In der heutigen Welt ist Hans Gerber (Rechtswissenschaftler) ein Thema von großer Relevanz und Interesse für ein breites Spektrum von Menschen. Von seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft bis hin zu seinem Einfluss auf die Wirtschaft hat Hans Gerber (Rechtswissenschaftler) die Aufmerksamkeit von Fachleuten und Wissensliebhabern gleichermaßen auf sich gezogen. Während wir die verschiedenen Facetten von Hans Gerber (Rechtswissenschaftler) erkunden, entsteht die Notwendigkeit, seinen Umfang und sein Potenzial sowie seine Herausforderungen und Kontroversen zu verstehen. In diesem Artikel bieten wir einen tiefen und aufschlussreichen Einblick in Hans Gerber (Rechtswissenschaftler) mit dem Ziel, die Debatte zu bereichern und ein besseres Verständnis für dieses Thema zu fördern.
Hans Gerber (* 29. September 1889 in Altenburg; † 16. Oktober 1981 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Gerber studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, München, Berlin und Jena und wurde dort 1913 zum Dr. jur. promoviert. Während seines Studiums wurde er Mitglied beim Verein Deutscher Studenten Heidelberg. Er war ab 1919 Mitherausgeber der Jungdeutschen Stimmen. Von 1920 bis 1922 arbeitete er für die vom Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband gegründete Fichte-Gesellschaft von 1914. 1923 habilitierte er sich in Marburg für Öffentliches Recht. Er lehrte dort zunächst als Privatdozent und seit 1927 als nichtplanmäßiger außerordentlicher Professor für Öffentliches Recht. Danach wirkte er seit 1927 als Professor für Öffentliches Recht in Tübingen, wechselte 1934 an die Universität Leipzig, wo er Staatsrecht, Staatslehre und Völkerrecht lehrte und von 1935 bis 1937 Dekan der juristischen Fakultät war. Ab 1941 war er Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, wo er 1957 emeritiert wurde.
Gerber war spätestens 1933 als Vertreter der NS-Rechtslehre bekannt. Er schrieb in den Zeitschriften Das neue Hamburg, Deutsches Volkstum, Jungdeutsche Stimmen und Deutsche Arbeit. Seit 1933 gehörte er (als überführtes Stahlhelm-Mitglied) der SA an. Des Weiteren gehörte er dem NSKK, dem NS-Rechtswahrerbund und der NSV an. Am 3. November 1937 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 5.343.789). Im Zweiten Weltkrieg war er als Heeresrichter tätig und betätigte sich beim Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften.
Im Juni 1934 übernahm Gerber als erster Nicht-Theologe den Vorsitz im kirchenpolitisch einflussreichen Gustav-Adolf-Verein. Er führte dort durch die Neufassung der Satzung das Führerprinzip ein und brachte den Verein so zu einer „Selbstgleichschaltung“, konnte ihm aber auch eine gewisse Selbständigkeit erhalten. Ab 1939 arbeitete Gerber als Kriegsgerichtsrat für die Wehrmacht und ließ die Leitung des GAV von seinem Stellvertreter Gerhard Heinzelmann erledigen, der ihn 1944 schließlich ablöste. Von 1947 bis 1948 leitete er die Außenstelle Assenheim des Zentralbüros des Gustav-Adolf-Werks.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
---|---|---|
Franz Rendtorff | Präsident des Gustav-Adolf-Vereins 1934–1944 | Gerhard Heinzelmann |
Personendaten | |
---|---|
NAME | Gerber, Hans |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 29. September 1889 |
GEBURTSORT | Altenburg |
STERBEDATUM | 16. Oktober 1981 |
STERBEORT | Freiburg im Breisgau |