Donationware

Im heutigen Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Donationware befassen. Von seinen Ursprüngen über seine Relevanz in der heutigen Gesellschaft bis hin zu seinen Auswirkungen in verschiedenen Bereichen werden wir uns in eine umfassende Analyse vertiefen, um die Bedeutung von Donationware heute zu verstehen. Darüber hinaus werden wir verschiedene Perspektiven und Meinungen von Experten auf diesem Gebiet untersuchen, mit dem Ziel, einen vollständigen und objektiven Überblick über dieses hochrelevante Thema zu bieten. Im Laufe des Artikels werden wir entdecken, wie sich Donationware im Laufe der Zeit entwickelt hat und welche möglichen Auswirkungen dies auf die Zukunft hat. Machen Sie sich bereit für eine faszinierende Reise durch Donationware!

Donationware (von englisch donation „Spende“ und ware „Ware“) ist eine Variante von Freeware. Die Software kann ohne Einschränkungen verwendet werden, der Autor bittet aber um eine Spende in beliebiger Höhe, um die durch Weiterentwicklung oder Verbreitung der Software entstehenden Kosten zu kompensieren (zum Beispiel Server-Kosten). Wenn auch der Quelltext der Software verfügbar ist, genügt Donationware eventuell auch den Kriterien für freie Software.

Abgrenzung

Eine strengere Lizenzform ist Shareware. Sie erlaubt zwar die Verbreitung einer oft eingeschränkt nutzbaren Version, bietet aber die vollständige Funktionalität erst nach dem Erwerb der Software.

Freiere Lizenzformen sind:

  • Beerware erlaubt die freie Nutzung, der Autor bittet aber bei Gefallen um das Spendieren eines Bieres oder ähnlichem.
  • Charityware erlaubt die freie Nutzung, der Autor bittet aber bei Gefallen um eine Spende für einen guten Zweck.
  • Cardware ist Freeware, bei der der Autor vom Benutzer die Zusendung einer Postkarte erwartet.
  • Commentware ist frei verfügbar, es wird aber um einen Kommentar zum Programm gebeten (ähnlich wie bei Betatests).
  • Copyleft schränkt die Rechte aus freier Software nur dadurch ein, dass abgeleitete Werke gleiche Freiheiten gewähren müssen.
  • Freeware ist Software, die vom Autor ohne Entgelt zur Verfügung gestellt wird.
  • Freie Software erlaubt, sie für jeden Zweck zu nutzen, sie beliebig zu kopieren, studieren, zu verändern und weiterzuverteilen.
  • Linkware fordert bei Benutzung bzw. Gefallen einen Link auf die Autorenwebsite.
  • Public Domain (dt. „Gemeinfreiheit“) bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten können von Land zu Land variieren.

Literatur

  • Thomas Willmer: Rechtliche Fallstricke des Einsatzes von Open Source Software und freier Software – Hinweise für die Praxis. Legal Pitfalls of the Use of Open Source Software and Free Software — Best Practice Advice. HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik 2021, S. 271–287. Volltext.
  • Kai Erenli: Die rechtliche Relevanz von Open Source Lizenzen unter besonderer Berücksichtigung praktischer Problemstellungen. Univ.-Diss. Graz, 2008. Volltext.

Einzelnachweise

  1. Formen von Softwarelizenzen. Universität Oldenburg, abgerufen am 22. November 2023.