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Die Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan ist eine Brauerei im Besitz des Freistaates Bayern in den Gebäuden des ehemaligen Klosters Weihenstephan auf dem „Weihenstephaner Berg“ im Freisinger Stadtteil Weihenstephan. 2022 betrug der Jahresausstoß 449.976 Hektoliter. Koordinaten: 48° 23′ 46″ N, 11° 43′ 45″ O
Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan | |
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Rechtsform | Landesbetrieb |
Gründung | um 1675 |
Sitz | Freising, Bayern |
Leitung | Josef Schrädler |
Mitarbeiterzahl | 176 |
Umsatz | 43,9 Mio. EUR |
Branche | Bierbrauerei |
Website | www.brauerei-weihenstephan.de |
Stand: 31. Dezember 2022 |
Bis in die 1950er Jahre wurde als Gründungsdatum das Jahr 1146 angegeben. Dann gab das Kloster Weihenstephan das gut 100 Jahre frühere Gründungsjahr 1040 an. Beide Jahreszahlen entstammen der gleichen Urkunde, die als Fälschung gilt.
Ein Kernpunkt der gefälschten Urkunde ist ein Bericht über einen Prozess über das Weinschankrecht zwischen den Schenkwirten bzw. Bierbrauern der Stadt Freising und dem Kloster Weihenstephan aus dem 15. Jahrhundert, den das Kloster gewann. Er hat auf Empfehlung Herzog Heinrichs am 2. November 1429 vor dem Salzburger Metropolitangericht gegen Bischof Nikodemus bzw. die Stadt Freising stattgefunden und ist heute noch in einer 116-seitigen Papierlibell erhalten. Zuvor waren im Jahr 1421 der Bürgermeister und einige Stadträte in die Weinschenke des Klosters eingedrungen und hatten dort gegen das gemeine Recht und die Freiheiten des Klosters den Zapfen des Weinfasses abgeschlagen, das Kloster beraubt und seitdem den Weinverkauf des Klosters verhindert.
Abt Georg Tanner knüpfte in den Jahren 1616–1640 an den vom Kloster gewonnenen Prozess die angebliche Verlegung des bisher in der Stadt Freising ausgeübten Schank- und Braurechts in das Kloster bzw. dessen Hofmark Vötting durch Bischof Otto I. von Freising im Jahr 1146. Abt Sigmar habe sich darum verdient gemacht. Den Prozess verlegte Tanner um drei Jahrhunderte in die Vergangenheit. Die Fälschung wurde 1767 in den Monumenta Boica abgedruckt. Urheber der Brauerei sei der Freisinger Bischof Egilbert von Moosburg gewesen. Wenn man ihn als Urheber der Brauerei betrachten will, erscheint als Gründungszeitpunkt der Brauerei eher ein Zeitpunkt vor seinem Tod im Jahr 1039 realistisch. Der Einleitung der unechten Urkunde kommen aber auch seine Nachfolger und zusätzlich Kaiser und Fürsten infrage.
Oft wird Abt Arnold als Geber oder Erwerber des Braurechts behauptet, wobei dies aber jeweils nicht durch eine primäre Quelle belegt wird, er aber von 1022 bis 1041 Abt des Klosters Weihenstephan war.
Alle vier bekannten Überlieferungen der als Fälschung geltenden Urkunde geben sie als Abschrift des Notars Arsacius Prunner im Auftrag des Abtes Eberhard aus, der sie auch beglaubigt habe. Abt Eberhard regierte von 1416 bis 1448 – Arsacius Prunner ist als Notar nur 1525 und 1526 nachzuweisen. In der Urkunde wird das achte Regierungsjahr Bischof Ottos 1146 als das sechste gezählt. In ihr heißt es „Datum anno ab incarnatione Dominica MCXLVI. anno Ottonis venerabilis Episcopi sexto“. Die Erwähnung „Hofmark Vötting“ (Hofmarchiam Vetting) erscheint unglaubwürdig, weil es Hofmarken im Sinne der Ottonischen Handfeste (1311) zu dieser Zeit noch nicht gab.
Ähnlich verhält es sich bei „ius pincernandi et praxandi cerevisiam“ (Mundschenk- und Bierbraurecht) und „ius commune“ (gemeines Recht). Zu einem verleihbarem Recht wird das Brauen erst im Verlauf des 17. Jahrhunderts (1640: Preuhäuser-Concessions-Matricul) und der Begriff „Gemeines Recht“ kommt erst im Verlauf der Hauptrezeption des römischen Rechts seit dem 14. Jahrhundert auf.
Während M. Schlamp von einer „für die Zeit Ottos I. ungewöhnlichen Siegelankündigung“ spricht, fehlt nach Bodo Uhl ein Siegel in der Erwähnung eines Prozesses gegen Otto I. Die Länge der Einleitung vor dem Prozess ist nach Bodo Uhl für die Urkunden Otto I. einzigartig.
Wohl durch einen Lesefehler wird in der Aufzählung von Handwerkern im Prozess in der Urkunde aus einem Bäcker (pistor) ein Maler (pictor).
Die einzige vorgenommene Veränderung des Klagetextes war das Vorziehen eines Bierbrauers (praxator cerevisiae) an die erste Stelle in einer Liste von Handwerkern, um ihn besser hervorzuheben und daran die angebliche Verlegung des Braurechts in das Kloster im 12. Jahrhundert besser anknüpfen zu können.
Das Ziel der Fälschung war eher ein Nachweis für das uneingeschränkte Braurecht des Klosters, wahrscheinlich zur Vorlage beim Kurfürsten, was dann aber dennoch unterblieb, als ein möglichst hohes Alter der Brauerei. Erstmals nutzte die Brauerei diese Urkunde im Jahr 1723 bei einer Prüfung geistlicher und adliger Brauhäuser durch eine kurbayrische Untersuchungskommission, wo die Urkunde durch Oberkellerer Pater Rupert vorgelegt wurde. Wahrscheinlich glaubte das Kloster schon selbst an die Echtheit der Urkunde. Die früheste eindeutig datierbare Abschrift findet sich in der Chronik des Fälschers Abt Tanners selbst.
Zahlreiche Hopfenabgaben der Hallertauer Besitzungen des Klosters, festgehalten in einer Urkunde aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, deuten auf eine frühere Brauerei in Weihenstephan hin. Freisinger Hopfengärten werden seit dem 9. Jahrhundert erwähnt und 1160 ist in Freising ein Brauhaus urkundlich nachzuweisen. Nach M. Schlamp (1937) „hat aber die Klosterbrauerei Weihenstephan ein Alter von mehr als 900 Jahren und die ehemalige fürstbischöfliche Brauerei in Freising ein solches von nicht weniger als 1100 Jahren hinter sich“. Hinweise auf Klosterbrauereien aus vergleichbarer Zeit gibt es im Kloster St. Columban am Bodensee (7. Jahrhundert), St. Gallen (10./11. Jahrhundert) und Tegernsee (9. Jahrhundert oder früher). Der erste urkundlich geltende Beleg für eine Brauerei in Weihenstephan stammt aus dem Jahr 1675 in Form einer kurfürstlichen Konfirmationsurkunde, die bei der Untersuchungskommission von 1723 ebenfalls vorgelegt wurde.
Das Kloster Weihenstephan wurde im Zuge der Säkularisation in Bayern 1803 aufgelöst. Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Brauerei kam in den Besitz des Bayerischen Staates und firmierte als Königlich Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan. Seit 1921 trägt die Brauerei den Namen Bayerische Staatsbrauerei.
Im 21. Jahrhundert ist sie als Regiebetrieb des Freistaates Bayern ein nach privatwirtschaftlichen Maßstäben geführtes Unternehmen mit Absatzgebieten in aller Welt. Rund um die Brauerei entstand aus dem Kloster der heutige Campus Freising-Weihenstephan.