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Land Mecklenburg war zwischen 1934 und 1952 die Bezeichnung
Nach dem Sturz der Monarchie 1918 in den (Teil-)Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappellationsgericht fest. Schon 1926 versuchte die Regierung von Mecklenburg-Strelitz gerichtlich eine Einigung mit Mecklenburg-Schwerin zu erzwingen, was aber misslang. So entstand erst 1934 unter Druck des Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt das vereinigte Land Mecklenburg.
Im Jahr 1937 verlor das Land Mecklenburg durch das Groß-Hamburg-Gesetz die Exklaven von Mecklenburg-Strelitz in Schleswig-Holstein (den Domhof Ratzeburg und die Gemeinden Hammer, Mannhagen, Panten, Horst, Waldsfelde), die in den Kreis Herzogtum Lauenburg integriert wurden. Als Ausgleich erhielt Mecklenburg die bis dahin zu Lübeck gehörenden Gemeinden Utecht und Schattin (heute Ortsteil von Lüdersdorf). Außerdem erhielt es die bis dahin pommersche Exklave um Zettemin bei Stavenhagen.