Schweizer Energiepolitik

Dieser Artikel befasst sich mit dem Problem Schweizer Energiepolitik, einem im aktuellen Kontext relevanten Problem. Schweizer Energiepolitik ist ein Thema, das das Interesse vieler Menschen geweckt hat, da es tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche hat. Aus historischer Sicht war Schweizer Energiepolitik im Laufe der Jahre Gegenstand von Studien und Debatten, und seine Präsenz ist in der heutigen Gesellschaft nach wie vor von Bedeutung. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über Schweizer Energiepolitik geben, seine vielen Facetten untersuchen und eine fundierte Perspektive auf seine heutige Bedeutung und Auswirkungen bieten. Ziel ist es, durch kritische und reflektierte Analyse ein größeres Verständnis und Bewusstsein für Schweizer Energiepolitik zu schaffen und so zur Bereicherung der Debatte und Reflexion rund um dieses Thema beizutragen.

Entwicklung der Kohlenstoffdioxidemissionen der Schweiz aus der Nutzung fossiler Brennstoffe und Zementproduktion

Für die Schweizer Energiepolitik setzen sich der Bund, die Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein. Ziel ist gemäss Bundesverfassung eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie ein sparsamer und effizienter Energieverbrauch.

Geschichte

Anfänge

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kamen in der Schweiz Energieprobleme auf. Der Stromexport aus damals ausschliesslich Wasserkraftwerken hatte stark zugenommen und die Elektrizitätswerke bauten die Leitungen nach eigenen Bedürfnissen auf. Man forderte deshalb ein Amt für Energie auf Bundesebene. 1930 wurde das «Eidgenössische Amt für Elektrizitätswirtschaft» eingerichtet. In den 1960er Jahren wurden die Aufgaben dieses Amtes auf Erdöl und Erdgas erweitert. Die Aufgaben waren aber noch eng begrenzt. Es konnte keine richtige Politik betrieben werden, welche die Zukunft hätte beeinflussen können. Mit den Erdölkrisen in den 1970er Jahren wurde klar, dass eine umfassendere Energiepolitik nötig war.

Weichenstellung zur Kernenergie

Ein Schlüsseldatum der Schweizer Energiepolitik war das Jahr 1963. Der Bundesrat schrieb hier in seinem Geschäftsbericht: «Der Augenblick ist gekommen, da ernsthaft zu prüfen ist, ob auf die Zwischenstufe von konventionell-thermischen Kraftwerken mit z. B. Öl-Befeuerung nicht verzichtet werden und unmittelbar auf den Bau von Atomkraftwerken zugesteuert werden sollte. Wasser- und Atomenergie wären in ein rationales System der gegenseitigen Ergänzung einzubauen.» Das bedeutete den Startschuss zur Weichenstellung für einen Energiemix im Stromerzeugungs-Bereich, wie er auch noch in den 2010er-Jahren in den Grundzügen bestand: Rund 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernenergie. Diese letztere Energieform war in den Anfängen politisch noch völlig unumstritten, eine umfangreichere Opposition dagegen entwickelte sich erst in den 1970er-Jahren (siehe z. B. unter Kernkraftwerk Kaiseraugst).

Atomausstiegsdebatte ab 1970

In der Schweiz wurde seit Mitte der 1970er-Jahre – aus Sicherheitsgründen und wegen der Endlager-Problematik – über den Atomausstieg debattiert, mit einer ersten Volksabstimmung am 18. Februar 1979. Bis zur Nuklearkatastrophe von Fukushima war die Mehrheit gegen einen Ausstieg. Am 18. Mai 2003 wurde die Volksinitiative «MoratoriumPlus» mit 58,4 Prozent und die Initiative «Strom ohne Atom» mit 66,3 Prozent abgelehnt. 2008 bis 2011 (Nuklearkatastrophe von Fukushima, 11. März 2011) war in der Schweiz eine Debatte um den Bau zweier neuer Kernkraftwerke im Gange.
Die Stromversorger stellten insgesamt drei Standorte zur Auswahl, allesamt Lokalitäten bisheriger Kernkraftwerke. Es wurde v. a. mit dem Auftreten einer Stromlücke nach der Stilllegung der älteren Anlagen – Kernkraftwerk Beznau und Mühleberg – argumentiert. Die Atomgegner betonten die Möglichkeiten von Energieeffizienz-Massnahmen und der erneuerbaren Energien. Zudem würden die Kosten für die Erzeugung des Nuklearstroms stetig steigen, während Alternativenergie billiger würden. Gemäss Handelszeitung zerstreut die Atombranche Bedenken über eine Finanzierungslücke wegen unterschätzter bzw. geschönter Kosten für den Rückbau der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke und das absehbare Fehlen der nötigen Fachkräfte. Für den Rückbau der in Betrieb stehenden Schweizer Kernkraftwerke wurde ein Fonds eröffnet; nach Laufzeiten der Schweizer Kraftwerke von 27, 31, 38, 38 und 41 Jahren war der Fonds mit 1,3 Milliarden von den 2,2 Milliarden Franken dotiert, welche für die Stilllegung einst berechnet wurden. In Westeuropa wurden zuletzt vor etwa 20 Jahren Atomkraftwerke fertiggestellt. Dass der Neubau eines Kernkraftwerks heute sehr viel teurer ist als damals zeigte der ab 2003 im Bau befindliche 1600-Megawatt-EPR im Kernkraftwerk Olkiluoto: Sein Neubau wurde 2005 auf 3 Milliarden Euro geschätzt, Bei Beginn des Probebetriebes nach 20 Jahren hatte er 11 Milliarden gekostet.

Ab dem 25. Mai 2011, rund zweieinhalb Monate nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima, strebte der Bundesrat einen langfristigen Atomausstieg an. Es sollten keine neuen Werke errichtet werden. Bei einer angenommenen Betriebsdauer von 50 Jahren hätte 2019 als erstes das Kernkraftwerk Beznau I abgeschaltet werden sollen, 2034 als letztes das Kernkraftwerk Leibstadt.

Der Nationalrat nahm am 8. Juni 2011 als erste Kammer Motionen an, welche den langfristigen Atomausstieg verlangen, der Ständerat folgte im September. Der von der Atomlobby kreierte Begriff «Technologieverbot» wurde am 30. November zum «Unwort des Jahres» gewählt.

Am 21. Mai 2017 wurde in einer Volksabstimmung ein Bewilligungsverbot neuer Atomkraftwerke im Rahmen der Energiestrategie 2050 von 58 Prozent der Stimmenden angenommen. Mittlerweile hatte der Betreiber BKW Energie beschlossen, sein Werk Mühleberg aus Wirtschaftlichkeits-Gründen im Jahr 2019 freiwillig definitiv vom Netz zu nehmen.

Im August 2022 wurde aus bürgerlichen Kreisen (SVP, FDP etc.) eine Volksinitiative lanciert, mit dem Ziel das Bewilligungsverbot für neue Atomkraftwerke wieder aufzuheben. Somit war eine Motion von Mustafa Atici (SP) hängig, welche die Beendigung der Euratom- und ITER-Beteiligung forderte.

Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK) – Verfassungsartikel 1990

Damit der Bund eine systematische Energiepolitik betreiben konnte, waren rechtliche Grundlagen nötig. Dazu wurde die «Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK)» eingesetzt, welche zuerst einmal die Ziele der schweizerischen Energiepolitik zu formulieren hatte. Daraus resultierten das Energiesparen, die Energieforschung und die Vorsorge als Hauptmittel zur Erreichung der Ziele. Danach erarbeitete die GEK einen Bundesverfassungsartikel, der im zweiten Anlauf 1990 vom Volk angenommen wurde. Dieser Artikel ist seither in der Verfassung enthalten, heute als Artikel 89 (Überschrift: «Energiepolitik»).

Energie 2000

Nach einem Volksentscheid lief von 1990 bis 2000 das Aktionsprogramm «Energie 2000». Die Ziele dieses Programms waren hauptsächlich das Reduzieren des Verbrauchs von nicht erneuerbaren Energien und der CO2-Emissionen. Weitere Ziele waren das Dämpfen des Elektrizitätsverbrauchs und die Förderung der erneuerbaren Energien. Diese Ziele waren quantifiziert, also in Zahlen ausgedrückt. Zur Erreichung der Ziele wurde auf freiwillige Massnahmen, energiepolitische Dialoge mit den Betroffenen und auf finanzielle Unterstützung vom Bund gesetzt. Dieses Aktionsprogramm zeigte zwar Wirkung, benötigte aber stärkere Massnahmen zur Erreichung der Ziele.

Energiegesetz und CO2-Gesetz 2000

Auf den 1. Januar 1999 traten das Energiegesetz und die Energieverordnung in Kraft. Das Gesetz dient seither zur wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieerzeugung, zur sparsamen Energienutzung und zur Förderung von einheimischen und erneuerbaren Energien.

Auf den 1. Mai 2000 trat das CO2-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz gehört eher zur Klimapolitik. Es legt verbindliche Ziele für die Reduktion des CO2-Ausstosses fest.

Öffnung des Elektrizitätsmarktes

Am 1. Januar 2008 trat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft, welches eine Marktöffnung (Deregulierung) ermöglichen soll. Grosskunden mit einem Jahresverbrauch über 100'000 kWh können demnach ihren Anbieter selbst wählen, kleinen Verbrauchern steht derzeit kein Wahlrecht zu. Alle in der Schweiz verkaufte Energie muss gekennzeichnet werden, d. h. die Händler müssen Herkunftsnachweise erwerben, aus denen hervorgeht, wie die von ihnen vertriebene Energie erzeugt wurde. Dieses System wird jedoch kritisiert, da die Zertifikate nicht die tatsächlichen Ströme widerspiegeln. So schätzt der Bund, dass 2018 76,8 Prozent des in der Schweiz verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die Universität Genf schätzte diesen Anteil auf nur 48 Prozent, indem sie die tatsächlichen Herkunft und die effektiven Stromflüsse analysierte.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien 2023/2024

Das Parlament verabschiedete im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Aufgrund des ergriffenen Referendums durch Umweltschützer aus dem Bereich der Fondation Franz-Weber und von Pierre-Alain Bruchez wurde eine Volksabstimmung am 9. Juni 2024 nötig.

EnergieSchweiz

«EnergieSchweiz» ist das Nachfolgeprogramm von «Energie 2000» und vereint unter seinem Dach die freiwilligen Massnahmen zur Umsetzung der Schweizer Energiepolitik. Das Programm fördert das Wissen und die Kompetenz in Energiefragen und bietet gleichzeitig ein Gefäss zur Markterprobung innovativer Ideen. Seine Rolle besteht insbesondere darin, mit Information und Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung die Wirkung der gesetzlich verankerten Lenkungs- und Anreizsysteme zu verstärken. Städte, Gemeinden, Areale sowie Regionen spielen bei der Förderung der Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle und werden entsprechend von EnergieSchweiz unterstützt.

«Energiestadt»

Logo des Labels «Energiestadt»

Das Label «Energiestadt» zeichnet Gemeinden und Städte aus, die eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik vorleben und umsetzen. Verliehen wird das Label nach einer erfolgreichen Prüfung der Gemeinde durch den unabhängigen Trägerverein Energiestadt, ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Der Prüfung liegt ein komplexer und dynamischer Kriterienkatalog zu Grunde. Im Juni 2017 waren 429 Gemeinden mit dem Label ausgezeichnet, deren knapp fünf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner fast zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung ausmachen. 24 der 26 Schweizer Kantone verfügen bereits über Energiestädte. 2019 wurde die Stadt Bern von EnergieSchweiz mit 87,2 von möglichen 100 Punkten ausgezeichnet, die höchste jemals in der Schweiz vergebene Bewertung.

2003 schlossen sich «Energiestadt», das österreichische Programm e5 – Programm für energieeffiziente Gemeinden, und Partner aus Deutschland zum harmonisierten Programm European Energy Award (EEA) zusammen. Inzwischen arbeitet ein Teil der EU an diesem Programm mit.

Förderung erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien werden durch die kostendeckende Einspeisevergütung gefördert.

Eine im November 2015 veröffentlichte Studie der Universität St. Gallen erhob in der Ostschweiz eine Ablehnung von 77 Prozent zum Neubau eines Atomkraftwerks, jedoch eine deutliche Akzeptanz für Windkraft auch in der eigenen Umgebung.

Seit 2018 werden Subventionen zur Förderung von Anlagen der nachhaltigen Energieproduktion ausbezahlt. 2019 belief sich die Höhe dieser Subventionen auf knapp 1,4 Mia. CHF.

Dennoch zeigte sich, dass der Schweizer Finanzplatz 2020 insgesamt viermal mehr Mittel in Firmen investiert, die Strom aus fossilen Quellen erzeugen, als in Produzenten von erneuerbarem Strom (Stand 2020).

energiefranken.ch listet alle verfügbaren Förderangebote von Bund, Kantonen, Gemeinden, regionalen Energieversorgungsunternehmen und weiterer Anbieter auf.

Zukunft, Energiestrategie 2050

Auch in weiterer Zukunft will die schweizerische Energiepolitik die Grundziele des Energieprogramms EnergieSchweiz verfolgen. Die Ziele können in vier Punkten zusammengefasst werden:

  • Versorgungssicherheit (möglichst geringe Auslandsabhängigkeit)
  • Umweltverträglichkeit (weniger Treibhausgase und Atommüll)
  • Wirtschaftsverträglichkeit (Energiekosten sollten erschwinglich sein)
  • Sozialverträglichkeit (landesweit gleiche Bedingungen bei der Energieversorgung)

Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden in der Energiestrategie 2050 definiert und nachgeführt.

Mögliche Technologien umfassen auch die Wasserstofftechnologie mit der Brennstoffzelle, die Geothermie sowie die Kernfusion, welche sich jedoch noch im experimentellen Stadium befindet. Kleinere Geothermie-Anlagen schon seit 1985 zur Wärmegewinnung in Betrieb. Laut dem Bundesamt für Energie könnten bei seinem Szenario 2050 7 % des nationalen Stromverbrauchs durch geothermische Quellen gedeckt werden.

Für die Versorgungssicherheit mit Erdgas spielte die 2020 eröffnete Transadriatische Pipeline mit ein Rolle.

Kritik

Eine 2024 veröffentlichte Studie der Schweizerischen Energiestiftung zeigt auf, dass die Schweizer Energiepolitik punkto ökologische Energieversorgung nach wie vor auf viele Fehlanreize setzt. Die grössten Fehlanreize fallen dabei auf den Verkehr. So konnte bisher beispielsweise noch keine politische Mehrheit gebildet werden, um eine Lenkungsabgabe (CO2-Abgabe) auf Treibstoffe im Strassenverkehr einzuführen. Ebenso sind Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gewicht von der Schwerverkehrsabgabe ausgenommen. Darüber hinaus existiert eine Steuerbefreiung für internationale Flüge, welche sowohl von der Mineralölsteuer als auch von der Mehrwertsteuer befreit sind. Würden die sieben wichtigsten Fehlanreize korrigiert, könnte die Schweiz laut der Studie knapp 10 Terawattstunden Energie oder rund fünf Prozent des Gesamtenergieverbrauchs sparen.

Siehe auch

Literatur

  • Susanne Ulbrich Zürni: Möglichkeiten und Grenzen der Szenarioanalyse – Eine Analyse am Beispiel der Schweizer Energieplanung. Verlag für Wissenschaft und Kultur, 2004, ISBN 3-86553-101-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Art. 89 Abs. 1 Bundesverfassung
  2. Steckdose – 25 Jahre Kernkraftwerk Beznau. NOK, 1994
  3. Atomkraft: Auslaufmodell oder Notwendigkeit?, Swissinfo.ch, 24. Januar 2011
  4. Stromlücke oder Denklücke?, Swissinfo, 11. Mai 2009
  5. «Ausstieg in Handarbeit» in der Handelszeitung am 31. März 2011.
  6. Dossier Stilllegungsfonds BFE Schweiz (Memento vom 11. Dezember 2012 im Internet Archive)
  7. Pascal Schwendener: Der AKW-Prototyp verbrennt Milliarden. Basler Zeitung, 5. Dezember 2009, abgerufen am 10. Dezember 2009.
  8. srf.ch, Sendung vom 25. Mai 2011
  9. Die Schweiz steigt aus der Atomenergie aus. Neue Zürcher Zeitung, 25. Mai 2011, abgerufen am 25. Mai 2011.
  10. Ständerat sagt ja zum Atomausstieg. NZZ
  11. «Economiesuisse hat dieses Wort in die Welt gesetzt». Bundesrätin Leuthard zum Lobbybegriff «Technologieverbot». In: Der Sonntag, 17. September 2011.
  12. admin.ch: Energiegesetz (EnG). Abgerufen am 21. Mai 2017.
  13. Sabine Gorgé: Kernenergie in der Schweiz — Initiative für neue Atomkraftwerke wird lanciert. In: srf.ch. 28. August 2022, abgerufen am 29. August 2022.
  14. 20.4396 | Ausstiegsplan aus internationalen Programmen zur Entwicklung neuer Atomreaktoren im Bereich der Kernspaltung (Fission) und der Kernverschmelzung (Fusion) | Geschäft | Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 21. März 2021.
  15. Volltext (Memento vom 10. August 2015 im Internet Archive)
  16. Öffnung des Strommarktes. In: uvek.admin.ch. UVEK, abgerufen am 17. Februar 2019.
  17. Herkunftsnachweis für Elektrizität und Stromkennzeichnung. Bundesamt für Energie BFE, abgerufen am 12. November 2023.
  18. L’électricité vendue comme verte ne l’est pas toujours. Abgerufen am 12. November 2023 (französisch).
  19. Vorlage für eine sichere Stromversorgung: Abstimmung am 9. Juni 2024, Bundesamt für Energie, 18. März 2024
  20. EnergieSchweiz. 22. Oktober 2023, abgerufen am 12. November 2023.
  21. EnergieSchweiz für Gemeinden. Abgerufen am 12. November 2023.
  22. Facts & Figures, local-energy.swiss, abgerufen am 11. September 2018.
  23. Bern ist als Energiestadt die Beste. Abgerufen am 12. November 2023.
  24. e5 in Europa – der European Energy Award (Memento vom 8. Februar 2012 im Internet Archive), e5-gemeinden.at
  25. rockit GmbH: Welcome to the European Energy Award - European Energy Award eea. 16. November 2023, abgerufen am 12. November 2023 (britisches Englisch).
  26. Befragung der Anwohner von möglichen Windparks in der Ostschweiz (Memento vom 9. April 2016 im Internet Archive) (PDF) Institut für Wirtschaft und Ökologie der Universität St. Gallen, November 2015
  27. Detailinformationen zu: A236.0118 / Einlage Netzzuschlagsfonds. Datenbank der Bundessubventionen. In: admin.ch. Abgerufen am 7. November 2020.
  28. Schweizer Finanzmarkt auf dem Klimaprüfstand. Bundesamt für Umwelt, 9. November 2020, abgerufen am 9. November 2020.
  29. energiefranken.ch: Mit wenigen Klicks zum passenden Energieförderprogramm. Bundesamt für Energie, 12. Januar 2021, abgerufen am 12. Januar 2021.
  30. Geothermie seit 1985 erprobt (Memento vom 24. März 2009 im Internet Archive)
  31. Simon Bradley: Neue Wege zu mehr Energieunabhängigkeit der Schweiz. In: swissinfo.ch. 11. Juni 2022, abgerufen am 24. September 2022.
  32. Pascal Schumacher: Konflikt bei Berg-Karabach - Heikle Beziehung: Die Schweiz profitiert von Aserbaidschan. In: srf.ch. 4. Oktober 2020, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  33. Klaus Ammann: Neue Studie - Das sind die grössten Fehlanreize der Schweizer Energiepolitik. In: srf.ch. 6. März 2024, abgerufen am 6. März 2024.