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Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von den Ministerpräsidenten der deutschen Länder getroffene Absprache zur Reihenfolge der Präsidentschaft des Bundesrates unter den Ländern. Sie wurde in einer Konferenz der Ministerpräsidenten in der Villa Rothschild (dem damaligen Haus der Länder) im hessischen Königstein im Taunus vereinbart. Danach wird das Amt des Präsidenten des Bundesrates im jährlichen Turnus von den Regierungschefs der Länder der Bundesrepublik Deutschland nach absteigender Einwohnerzahl besetzt. Die ursprüngliche Vereinbarung ergibt sich aus dem Stenografischen Bericht der Konferenz und wurde nie urkundenmäßig fixiert.
Anfangs hatte es um die prestigeträchtige erstmalige Besetzung der Bundesratspräsidentschaft Auseinandersetzungen zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Karl Arnold (CDU) und Bayern Hans Ehard (CSU) gegeben. Karl Arnold entschied die Frage nach der Besetzung des Amtes für sich und wurde in der konstituierenden Sitzung des Bundesrates am 7. September 1949 zum ersten Präsidenten der Länderkammer gewählt; Bayern enthielt sich bei der Wahl der Stimme. Seit der Einigung auf den Turnus gemäß der Königsteiner Vereinbarung werden die Kandidaten für das Amt des Bundesratspräsidenten einstimmig gewählt. Einzig 1997 und 1998 war kein Bremer Vertreter bei der Wahl anwesend, weshalb die Abstimmung zwar einstimmig ausfiel, aber keine Bremer Stimmen gewertet werden konnten. 1950 stimmte erstmals das Land Berlin mit ab, 1952 das neugegründete Baden-Württemberg und 1957 das Saarland, wodurch die Zahl der abstimmenden Länder elf betrug. 1991 schließlich stimmten zum ersten Mal die fünf neuen Bundesländer mit ab.
Aufgrund von Änderungen der Bevölkerungszahlen der Länder und dem Beitritt neuer Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes (das Saarland am 1. Januar 1957; Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 3. Oktober 1990) hat sich die Reihenfolge der Bundesratspräsidentschaften mehrmals geändert:
Das zuoberst aufgeführte Land hat die Präsidentschaft des Bundesrates im laufenden Geschäftsjahr inne.
Nächste Präsidentschaft | Land | Vorige Präsidentschaft |
---|---|---|
2023/24 | Mecklenburg-Vorpommern | 2006/07 |
2024/25 | Saarland | 2008/09 |
2025/26 | Bremen | 2009/10 |
2026/27 | Nordrhein-Westfalen | 2010/11 |
2027/28 | Bayern | 2011/12 |
2028/29 | Baden-Württemberg | 2012/13 |
2029/30 | Niedersachsen | 2013/14 |
2030/31 | Hessen | 2014/15 |
2031/32 | Sachsen | 2015/16 |
2032/33 | Rheinland-Pfalz | 2016/17 |
2033/34 | Berlin | 2017/18 |
2034/35 | Schleswig-Holstein | 2018/19 |
2035/36 | Brandenburg | 2019/20 |
2036/37 | Sachsen-Anhalt | 2020/21 |
2037/38 | Thüringen | 2021/22 |
2038/39 | Hamburg | 2022/23 |