Fahrzeug-Zulassungsverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Kurztitel: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Abkürzung: FZV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9232-14
Ursprüngliche Fassung vom: 25. April 2006
(BGBl. I S. 988)
Inkrafttreten am: 1. März 2007
Letzte Neufassung vom: Art. 1 VO vom 20. Juli 2023
(BGBl. I Nr. 199 vom 28. Juli 2023)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. September 2023 (Art. 13 VO vom 20. Juli 2023)
Letzte Änderung durch: Art. 2 Absatz 7 G vom 4. Dezember 2023
(BGBl. I Nr. 344 vom 8. Dezember 2023)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2024
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung. Sie hat die zulassungstechnischen Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die bisherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Die StVZO soll Schritt für Schritt abgelöst werden. Mit der Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung waren Änderungen im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten verbunden.

Wichtige Regelungsinhalte der FZV sind:

Literatur

Weblinks

Siehe auch