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Das Eichhörnchen ist in der Heraldik ein kleines Wappentier.
Als gemeine Figur ist es in vielen Wappen schon seit vielen Jahrhunderten vertreten, aber häufig über die Zeit durch andere Wappenfiguren verdrängt worden. Das im Wappen vorkommende Tier ist überwiegend das europäische Eichhörnchen.
Es wird einmal sitzend, das andere Mal springend gezeigt. Auch auf einem heraldischen Baum oder Ast als Unterlage sitzt oder springt es gerne umher. Die Hauptblickrichtung ist nach der heraldisch rechten Seite. Bei der Farbgebung (Tingierung) sind alle Farben erlaubt. Um aber das Eichhörnchen im Wappen eindeutig darzustellen, wird Rot bevorzugt. Am buschigen Schwanz und seiner typischen Sitzhaltung ist es ohne Wappenbeschreibung (Blasonierung) zu erkennen. Abweichende Tinktur (Farbgebung) bei der Bewehrung (Krallen usw.) ist nicht gebräuchlich. Es kommen auch mehrere gleichgeartete Hörnchen nebeneinander, übereinander oder im Dreipass (zumeist 2:1) vor.
Besonders beliebt ist die Beigabe einer Eichel, einer Nuss oder eines Nadelholz-Zapfens. Das Eichhörnchen hält diese häufig gleichgefärbten Dinge mit den Vorderpfoten.