In der heutigen Welt ist Justizministerium zu einem relevanten Thema geworden, das das Interesse von Menschen jeden Alters und jeder Herkunft weckt. Sein Einfluss reicht von der persönlichen bis zur globalen Ebene und betrifft Aspekte wie Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Politik. Justizministerium hat es geschafft, die Aufmerksamkeit von Akademikern, Fachleuten und einfachen Bürgern auf sich zu ziehen und Debatten und Überlegungen über seine Auswirkungen und Relevanz im täglichen Leben anzustoßen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven und Ansätze im Zusammenhang mit Justizministerium untersuchen und seine Auswirkungen und möglichen Folgen für die Zukunft analysieren.
Justizministerium bezeichnet das für die Justiz zuständige Ministerium eines Staates. In Deutschland wird es neben dem Auswärtigen Amt und den Ministerien der Finanzen, des Inneren und der Verteidigung zu den seit dem Kaiserreich etablierten klassischen Ressorts gezählt. Justiz- und Innenminister gelten in Deutschland als Verfassungsminister.
Die Leitung der Justiz durch einen Minister widerspricht der Grundidee der Gewaltenteilung. Der Umgang mit diesem Spannungsverhältnis ist von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Als Mindeststandard für einen Rechtsstaat wird verlangt, dass die Justiz in ihren inhaltlichen Entscheidungen nicht weisungsgebunden ist.
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut, dem Justizministerium von Bund oder Land unterstellt und weisungsgebunden, was immer wieder den Vorwurf aufkommen lässt, Ermittlungen würden aus politischer Opportunität unterbunden oder aus vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst begonnen.
In der Schweiz untersteht die Bundesanwaltschaft nicht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Sie wird von einer separaten Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) beaufsichtigt, die staatsorganisationsrechtlich direkt der Bundesversammlung (Parlament) und deren Aufsicht unterstellt ist, unabhängig von Bundesrat (Regierung), Bundesverwaltung und Gerichten. Auch in den meisten Kantonen sind die Staatsanwaltschaften grundsätzlich nicht weisungsgebunden und, wenn überhaupt, nur administrativ der Exekutive bzw. einem kantonalen Justizdepartement (Ministerium) zugeordnet. Das EJPD hat auch keine Zuständigkeit hinsichtlich der Gerichtsorganisation oder der Besetzung von Richterstellen. Auf Bundesebene (wie auch in den meisten Kantonen) sind diese Aufgaben dem Parlament zugeordnet. In vielen Kantonen werden die Richter gar direkt vom Volk gewählt.
In manchen Staaten heißen Staatsanwälte Untersuchungsrichter und genießen richterliche Unabhängigkeit; das kann dazu führen, dass einzelne Untersuchungsrichter durch spektakuläre Ermittlungen zu großer Prominenz gelangen (Baltasar Garzón, Antonio Di Pietro). An die Stelle ministerieller Aufsicht können Selbstverwaltungsorgane treten (z. B. Consiglio superiore della magistratura in Italien).