Regierungsunmittelbare Stadt (Volksrepublik China)

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Verwaltungsgliederung
der Volksrepublik China

Provinzebene
Provinzen
Autonome Regionen
Regierungsunmittelbare Städte
Sonderverwaltungszonen
Bezirksebene
Provinzunmittelbare Verwaltungszonen
Bezirksfreie Städte
Autonome Bezirke
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Bünde/Ligen
Kreisebene
Stadtbezirke
Kreisfreie Städte
Kreise
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Gemeinden
Sum
Nationalitätengemeinden
Nationalitäten-Sum
Amtsgebietsstellen
Dorfebene
Einwohnergemeinschaften
Dörfer
Gaqaa

Die regierungsunmittelbaren Städte der Volksrepublik China (chinesisch 直轄市 / 直辖市, Pinyin zhíxiá shì, wörtlich: „unmittelbar regierte Stadt“) sind Verwaltungseinheiten auf Provinzebene.

Status

Es handelt sich bei ihnen nicht um Provinzen, aber sie haben den gleichen Rang wie Provinzen und Autonome Gebiete und unterstehen direkt der Zentralregierung der Volksrepublik China.

Da China ein Einheitsstaat ist, handelt es sich bei den Provinzen nicht um Gliedstaaten (wie den deutschen oder österreichischen Ländern) und bei den regierungsunmittelbaren Städten nicht um Stadtstaaten (wie etwa Wien, Berlin, Hamburg oder Bremen).

Chinas regierungsunmittelbare Städte

Liste

Es gibt in China vier regierungsunmittelbare Städte. Diese sind:

  1. Peking, die Hauptstadt Chinas;
  2. Tianjin, 120 km südöstlich von Peking gelegene Hafenstadt;
  3. Chongqing, die flächenmäßig weitaus größte – und damit auch einwohnermäßig größte – der vier Städte, deren Verwaltungsgebiet früher das östliche Siebtel der Provinz Sichuan bildete;
  4. Shanghai, die Wirtschafts- und Finanzmetropole an der Mündung des Jangtsekiang.

Siehe auch