In diesem Artikel möchten wir uns mit dem Thema Benutzer befassen, das im Laufe der Geschichte Gegenstand zahlreicher Studien, Debatten und Kontroversen war. Benutzer hat in verschiedenen Bereichen erhebliche Auswirkungen gehabt, von der Politik über die Wirtschaft bis hin zur Gesellschaft im Allgemeinen. Die Relevanz von Benutzer ist so groß, dass sie das Interesse von Wissenschaftlern, Experten und Forschern geweckt hat, die zahlreiche Anstrengungen unternommen haben, um zu versuchen, seinen Einfluss und Umfang zu verstehen. Auf diesen Seiten werden wir die verschiedenen Facetten von Benutzer untersuchen und seine Ursprünge, seine Entwicklung im Laufe der Zeit und seine heutigen Auswirkungen analysieren. Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beitragen kann, Licht auf ein so komplexes und bedeutsames Thema wie Benutzer zu werfen.
Ein Benutzer (auch Endbenutzer, Anwender, Bediener, Benützer oder einfach kurz Nutzer genannt) ist eine Person, die ein Hilfs- oder Arbeitsmittel zur Erzielung eines Nutzens verwendet. Auch die Kunden einer Anstalt des öffentlichen Rechts werden Benutzer genannt.
In der elektronischen Datenverarbeitung steht der Ausdruck für eine Person, die einen Computer benutzt (englisch User). Administrativ kann für Benutzer ein Benutzerkonto geführt werden, mit dem z. B. die Authentifizierung vorgenommen und die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Funktionen/Programme festgelegt (und gesichert) werden kann. Im Rahmen der Benutzerverwaltung können Benutzer über gemeinsame Benutzerrollen und Benutzergruppen zusammengefasst werden. Eine Benutzerschnittstelle ermöglicht es einem Benutzer, mit einem Gerät, einer Maschine, einem Computer, einer Sache etc. zu interagieren.
Die Ausdrücke „Benutzer“ und „Anwender“ werden oft synonym verwendet, im Kontext Computer/Software jedoch auch mit unterschiedlichen Bedeutungen:
Beispiel: Ein Unternehmen, das für die Verwaltung eines Lagers einen Computer bzw. eine bestimmte Software einsetzt, ist in dieser Rolle ein Anwender. Die mit der Bedienung des Warenwirtschaftssystems beauftragten Lagerarbeiter sind Benutzer.
Mit dem Rechtsbegriff „Nutzer“ wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen (§ 2 Nr. 3 TMG).
Anstalten des öffentlichen Rechts (wie etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder Universitäten) haben rechtlich keine Kunden, sondern Benutzer, zu denen Bürger, Unternehmen oder auch Behörden gehören. Körperschaften des öffentlichen Rechts dagegen haben Mitglieder, teilweise sogar Pflichtmitglieder.