Freilandstraße

Heute ist Freilandstraße ein Thema, das in der Gesellschaft großes Interesse und Debatte hervorruft. Seine Relevanz hat in den letzten Jahren zugenommen und umfasst verschiedene Bereiche wie Technologie, Kultur, Politik und Wissenschaft. Freilandstraße hat es geschafft, die Aufmerksamkeit von Experten und Fans sowie der Bürger im Allgemeinen zu erregen und ist zu einem grundlegenden Bestandteil der Medien- und Gesellschaftsagenda geworden. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den verschiedenen Aspekten und Facetten im Zusammenhang mit Freilandstraße befassen, mit dem Ziel, eine umfassende und aktuelle Vision zu diesem Thema zu bieten, das heute von großer Bedeutung ist.

Eine Freilandstraße (oft auch Landstraße) ist gemäß Straßenverkehrsordnung in Österreich eine Straße außerhalb von Ortsgebieten. Der Begriff sagt nichts darüber aus, ob es sich um eine Vorrangstraße, eine Bundesstraße oder einen anderen Straßentyp handelt. Grundsätzlich werden in Österreich die Begriffe „Ortsgebiet“ und „Freiland“ nur daran geknüpft, ob eine Straße (präziser: ein Straßenstück) nach dem Verkehrszeichen Ortstafel („Ortsende“) durchfahren wird. Die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt auf Freilandstraßen – sofern nicht speziellere Begrenzungen greifen – für Pkw und Motorräder 100 km/h, für Pkw mit schwerem Anhänger 80 km/h und für Lkw 70 km/h.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Freilandstraße – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. § 2 Abs 1 Z 16 StVO (i.d.g.F. online, ris.bka).
  2. Definition der Straße nach StVO als „bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen“. § 2 Abs 1 Z 1 StVO; die Straße im landläufigen Sinne ist ein mit einem Namen benanntes Straßenstück oder ein Straßenzug oder eine Ausweisung einer Streckenführung