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Eine Fischereiproduktionsgenossenschaft der See- und Küstenfischer (abgekürzt FPG) war der teilweise erzwungene Zusammenschluss von See- und Küstenfischern in der DDR zu einer sozialistischen Genossenschaft.
Die SED beschloss auf der 2. Parteikonferenz der SED in Ost-Berlin (9.–12. Juli 1952) die Maßnahmen zur Bildung von Genossenschaften. Entsprechend der Kollektivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft, die eine der Grundideen des Sozialismus darstellte, sollten sich auch die Fischer an der Ostseeküste der DDR durch genossenschaftliches Eigentum an den Produktionsmitteln und genossenschaftliche Arbeit an der geplanten gesellschaftlichen Entwicklung in Richtung Sozialismus beteiligen.
Die genossenschaftliche Arbeit sollte durch den Zusammenschluss der Fischer zu einer FPG zu Rationalisierung und erhöhter Effektivität gegenüber einer individuellen Produktion führen.
Als Beispiele – auch für die Wahl der Firmennamen – seien stellvertretend genannt: