Erich Schultze (Jurist, 1880)

In der heutigen Welt ist Erich Schultze (Jurist, 1880) zu einem Thema von Interesse für ein breites Spektrum der Gesellschaft geworden. Die Relevanz von Erich Schultze (Jurist, 1880) überschreitet Grenzen und Kontexte und hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie wir leben und miteinander umgehen. Von seinem Einfluss auf Politik, Wirtschaft, Kultur und Technologie bis hin zu seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen nimmt Erich Schultze (Jurist, 1880) einen prominenten Platz auf der öffentlichen Agenda ein. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Dimensionen von Erich Schultze (Jurist, 1880) und seine Bedeutung in der heutigen Welt untersuchen und eine umfassende Analyse anbieten, die ein tiefes Verständnis seines heutigen Umfangs und seiner Relevanz ermöglicht.

Erich Schultze (* 27. Juni 1880; † 6. Juni 1947 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg/Elbe) war Senatspräsident am Reichsgericht.

Leben

Der Sohn eines evangelischen Bauern bestand beide Staatsprüfungen (1904, 1910) mit „ausreichend“. 1910 wurde er Gerichtsassessor und im April 1914 Landrichter in Beuthen/OS. Am Ersten Weltkrieg nahm er zuletzt als Hauptmann der Reserve im November 1918 teil. 1922 ernannte man ihn zum Landgerichtsdirektor am Landgericht Berlin I. Er war Hilfsrichter beim Reichsgericht seit 1931 und ab dem 1. Januar 1933 Reichsgerichtsrat. Er war im IV. und III. Strafsenat tätig. 1937 wurde er zum Senatspräsidenten des I. Strafsenats ernannt. Er verblieb dort bis 1945.

Schultze machte sich im Oktober 1933 Gedanken über den „Richter und Staatsanwalt im Dritten Reich“. Er war bereits 1933 für die Bestrafung von „Rasseverrat — d. i. kurz gesagt die Vermischung eines Deutschen mit Angehörigen bestimmter gesetzlich bestimmter Rassen—, Rassegefährdung — d. i. der Verstoß gegen Gesetze zum Schutz der Rasse —, Verletzung der Rassenehre — d. i. der öffentliche und schamlose Verkehr mit Farbigen“ oder für den strafrechtlichen Schutz des Führerprinzips: „Wegen Führertreubruchs ist mit schwerer Strafe zu belegen, wer das besondere Vertrauen, das durch Übertragung eines hohen Führeramtes im Staate oder in der NSDAP in ihn gesetzt ist, gröblich mißbraucht“.

Parteimitgliedschaften

Ehrungen

Quelle

Einzelnachweise

  1. Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. (Hrsg.): Totenbuch – Speziallager Nr. 1 des sowjetischen NKWD, Mühlberg/Elbe, Mühlberg/Elbe, 2008, S. 173, ISBN 9783000269998
  2. Schultze, Richter und Staatsanwalt im Dritten Reich. DRiZ 1933, 278ff.