Bundesbahngesetz (Deutschland)

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Basisdaten
Titel: Bundesbahngesetz
Abkürzung: BBahnG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Eisenbahnrecht
Fundstellennachweis: 931-1
Erlassen am: 13. Dezember 1951
(BGBl. I S. 955)
Inkrafttreten am: 14. Dezember 1951
Letzte Änderung durch: Art. 331 VO vom 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1328, 1366)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juni 2020
(Art. 361 VO vom 19. Juni 2020)
Weblink: Text des BBahnG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 war die rechtliche Grundlage für die Deutsche Bundesbahn. Die Deutsche Bundesbahn wird darin als Sondervermögen des Bundes definiert. Das Bundesbahngesetz wurde durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 im Rahmen der Bahnreform bis auf einzelne Paragraphen außer Kraft gesetzt.

Das Bundesbahngesetz hob das Reichsbahngesetz vom 4. Juli 1939 (inkraftgetreten am 11. Juli 1939) auf.

Literatur

  • Christopher Kopper: Die Bahn im Wirtschaftswunder: Deutsche Bundesbahn und Verkehrspolitik in der Nachkriegsgesellschaft (= Beiträge zur historischen Verkehrsforschung. Band 9). Campus, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-593-38328-6 (zur Genese und Entwicklung des Bundesbahngesetzes).

Einzelnachweise

  1. Art. 8 ENeuOG
  2. verfassungen.de: Gesetz über die Deutsche Reichsbahn (Volltext)