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Ein Fahneneid ist eine feierliche Treuebekundung von Soldaten.
In der Bundeswehr gibt es – je nach Status des Soldaten – eine Vereidigung oder ein Gelöbnis. In Österreichs Bundesheer wird das Gelöbnis des Soldaten als Angelobung bezeichnet, und in der Schweizer Armee werden Soldaten im Aktivdienst vereidigt. In der Nationalen Volksarmee der DDR gab es ebenfalls einen Fahneneid.
Bereits römische Legionäre mussten bei Dienstantritt einen Fahneneid (sacramentum) auf den Kaiser und Staat leisten und diesen jährlich erneuern. Im Deutschen Reich wurde das Gelöbnis als Fahneneid bezeichnet und tatsächlich bei denjenigen Truppenteilen, die eine Fahne oder eine Standarte führten, auch dieser gegenüber geleistet. Das Gelöbnis der Bundeswehr für Rekruten ist dagegen kein Eid, nur Berufs- und Zeitsoldaten leisten einen Eid.
Die Mannschaften der Artillerie leisteten den Fahneneid gegenüber ihrem Geschütz, selbst wenn der betreffende Truppenteil eine Fahne geführt hatte.
Die vom deutschen Kaiser ernannten Offiziere leisteten diesem den Eid, also
Ansonsten leisteten die Truppen den Eid dem Landesherrn des Staates, dem der Schwörende angehörte. Nur die Offiziere der Truppen, die durch Militärkonvention in den Verband des preußischen Kontingents aufgenommen wurden, leisteten den Fahneneid dem König von Preußen. (zur rechtlichen Organisation bis 1918 siehe: Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich))