Residentur

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Eine Residentur ist eine Vertretung eines Nachrichtendienstes im Ausland. Man unterscheidet zwischen legalen (offiziellen) und illegalen (getarnten) Residenturen.

Legale Residentur

Eine legale Residentur ist ein mehr oder weniger erkennbarer, gegebenenfalls gar in eine offizielle Vertretung eines Landes (Botschaft oder Konsulat) integrierter Stützpunkt des Nachrichtendienstes (z. B. in befreundeten Ländern). Ihre Existenz ist dem Gastland offiziell bekannt.

Davon zu unterscheiden ist eine legal abgedeckte Residentur, bei der die Nachrichtendienst-Mitarbeiter – oft als Gruppe/Organisationseinheit – legal und mit offizieller Erlaubnis auf dem Boden des fremden Staates arbeiten, aber ihr Auftrag bzw. ihre eigentliche Tätigkeit legendiert ist, d. h. der Mitarbeiter zur Abdeckung eine offizielle Tätigkeit z. B. als Diplomat, Außenhändler oder Journalist ausübt.

Es hat sich eingebürgert, nur den Leiter der Residentur als Residenten zu bezeichnen, dem die anderen Mitarbeiter unterstellt sind.

Illegale Residentur

Eine illegale Residentur ist eine getarnte und nach Möglichkeit vor den Behörden des Gastlandes geheim gehaltene Residentur.

Zwischen diesen Typen von Residenturen gibt es fließende Übergänge: Da eine nachrichtendienstliche Tätigkeit für fremde Staaten in den allermeisten Ländern verboten ist, liegt es oft an politischen Entscheidungen, wie mit den Residenturen und deren Personal (den Residenten) verfahren wird.

Beispiele

Die wohl meisten Residenturen weltweit befinden sich in den Botschaften der jeweiligen Staaten; dies ist die typische Vorgehensweise. Die Residenten haben diplomatische Akkreditierungen und genießen Immunität. In den Jahresberichten des deutschen Verfassungsschutzes wird z. B. häufig auf die Residenturen der diversen Dienste Nordkoreas und der Volksrepublik China in deren Berliner Botschaften hingewiesen.

Daneben dienen häufig Handelsmissionen, Konsulate oder Kultur- bzw. Sprachinstitute als Residenturen.

Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) unterhielt im Jahr 2011 an deutschen Botschaften und Generalkonsulaten weltweit 84 Residenturen, z. B. an den Deutschen Botschaften Washington, D.C., Bagdad und Kabul sowie am Generalkonsulat Erbil.

Einzelnachweise

  1. Marc Kayser: Was kann der BND? 23. Januar 2011 (welt.de [abgerufen am 16. September 2019]).