Bundesgrenzschutzgesetz

In diesem Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Bundesgrenzschutzgesetz ein. Im Laufe der Geschichte hat Bundesgrenzschutzgesetz in verschiedenen Bereichen eine bedeutende Rolle gespielt, von der Wissenschaft bis zur Populärkultur. Seine Wirkung war so tiefgreifend, dass es auch heute noch Interesse und Debatten hervorruft. Wir werden seinen Ursprung, seine Entwicklung und seine Relevanz in der heutigen Gesellschaft erforschen, mit dem Ziel, Licht auf seine Bedeutung und Bedeutung zu werfen. Wir hoffen, durch eine detaillierte und gründliche Analyse einen umfassenden und bereichernden Einblick in Bundesgrenzschutzgesetz zu bieten, der es unseren Lesern ermöglicht, ihr Wissen und Verständnis für dieses faszinierende Thema zu erweitern.

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Bundesgrenzschutz
Kurztitel: Bundesgrenzschutzgesetz
Abkürzung: BGSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht, Verwaltungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 16. März 1951
(BGBl. I S. 201)
Inkrafttreten am: 21. März 1951
Letzte Neufassung vom: 18. August 1972
(BGBl. I S. 1834)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
teilweise 27. September 1972, überwiegend 1. April 1973
Letzte Änderung durch: Art. 24 VO vom 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1328, 1331)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juni 2020
(Art. 361 VO vom 19. Juni 2020)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgrenzschutzgesetz regelte früher den Bundesgrenzschutz. Mit der Umbenennung desselben in Bundespolizei wurde es in dieser Hinsicht vom Bundespolizeigesetz, zum Zeitpunkt seiner Einführung ebenfalls Bundesgrenzschutzgesetz (1994) genannt, abgelöst.

Die Regelungen zur (praktisch nicht mehr relevanten) Grenzschutzdienstpflicht stehen nach wie vor im Bundesgrenzschutzgesetz als dessen einzige in Kraft verbleibende Paragraphen.

Damit ist neben dem Bundespolizeigesetz auch das Bundesgrenzschutzgesetz weiterhin Rechtsnorm.