Landesverfassung (Deutschland)

In der heutigen Welt ist Landesverfassung (Deutschland) zu einem Thema von allgemeinem Interesse geworden, das ein breites Anwendungsspektrum abdeckt. Von seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft bis hin zu seiner Relevanz in der Weltwirtschaft hat die Untersuchung von Landesverfassung (Deutschland) in verschiedenen Wissensgebieten unbestreitbar an Bedeutung gewonnen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Facetten von Landesverfassung (Deutschland) und seinen Einfluss auf unser tägliches Leben untersuchen. Von seinen Ursprüngen bis zu seiner heutigen Entwicklung werden wir uns mit einer detaillierten Analyse befassen, die es uns ermöglicht, die Bedeutung und den Umfang von Landesverfassung (Deutschland) in der heutigen Welt besser zu verstehen.

Als Landesverfassungen werden in Deutschland die Verfassungen der Bundesländer bezeichnet.

Der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland führt dazu, dass die deutschen Länder eigene Staaten mit eigener Staatsgewalt und eigenen Parlamenten, Regierungen und Verfassungsgerichten darstellen. Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) müssen die Landesverfassungen „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ entsprechen (Homogenitätsprinzip). Sie dürfen jedoch innerhalb dieses Rahmens von den Bestimmungen des Grundgesetzes abweichen. So haben z. B. viele Landesverfassungen Elemente direkter Demokratie, die auf Bundesebene unbekannt sind. Landesverfassungen ostdeutscher Länder haben oftmals soziale Grundrechte aufgenommen, die jedoch nicht einklagbar sind. Solche verfassungsmäßig garantierten Grundrechte bleiben ungeachtet des Vorrangs von Bundesrecht (Art. 31 GG) gemäß Art. 142 GG in Kraft, soweit sie in Übereinstimmung mit den Art. 1 bis Art. 18 GG stehen.

Darüber hinaus – sieht man von den staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen, dem Behördenaufbau usw. ab – ist die praktische Bedeutung der Landesverfassungen gering. In historischer Hinsicht sind viele älter als das Grundgesetz (z. B. die Hessische Verfassung von 1946) und dienten teilweise auch als Vorbild für die Verfassung des Bundes.

Landesverfassungen

Ehemalige Landesverfassungen

Literatur