In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen von Friesisch-Gesetz in verschiedenen Kontexten und Situationen untersuchen. Von seinem Einfluss auf die Gesellschaft bis hin zu seiner Relevanz im beruflichen Bereich hat sich Friesisch-Gesetz als Thema von großem Interesse und großer Debatte erwiesen. Auf diesen Seiten werden wir seinen Ursprung, seine Entwicklung und mögliche zukünftige Auswirkungen analysieren, mit dem Ziel, eine vollständige und aktuelle Vision von Friesisch-Gesetz bereitzustellen. Durch das Sammeln von Daten, Erfahrungsberichten und Expertenmeinungen hoffen wir, Licht in dieses Thema zu bringen und unseren Lesern eine bereichernde Perspektive zu bieten.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid |
Kurztitel: | Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts |
Abkürzung: | FriesischG / FriiskG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Schleswig-Holstein |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17hq/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FriesischGSH2004rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. Dezember 2004 |
Inkrafttreten am: | 24. Dezember 2004 |
Neubekanntmachung vom: | 29. Juli 2016 |
Letzte Neufassung vom: | 30. Juni 2016 |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
29. Juli 2016 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
29. Juli 2016 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.
Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte: