In diesem Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Beobachter der Länder bei der Europäischen Union ein. Wir werden ihre Ursprünge, ihren Beitrag zur Gesellschaft und ihren Einfluss auf die Populärkultur untersuchen. Wir erfahren ausführlich über seine Erfolge und Herausforderungen sowie die aktuellen Trends, die ihn umgeben. Beobachter der Länder bei der Europäischen Union ist seit langem Gegenstand von Interesse und Debatten, und auf diesen Seiten werden wir versuchen, seine Bedeutung und Relevanz in verschiedenen Bereichen zu beleuchten. Von seiner Entstehung bis zu seiner Entwicklung hat Beobachter der Länder bei der Europäischen Union einen unauslöschlichen Eindruck in der modernen Welt hinterlassen, und sein Einfluss ist weiterhin Anlass zum Nachdenken und Analysieren.
Beobachter der Länder bei der Europäischen Union | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Landesvertretung |
Aufsichtsbehörde | Bundesrat |
Hauptsitz | Brüssel |
Behördenleitung | Sabine Overkämping |
Bedienstete | 6 |
Netzauftritt | www.laenderbeobachter.de |
Der Beobachter der Länder bei der Europäischen Union ist eine von den sechzehn deutschen Ländern gemeinsam gegründete Einrichtung mit der Aufgabe, die Bundesländer und den Bundesrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte in Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterstützen.
Der Sitz der Einrichtung befindet sich im Gebäude Rue de Trèves 45 in Brüssel. Der Grundstein für den Länderbeobachter wurde bei den Römischen Verträgen 1956 gelegt. Die aktuelle Konstitution wird durch das Abkommen über den Beobachter der Länder bei der Europäischen Union von 1996 geregelt, das das Abkommen von 1988 ablöste. Der Beobachter wird bei dem Landesminister eingerichtet, der den Vorsitz des Bundesratsausschusses für Fragen der Europäischen Union innehat. Er nimmt den Beobachter in seinen Haushalt mit auf. Finanziert wird dieser aber nach dem Königsteiner Schlüssel, von allen deutschen Ländern nach ihrer Finanzkraft gemeinsam. Über die finanzielle und personelle Ausstattung entscheidet die Europaministerkonferenz der deutschen Länder.
Die Aufgaben des Beobachter sind nach Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens von 1996: