In diesem Artikel möchten wir die Auswirkungen untersuchen und analysieren, die Johann Ferbach auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft hatte. Seit seiner Entstehung hat Johann Ferbach großes Interesse und Kontroversen geweckt und zu Debatten in verschiedenen Bereichen geführt. In diesem Sinne ist es wichtig, die unterschiedlichen Standpunkte rund um Johann Ferbach sowie ihren Einfluss in so unterschiedlichen Bereichen wie Politik, Kultur, Technologie und Wirtschaft zu untersuchen. Ebenso schlagen wir vor zu untersuchen, wie es Johann Ferbach gelungen ist, sich als ein Phänomen zu positionieren, das ein Vorher und Nachher markiert und Trends und Innovationen hervorgebracht hat, die die Art und Weise verändert haben, wie wir die Welt um uns herum wahrnehmen und an sie herangehen.
Johann Ferbach (* 9. August 1913 in Köln; † 21. Juni 1970 in Straubing) ist ein vom Landgericht München II am 4. Juni 1962 gemeinsam mit Vera Brühne wegen Mordes an dem Münchner Arzt Otto Praun und dessen Geliebter Elfriede Kloo zu lebenslangem Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilter Mann.
Ferbach wuchs in Köln auf und lernte den Beruf des Büchsenmachers in der Werkzeugmaschinenfabrik von Hermann Kolb. Am 1. Januar 1939 wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Im Jahr 1943 desertierte er von der Ostfront und arbeitete anschließend unter dem Namen Hans Spieß in Köln als Bauarbeiter. Für die Familie des Schauspielers Hans Cossy leitete Ferbach den Bau einer Behelfsschutzanlage auf einem von Cossy gemieteten Grundstück. Im Herbst 1944 wurde das gemietete Haus durch Bomben zerstört und die Behelfsschutzanlage verschüttet. Ferbach setzte durch, dass ein Zugang zur Behelfsschutzanlage freigelegt wurde, wodurch u. a. Cossys Ehefrau Vera (1961/62 unter ihrem zweiten Ehenamen Vera Brühne bekannt geworden) und die gemeinsame Tochter Sylvia (1941–1990) gerettet wurden.
Nach Kriegsende zog die Familie Cossy nach München, während Ferbach in Köln eine Anstellung als Montageschlosser fand. Ferbach war 1960 versicherungspflichtig beschäftigt und verwitwet. Am 13. April 1960, einem Mittwoch, war er krankgeschrieben, was von der zuständigen Krankenkasse kontrolliert wurde. Otto Praun hatte für seine Chauffeurin Vera Brühne einen VW Käfer gekauft, der durch Ferbach organisiert worden war.
Am 3. Oktober 1961 kam Vera Brühne aufgrund eines Haftbefehls vom 26. September 1961 in Untersuchungshaft. Am 12. Oktober 1961 wurde Ferbach in Köln verhaftet und kam nach Klingelpütz und später in die Strafanstalt München-Neudeck in Untersuchungshaft. Am 28. November 1961 kam der Polizeispitzel und spätere Belastungszeuge Siegfried Schramm ebenfalls nach Neudeck. In einem Zwischenbericht hatte das Gericht festgestellt, dass Ferbach als möglicher Täter nicht ausscheide, sondern vielmehr mit der Tat in einen zwanglosen Zusammenhang gebracht werde und sich durch verschiedene widersprüchliche Angaben verdächtig gemacht habe.
Am 25. April 1962 begann ein Schwurgerichtshauptverfahren beim Landgericht München II gegen Brühne und Ferbach. Sie wurden beschuldigt, den Arzt Otto Praun und dessen Haushälterin Elfriede Kloo am 14. April 1960 in Prauns Villa in Pöcking ermordet zu haben. Am 4. Juni 1962, nach 22 Verhandlungstagen und 113 Zeugenaussagen, wurde das von sechs Geschworenen und drei Berufsrichtern gefällte Urteil verkündet: lebenslange Zuchthausstrafe wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes. Johann Ferbach verstarb am 21. Juni 1970 in der Justizvollzugsanstalt Straubing an Herzversagen.
Im Spiegel wurde 1978, acht Jahre nach Ferbachs Tod, die Auffassung vertreten, Johann Ferbach wäre – wie Walter Huppenkothen – nicht verurteilt worden, hätte sein Rechtsbeistand Alfred Seidl das Mandat nicht an seinen Sozietätskollegen Heinz Pelka und Referendar Martin Amelung abgegeben. Angeblich tat er dies „hauptsächlich aus finanziellen Gründen“.
Die Revision gegen das mutmaßliche Fehlurteil wurde am 4. Dezember 1962 vom Bundesgerichtshof abgelehnt und das Urteil damit rechtskräftig. Es wurden zwei Anträge zur Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten von Vera Brühne, und drei zugunsten von Johann Ferbach gestellt.
„Für die Darstellung des Schwurgerichts in Bezug auf den Doppelmord gibt es keinen Beweis. Die Tatrekonstruktion des Gerichts ist eine reine Erfindung. Gegen eine Erfindung gibt es kein Beweismittel. Juristisch kann ich dagegen nichts unternehmen. Ich möchte betonen, dass es jedem Bürger dieses Staates widerfahren kann, in dieselbe Situation zu geraten wie Frau Brühne oder Johann Ferbach.“
Personendaten | |
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NAME | Ferbach, Johann |
ALTERNATIVNAMEN | Spieß |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Auftragsmörder |
GEBURTSDATUM | 9. August 1913 |
GEBURTSORT | Köln |
STERBEDATUM | 21. Juni 1970 |
STERBEORT | Straubing |