Josef Balve

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Josef Friedrich Balve (* 23. April 1883 in Kirchhundem; † 25. Mai 1961 in Mönchengladbach) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Nach dem Abitur 1903 am Realgymnasium Essen studierte er in Würzburg zwei, in Heidelberg zwei und in Münster drei Semester Rechtswissenschaften und wurde in Heidelberg promoviert. Er wurde 1913 in Essen zum Landrichter ernannt, wurde als Richter tätig und war in der Zeit des NS-Regimes Oberlandesgerichtsrat in einem Zivilsenat in Düsseldorf. Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.298.034). Balve wurde am 4. Mai 1937 zum Reichsgerichtsrat ernannt. Er arbeitete im VII. Zivilsenat des Reichsgerichts. Er galt ab seiner Einziehung zum Volkssturm am 14. April 1945 als vermisst.

Schrift

  • Die Übersendungspflicht bei Geldzahlungen nach Maßgabe des § 270 BGB, Hilchenbach i. W. : Buchdruckerei A. Wesener, 1909. Diss. Heidelberg 1909.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Clemens Steinbicker (Bearb.): Deutsches Geschlechterbuch, Bd. 173 (=4. Westfälisches Geschlechterbuch), Limburg/Lahn 1976, S. 455.
  2. Quart-Katalog der Bayerischen Staatsbibliothek Karten-Nr. 40491415 (Memento des Originals vom 17. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/quart_ifk.bsb-muenchen.de
  3. a b c d Karl-Heinz Keldungs: „Das Oberlandesgericht in der Zeit des Dritten Reiches“, in: Anne-José Paulsen (Hrsg.): FS 100 Jahre Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006, S. 8.
  4. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/1340319