Im heutigen Artikel werden wir über Arbeitslohnspende sprechen, ein Thema, das in letzter Zeit die Aufmerksamkeit vieler Menschen auf sich gezogen hat. Arbeitslohnspende ist ein Thema, das aufgrund seiner Relevanz in der heutigen Gesellschaft bei vielen Menschen Neugier und Interesse weckt. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Arbeitslohnspende untersuchen, von seinem Ursprung und seiner Entwicklung bis hin zu seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben. Darüber hinaus analysieren wir die Meinungen von Experten auf diesem Gebiet und präsentieren relevante Daten, die dazu beitragen, Arbeitslohnspende und seine heutige Bedeutung besser zu verstehen. Ohne Zweifel ist Arbeitslohnspende ein Thema, das eine eingehende Untersuchung verdient, um seinen Einfluss auf verschiedene Bereiche des modernen Lebens zu verstehen.
Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt.
In Deutschland handelt es sich bei der Arbeitslohnspende um eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung, die durch das Bundesfinanzministerium ausgesprochen werden kann. Derartige Ausnahmeregelungen wurden insbesondere im Sinne der Katastrophenhilfe zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen sowie im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa 2015 zur Förderung der Flüchtlingshilfe eingesetzt.
Der als Arbeitslohnspende einbehaltene Entgeltanteil bleibt im zu versteuernden Einkommen unberücksichtigt.
Allerdings können Arbeitnehmer, die eine Pauschalsteuer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zahlen, die Spende lediglich bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr geltend machen, weil die Pauschalsteuer auf den einbehaltenen Entgeltanteil entrichtet werden muss.
Die Arbeitslohnspende hat in Deutschland keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung. Das heißt, die Sozialversicherungspflicht besteht in dem Umfang weiter, wie wenn kein Entgeltanteil einbehalten und abgeführt würde.
Im Einzelnen wurden derartige Ausnahmeregelungen in folgenden Fällen eingesetzt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
In Großbritannien besteht die Arbeitslohnspende als zeitlich unbefristetes Modell („payroll giving“ oder „give as you earn“) seit 1987. Die Entscheidung, ein „payroll giving“-Schema anzubieten, liegt beim Arbeitgeber; der Arbeitnehmer bestimmt aber üblicherweise, welche gemeinnützige Organisation die Spende empfängt. Viele Unternehmen fügen der Arbeitslohnspende ihrer Arbeitnehmer bis zu einer selbst festgesetzten Höchstgrenze einen ebenso hohen Anteil als zusätzliche Spende bei („matched donation“). Diese Spende des Arbeitgebers ist wiederum als Unternehmensspende steuerabzugsfähig.
Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Arbeitgeber das „payroll giving“ über eine Agentur durchführen: über eine „payroll giving agency“. Die Agenturen erheben Gebühren für ihre Arbeit, die je nach Agentur und je nach gewähltem Spendenschema in der Höhe variieren können. Am 24. März 2015 unterzeichnete die britische Regierung eine Vereinbarung mit „payroll giving“-Agenturen, das im Sinne der Transparenz und der Vereinfachung bürokratischer Abläufe erste Schritte hin zu einem einheitlichen Abrechnungsformat vorsieht.
In Großbritannien werden Unternehmen entsprechend ihrem Engagement im Bereich der Arbeitslohnspenden mit Zertifikaten ausgezeichnet („Bronze, Silver, Gold or Platinum Payroll Giving Award Certificate“). Zudem werden jährlich mehrere Preise („Payroll Giving Excellence Awards“) an diejenigen Unternehmen vergeben, die ein besonders hohes Engagement im Sinne ihrer „matched donations“ und ihrer internen Kommunikation (beispielsweise in Form unternehmensinterner Werbekampagnen) gezeigt haben.
Das „payroll giving“ wird in Großbritannien nur in sehr begrenztem Umfang angewendet, von ungefähr 2 % der Arbeitnehmer.
In den USA ist das „payroll giving“ weiter verbreitet als in Großbritannien. Nach Aussage von The Economist wird es in den USA nicht nur propagiert, sondern es wird dort geradezu erwartet.