In der heutigen Welt ist Internationale Meeresbodenbehörde ein Thema, das die Aufmerksamkeit von Millionen Menschen auf der ganzen Welt erregt hat. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner Relevanz im wissenschaftlichen Bereich oder seiner Bedeutung in der Populärkultur, Internationale Meeresbodenbehörde ist zu einem Thema von universellem Interesse geworden. Seit seiner Entstehung hat Internationale Meeresbodenbehörde Debatten, Forschungen und Analysen ausgelöst, die es uns ermöglicht haben, seinen Umfang und seine Dimensionen zu verstehen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Internationale Meeresbodenbehörde untersuchen, von seinem Ursprung bis zu seinem Einfluss in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens. Durch einen multidisziplinären Ansatz werden wir versuchen, einen umfassenden Überblick über Internationale Meeresbodenbehörde und seine Auswirkungen auf die heutige Welt zu bieten.
Internationale Meeresbodenbehörde International Seabed Authority | |
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Hauptquartier in Kingston | |
Organisationsart | internationale Organisation |
Kürzel | ISA |
Leitung | Michael W. Lodge seit 2016 Vereinigtes Königreich |
Status | aktiv |
Gegründet | 1994 |
Hauptsitz | Kingston Jamaika |
isa.org.jm |
Die Internationale Meeresbodenbehörde (englisch International Seabed Authority – ISA) ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Kingston (Jamaika). Sie wurde 1994 durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ; United Nations Convention on the Law of the Sea – UNCLOS) gegründet. Teil XI des Übereinkommens regelt die Einrichtung der Behörde (siehe insbesondere Art. 156 SRÜ).
Sie hat den Auftrag, Bodenschätze der Tiefsee als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu verwalten. Am 13. Juli 2000 hat die Internationale Meeresbodenbehörde den Tiefseebergbau-Kodex für die Prospektion und Exploration polymetallischer Knollen (siehe: Manganknollen) verabschiedet. Die auf dem Meeresboden lagernden Knollen enthalten außer Mangan vor allem Cobalt, Kupfer und Nickel. In den 1970er und 1980er Jahren wurden die Knollenvorkommen intensiv untersucht. Aufgrund verstärkten Recyclings und wegen der Substitution dieser Stoffe sowie neuer Funde in Australien und Kanada kam es letztlich nicht zur Exploration. Hinzu kommt, dass die für den Tiefseebergbau notwendigen Technologien noch sehr teuer sind.
Im Juli 2016 wurde über einen Richtlinienentwurf der Behörde zur Vergabe von Abbau-Lizenzen berichtet, die in Zukunft über Staaten an Unternehmen erteilt werde könnten. Bildlich vorgestellt wurde eine vom kanadischen Unternehmen Nautilus Minerals gebaute Maschine zur Ernte von Manganknollen vor Papua-Neuguinea. Ihre vorne geführte Walze weist raspelnde Zähne und Einziehschnecken auf. Thematisiert wird zugleich, dass in der Tiefsee wenig Licht und Nährstoffe vorhanden sind, sodass also die Regeneration von zwangsläufig mitzerstörten Korallen Jahrhunderte benötigt.
Konkret wurden im Dezember 2020 Bestrebungen von den Unternehmen DEME und Lockheed Martin bekannt, sich Zugriff auf Rohstoffe der Tiefsee, für die Entwicklungsländer Lizenzen haben, zu verschaffen, wobei noch keine globalen Umweltregeln für den Tiefseebergbau bestehen.
Hauptorgane der Behörde sind die Versammlung (Art. 159 ff. SRÜ), der Rat (Art. 161 ff. SRÜ) und das Sekretariat (Art. 166 ff. SRÜ). Organe des Rates sind die Kommission für wirtschaftliche Planung und die Rechts- und Fachkommission (Art. 163 Nr. 1, 164, 165 SRÜ).
Das Unternehmen (engl. the Enterprise) ist das Organ der Behörde, das unmittelbar Tätigkeiten im Gebiet sowie die Beförderung, die Verarbeitung und den Absatz der aus dem Gebiet gewonnenen Mineralien durchführen soll (Art. 158 Nr. 2, Art. 170 SRÜ). Das Unternehmen soll einen Verwaltungsrat, einen Generaldirektor und das sonstige zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendige Personal haben. Seine Satzung ist in Anlage IV zum SRÜ enthalten.
Der Meeresbodenbergbau befindet sich noch in der Sondierungsphase, die Bodenschätze werden außerhalb nationaler Gewässer noch nicht abgebaut. Die ISA und ihre 36 Mitgliedstaaten konnten sich noch nicht darüber einigen, ob Tiefseebergbau zulässig sein soll oder nicht. Auch das Unternehmen befindet sich deshalb noch im Aufbau. Es wird einen Generaldirektor haben, der von der Versammlung auf Empfehlung des Rates und auf Ernennung durch den Verwaltungsrat gewählt wird. Der Generaldirektor wird auch der Chief Executive Officer und gesetzliche Vertreter des Unternehmens sein.
Bislang nimmt das Sekretariat der Meeresbodenbehörde die Aufgaben des Unternehmens wahr. Zwischen 2018 und 2023 wurden diese Funktionen von einem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für das Unternehmen wahrgenommen. Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für das Unternehmen zwischen 2018 und 2023 war der Diplomat Eden Charles (Trinidad und Tobago).
Koordinaten: 17° 57′ 52,9″ N, 76° 47′ 29,6″ W