In diesem Artikel befassen wir uns mit Gemeinsame Berufung, einem Thema, das in den letzten Jahren die Aufmerksamkeit vieler Menschen auf sich gezogen hat. Seit seiner Entdeckung oder Popularisierung hat Gemeinsame Berufung in verschiedenen Bereichen große Auswirkungen gehabt und Debatten und Fragen zu seiner Bedeutung, seinen Auswirkungen und möglichen Anwendungen ausgelöst. In diesem Artikel werden wir versuchen, Licht auf Gemeinsame Berufung zu werfen und seine Relevanz in der modernen Gesellschaft sowie seinen Einfluss auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens zu analysieren. Egal, ob Sie ein Experte auf diesem Gebiet sind oder einfach nur neugierig, mehr darüber zu erfahren, dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten und aktuellen Einblick in Gemeinsame Berufung.
Eine gemeinsame Berufung beschreibt das Zusammenwirken einer Hochschule und einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung bei der Berufung einer Professur. Diese ist mit einer Leitungsposition an der außerhochschulischen Einrichtung verbunden. Gemeinsame Berufungen haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen und erfolgen entlang teils sehr unterschiedlicher Modelle.
Laut Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, die zentrale Teile der außerhochschulischen Forschung in Deutschland über den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) fördert, ermöglichen gemeinsame Berufungen „in besonderer Weise eine Vernetzung der hochschulischen und der außerhochschulischen Forschung. Dies hat positive Effekte insbesondere auf die Steigerung der wissenschaftlichen Exzellenz der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auf die Entwicklung regionaler Kompetenznetzwerke und Cluster sowie auf die Promotions- und Nachwuchsförderung.“
In Berlin ist für gemeinsam Berufene auch die Bezeichnung Sektoral-Professur (S-Professur) üblich.
Durch die Förderung im Pakt für Forschung und Innovation (PFI) haben gemeinsame Berufungen in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Für 2005 berichteten die im PFI geförderten Wissenschaftsorganisationen noch 606 gemeinsam berufene Professuren, Ende 2019 gab es bereits 1.315. Dies entspricht einer Steigerung von 217 Prozent. Die meisten gemeinsam Berufenen waren in Instituten der Helmholtz-Gemeinschaft beschäftigt (686), gefolgt von 359 bei der Leibniz-Gemeinschaft, 233 bei Fraunhofer und 37 bei der Max-Planck-Gesellschaft. Im Jahr 2018 entsprach der Anteil der gemeinsam Berufenen etwa 3 Prozent aller Professuren in Deutschland. Gemeinsame Berufungen finden dabei fast nur mit Universitäten statt; Beispiele für Berufungen mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind selten.
Die Modelle zur gemeinsamen Berufung weisen eine große Bandbreite auf und unterscheiden sich in so wichtigen Punkten wie der Frage, wer Arbeitgeber der gemeinsam berufenen Person ist oder wie viel Lehrdeputat an der Hochschule zu übernehmen ist. Es werden vier gängige Modelle unterschieden, die nach dem Ort ihrer ersten (bekannten) Anwendung benannt sind. Daneben gibt es aber noch weitere, z. B. das Stuttgarter Modell.
Für Hochschulen, auch sehr erfolgreiche, sind gemeinsame Berufungen ein Weg, das Forschungsprofil zu stärken. Dafür brauche es „mehr Personal, mehr wissenschaftliche Ausstattung, als man standardgemäß von der Landesregierung bekommt“ begründet Ernst Schmachtenberg, ehm. Rektor der RWTH Aachen den Nutzen gemeinsamer Berufungen. Gleichzeitig sei das gemeinsam berufene Personal in geringerem Maße als normale Professuren in die Hochschule integriert.
Für außerhochschulische Einrichtungen ist die gemeinsame Berufung unverzichtbar, um akademisch ausgewiesenes Personal zu gewinnen. Ohne Hochschule können sie keine Professuren bereitstellen, was für die Bewerber um Leitungspositionen einen Ausstieg aus der akademischen Karriere nötig machen würde.