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Das Oberste Gericht der UdSSR (russisch Верховный Суд СССР) war vom 23. November 1923 bis zum 2. Januar 1992 das Höchstgericht der Sowjetunion auf den Gebieten des Zivil- und Strafrechts (nicht des Wirtschaftsrechts, siehe Staatsarbitrage). Es setzte sich zusammen aus dem Plenum, dem Kollegium für Zivilrecht, dem Kollegium für Strafrecht und dem Militärkollegium.
Nachfolger des Obersten Gerichts der UdSSR wurde innerhalb Russlands das Oberste Gericht der Russischen Föderation. Wie dieses hatte das Oberste Gericht der UdSSR seinen Sitz in der Worowskowo-Straße Nr. 15 in Moskau (das Militärkollegium befand sich in der Straße des 25. Oktober Nr. 23).
Die Entscheidungen der Kollegien hießen beim Tätigwerden in erster Instanz in Zivilsachen „reschenije“ (решение), in Strafsachen „prigowor“ (приговор), im Übrigen, d. h. im Rechtsmittel-, Aufsichts- und Wiederaufnahmeverfahren, „opredelenije“ (определение; Art. 31 OGG 1979). Die Entscheidungen des Plenums hießen „postanowlenije“ (постановление; Art. 21–23 OGG 1979). – Publikationsorgan: Bulletin des Obersten Gerichts des UdSSR.
Die Richter am Obersten Gericht der UdSSR wurden vom Obersten Sowjet der UdSSR auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; seit 1957 gehörten dem Gericht auch die Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken kraft Amtes an (Art. 6 OGG 1979).
Die Kollegien entschieden in der Besetzung mit drei Richtern; bei erstinstanzlicher Verhandlung waren zwei davon Volksbeisitzer (Art. 9 OGG 1979).