In diesem Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Kulturdenkmale in Deutschland ein und erforschen seine Ursprünge, Entwicklung und Relevanz in der heutigen Gesellschaft. Von seinem ersten Auftreten bis zu seiner heutigen Wirkung hat Kulturdenkmale in Deutschland in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens der Menschen eine grundlegende Rolle gespielt. In den nächsten Zeilen werden wir die verschiedenen Blickwinkel, aus denen wir uns Kulturdenkmale in Deutschland nähern können, eingehend analysieren, mit dem Ziel, Licht auf seine Bedeutung und seinen Einfluss auf die Gesellschaft zu werfen. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erfahren Sie alles, was Sie über Kulturdenkmale in Deutschland wissen müssen.
Die Kulturdenkmale in Deutschland sind Kulturgüter, die in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt sind. Für den Schutz sind die Denkmalbehörden, Denkmalpfleger und Eigentümer zuständig, was vor allem durch jeweilige Denkmalschutzgesetze (DSchG) der einzelnen Bundesländer geregelt wird.
Die Länder verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen. Während einige Länder alle geschützten Objekte generell als Kulturdenkmal bezeichnen, unterscheiden andere Länder beispielsweise zwischen Baudenkmal und Bodendenkmal (archäologisches Denkmal). Zu den weiteren für verschiedene Arten von Kulturdenkmalen verwendeten Bezeichnungen gehören Gartendenkmal, Kleindenkmal, Flurdenkmal und andere.
Als „bewegliche Denkmale“ werden in den meisten Ländern Objekte aufgeführt, die „nicht ortsfest“ sind. Im Denkmalschutzgesetz von Sachsen-Anhalt etwa „bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde als Einzelgegenstände und Sammlungen wie Werkzeuge, Geräte, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Trachtenbestandteile, Bekleidung, Kultgegenstände, Gegenstände der Kunst und des Kunsthandwerkes, Münzen und Medaillen, Verkehrsmittel, Maschinen und technische Aggregate, Teile von Bauwerken, Skelettreste von Menschen und Tieren, Pflanzenreste und andere Hinterlassenschaften.“
Der Plural „Denkmale“ wird von den neun Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verwendet. Der Plural „Denkmäler“ wird von den sieben Ländern Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland verwendet.
In einigen Bundesländern werden denkmalgeschützte Objekte durch das Anbringen einer Denkmalplakette gekennzeichnet. In der DDR wurde zu diesem Zweck ein Symbol verwendet, das dem Emblem der nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten geschützten Kulturgüter nachgebildet und daher missverständlich ist. Die ostdeutschen Länder verwenden dieses Symbol weiterhin zum Kennzeichnen ihrer Kulturdenkmale. Auch einige westdeutsche Länder verwenden ähnliche Symbole. Niedersachsen hatte ein kurz zuvor herausgegebenes ähnliches Symbol 2018 aufgegeben und verwendet seither sein Landeswappen auf der Denkmalplakette.