Ausbreitung von Coronavirus. In: mdr.de. Abgerufen am 4. Mai 2020.
  74. Spahn spricht von „Beginn einer Epidemie“. In: n-tv.de. Abgerufen am 4. Mai 2020.
  75. Tagesschau vom 6. März 2020: Spahn warnt vor Reisen in Risikogebiete
  76. Corona-Pandemie: Wann hat Spahn was gesagt? In: tagesschau.de. Abgerufen am 4. Mai 2020.
  77. Cornelia Stolze: Corona-Krise: Hersteller von Schutzkleidung greift Jens Spahn an. In: spiegel.de. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein, 19. März 2020, abgerufen am 21. März 2020.
  78. Coronavirus: Scharfe Kritik an Jens Spahn – „Dann sind wir am Ende“. In: Die Welt. Axel Springer, 20. März 2020, abgerufen am 21. März 2020.
  79. Spahn beendet Schutzmasken-Notstand. In: n-tv.de. Abgerufen am 4. Mai 2020.
  80. a b Corona: Spahn übersah Hinweise auf Schutzmasken-Engpass. In: zdf.de. Zweites Deutsches Fernsehen, 25. März 2020, abgerufen am 25. März 2020.
  81. Jens Spahn: Markus Lanz vom 24. März 2020. Länge 0:12:32, 0:14:41. 25. März 2020 (rodlzdf-a.akamaihd.net (Memento des Originals vom 25. März 2020 im Internet Archive) [abgerufen am 20. März 2024]).
  82. Christian Geinitz: Bund will Länder in der Corona-Bekämpfung entmachten. 21. März 2020, abgerufen am 21. März 2020.
  83. Jens Spahn: Markus Lanz vom 24. März 2020. Länge 0:17:43, 0:19:40. 25. März 2020 (rodlzdf-a.akamaihd.net (Memento des Originals vom 25. März 2020 im Internet Archive) [abgerufen am 20. März 2024]).
  84. Ben Mc Partland: Germany to make ‘50 million face masks a month’. In: thelocal.de. 17. April 2020, abgerufen am 19. Mai 2020 (englisch).
  85. Kim Björn Becker: Hat da jemand „Impfpflicht“ gesagt?
  86. Matthias Pieringer: Coronakrise: Fiege verteilt Schutzausrüstung für medizinisches Personal. In: logistik-heute.de. 3. April 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
  87. Markus Grill, Lena Kampf, Georg Mascolo: Beschaffungsstab gebildet: Schutzkleidung künftig von VW? In: www.tagesschau.de. 3. April 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
  88. Fragen und Antworten zur Beschaffung und Qualitätssicherung von Schutzausrüstung in der COVID-19-Pandemie – Welche Beschaffungswege gibt es? Bundesministerium für Gesundheit, 31. Juli 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
  89. a b Spahns Maskendeals: Bund zahlte 189 Mio. Euro für Nebenkosten, auf capital.de, vom 11. März 2021. Abgerufen am 15. März 2021.
  90. Jens Spahn: Kritik an seltsamem Maskengeschäft des Gesundheitsministeriums. In: Die Zeit. 5. Juni 2021, abgerufen am 5. Juni 2021.
  91. Konstantin von Hammerstein, Jürgen Dahlkamp: Corona: So will Jens Spahn Schrottmasken im Wert von einer Milliarde Euro loswerden. In: Der Spiegel. Abgerufen am 4. Juni 2021.
  92. https://twitter.com/bmg_bund/status/1401212089096617986. Abgerufen am 6. Juni 2021.
  93. WELT: Spahn wollte laut Bericht unbrauchbare Masken verteilen. In: DIE WELT. 5. Juni 2021 (welt.de [abgerufen am 5. Juni 2021]).
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