Kapitalisierungsgeschäft

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Kapitalisierungsgeschäft befassen, einem Thema, das die Aufmerksamkeit von Menschen jeden Alters und jeder Gesellschaftsschicht auf sich gezogen hat. Von seiner Bedeutung in der Geschichte bis zu seiner heutigen Relevanz war Kapitalisierungsgeschäft Gegenstand von Studien und Interesse für Forscher, Akademiker und Enthusiasten gleichermaßen. Durch eine umfassende Analyse werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Kapitalisierungsgeschäft untersuchen, von seinen Ursprüngen bis zu seinen Auswirkungen auf die moderne Gesellschaft. Mit der Absicht, einen vollständigen und detaillierten Überblick über Kapitalisierungsgeschäft zu geben, befasst sich dieser Artikel mit seinen vielen Facetten und bietet eine breite und bereichernde Perspektive, um seine wahre Bedeutung und seinen Umfang zu verstehen.

Ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Sparversicherung ist ein von einem Lebensversicherer angebotener Sparvertrag (Versicherungssparen), der nach Art einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung, jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist. Kapitalisierungsgeschäfte sind somit keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne; die Kalkulation stützt sich ausschließlich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten, es werden keine biometrischen Daten (z. B. Sterbetafeln) benötigt. Da Kapitalisierungsgeschäfte keine Versicherungsverträge sind, unterliegen sie nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wohl aber dem Versicherungsaufsichtsgesetz, da sie nach europäischen Vorschriften bezüglich der Aufsicht Versicherungsverträgen gleichgestellt sind.

Kapitalisierungsgeschäfte sind normalerweise so wie Lebensversicherungen am Überschuss beteiligt, der mangels einer Risikokomponente nur aus dem Zins- und Kostenergebnis besteht. Da das VVG nicht anwendbar ist, besteht auch in Deutschland keine Pflicht zur Überschussbeteiligung.

Während in Frankreich die Kapitalisierungsgeschäfte (Contrats de capitalisation) sehr weit verbreitet sind, haben sie in Deutschland und Österreich keine besondere Bedeutung erlangt. Allerdings sind in Deutschland die Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und Auszahlung der Überschussanteile im Todesfall während der Aufschubzeit und in Österreich die Erlebens(kapital)versicherungen, die im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen (steigende gemischte Versicherung) oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beiträge rückerstatten (Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr), wegen der sehr geringen Risikokomponenten bzw. des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschäften kaum unterscheiden.

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