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Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts | ||
Aufsichtsbehörde(n) | Bundesversammlung | ||
Bestehen | seit 1. Januar 2009 | ||
Hauptsitz | Bern | ||
Behördenleitung | Stefan Walter | ||
Mitarbeiter | 549 (2020) | ||
Website | www.finma.ch |
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (kurz: Finma; französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari, rätoromanisch Autoritad federala per la surveglianza dals martgads da finanzas) ist die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.
Die Behörde wird vom Finanzmarktaufsichtsgesetz geschaffen und ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Hauptsitz ist in Bern im ehemaligen Allianz-Gebäude in der Nähe des Hauptbahnhofs. Ein weiterer Standort befindet sich in Zürich. Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.
Die Behörde nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf. Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.
Die Behörde hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste.
Die Behörde verfolgt zwei Hauptziele und ein Nebenziel:
2018 betrug der Bruttoertrag der Finma rund 130 Millionen Schweizer Franken. Die Aufwandskosten der Finma werden mit Gebühren und Aufsichtsabgaben der Beaufsichtigten gedeckt, die diese zu entrichten haben. Die Gebühren werden bei jedem Beaufsichtigten einzeln erhoben. Die Aufsichtsabgaben dagegen werden den Beaufsichtigten als Gruppe zugerechnet. Der jeweils verursachte Aufsichtsaufwand wird möglichst verursachergerecht und angemessen auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche aufgeteilt. Mit den Aufsichtsabgaben deckt die Finma rund 80 Prozent des Betriebsaufwands, inklusive der gesetzlichen Zuweisung an die Reserven, rund ein Fünftel wird mit Gebührenerträgen gedeckt.
Die Finma investiert rund zwei Drittel ihrer Mittel in ihre Kernaufgaben Bewilligung, Überwachung, Durchsetzung und Regulierung, wovon im Jahr 2018 für die Überwachung 65 Prozent aufgewandt wurden.