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Die Grafschaft Stade war eine mittelalterliche Grafschaft am Unterlauf der Elbe mit dem Hauptort Stade.
Helmold von Bosau berichtet zu 1145, dass zur Burg Stade die Grafschaft an beiden Elbufern gehörte. Sie befand sich – mit Unterbrechungen – vermutlich seit 944 bis 1144 im Besitz der Udonen, die vielfach mit den Widukinde, Immedingern, Liudolfingern und Billungern verschwägert waren. Es handelte sich nicht um ein geschlossenes Gebiet. Adam von Bremen berichtet im 11. Jahrhundert, dass die Grafschaft der Udonen über das ganze Gebiet des Erzstifts Hamburg-Bremen verteilt sei.
Der älteste bekannte Vorfahre der Grafen von Stade war Graf Heinrich der Kahle (gest. 975/976), der seinen Sitz jedoch in Harsefeld hatte. Dessen Sohn Siegfried (gest. 1037) saß eventuell als erster auf der Burg Stade.
Sein Sohn Lothar Udo I. wurde 1056 zum Markgrafen der Nordmark ernannt, wie dann auch seine Nachfahren. 1063 unterstellte Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen die bisher reichsunmittelbare Grafschaft Stade seiner Lehnshoheit, gegen eine hohe Summe Entschädigung.
Die Udonen überließen seit Ende des 11. Jahrhunderts die Verwaltung ihrer Grafschaft Stade als Vizegrafen ihrem Ministerialen Friedrich. Friedrichs Mutter stammte vermutlich aus angelsächsischem Hochadel und war nur durch einen Schiffbruch unfrei geworden. Sein Vater könnte Graf Reinhold, ein vermutlich edelfreier Vasall der Udonen, gewesen sein. Deshalb versuchte Graf Friedrich ab 1106 mit Hilfe des späteren Kaisers Heinrich V. die Udonen als Lehnsinhaber der Grafschaft Stade zu verdrängen, was ihm nach seiner Freilassung durch den Kaiser und die eigene Belehnung mit der Grafschaft Stade auch gelang.
Erst 1135 nach dem Tode Graf Friedrichs von Stade wurde mit Rudolf II. wieder ein Udone aus der Frecklebener Seitenlinie mit der Grafschaft Stade belehnt. Sein Bruder Hartwig war bei seinem Tod Domherr in Magdeburg. Durch die Verteilung seines ererbten umfangreichen Grundbesitzes an die Erzstifte Magdeburg und Hamburg-Bremen erreichte er die Wahl zum Dompropst und später zum Erzbischof in Bremen. Er ließ sich 1144 als Geistlicher mit der Grafschaft Stade belehnen, die nach seinem Tod an die Kirche heimfallen sollte. Die Blutgerichtsbarkeit in der Grafschaft übte für ihn sein früherer Schwager Pfalzgraf Friedrich aus, der mit dem Blutbann belehnt wurde.
Herzog Heinrich der Löwe machte indessen erb- und lehnsrechtliche Anwartsansprüche an der Grafschaft Stade geltend und nahm sie 1145 in Besitz. Er überließ die Verteidigung Stades mehrfach seinen Vasallen. Auch seine Söhne konnten die Grafschaft Stade halten, bis 1219 vertraglich vereinbart wurde, dass die Grafschaft Stade mit dem Tode des Welfen an das Erzstift Hamburg-Bremen zurückfallen werde, was 1236 der Fall war.