Betriebskosten (Betriebswirtschaftslehre)

In der heutigen Welt ist Betriebskosten (Betriebswirtschaftslehre) zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse sowohl für Experten als auch für die breite Öffentlichkeit geworden. Seit jeher hat Betriebskosten (Betriebswirtschaftslehre) die Aufmerksamkeit der Menschheit auf sich gezogen und war Gegenstand unzähliger Forschungen, Debatten und Überlegungen. Sein Einfluss erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, von der Politik über die Kultur bis hin zu Wissenschaft und Technologie. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Dimensionen und Facetten von Betriebskosten (Betriebswirtschaftslehre) im Detail untersuchen und seine Bedeutung und Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft analysieren.

Betriebskosten (auch Opex, Abkürzung für englisch operational expenditure) ist ein Sammelbegriff in der Betriebswirtschaftslehre für alle Kosten, die durch die Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes eines Unternehmens verursacht werden. Im Gegensatz zu den Betriebskosten stehen die Aufwendungen für die bei einer Investition getätigten Ausgaben für längerfristige Anlagegüter, die Investitionsausgaben (auch Capex, für englisch capital expenditure). Opex und Capex zusammen ergeben die Totex (für englisch total expenditure).

Allgemeines

Der Begriff Betriebskosten legt nahe, dass es sich um Kosten handelt, die beim Betrieb eines Unternehmens anfallen. Sie sind Bestandteil der Berechnung der betriebswirtschaftlichen Kennzahl des Betriebsergebnisses, bei dem sie von der Betriebsleistung (Gesamtleistung) abgezogen werden:

   Umsatzerlöse
   + / - Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen  
   + andere aktivierte Eigenleistungen
   + sonstige betriebliche Erträge
   = Gesamtleistung
   - Betriebskosten
   + / - Zinsergebnis
   + / - Beteiligungsergebnis
   = Betriebsergebnis

Arten

Zu den Betriebskosten gehören Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für Zwecke der Produktion (Materialaufwand), Personalkosten, Abschreibungen, Raumkosten und Lagerkosten (für Produktionslager). Bei diesen Betriebskosten kann unterschieden werden zwischen

Bilanzierung

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Betriebskosten nach § 275 Abs. 2 HGB im Gesamtkostenverfahren aufzuteilen in Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 5–8 HGB), im Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 Nr. 2 HGB) in Kosten nach Kostenstellen wie zum Beispiel Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung, sowie sonstige Kosten.

Literatur

  • Jenny Dugmore/Shirley Lacy, A Manager's Guide to Service Management, 2. Auflage, BSI Business Information, London 2006, ISBN 0-580-47922-6

Einzelnachweise

  1. Erich Gutenberg, Betriebswirtschaftslehre, 1966, S. 361