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Landgericht Hamburg | |
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Staatliche Ebene | Land |
Aufsichtsbehörde | Oberlandesgericht Hamburg |
Gründung | 1811 |
Hauptsitz | Hamburg |
Präsident des Landgerichts | Bernd Lübbe |
Vizepräsidentin des Landgerichts | Birte Meyerhoff |
Bedienstete | 580 |
Netzauftritt | https://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg |
Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Die erste Frau an der Spitze des Landgerichts Hamburg war Konstanze Görres-Ohde, die ihr Amt von 1996 bis 2001 ausübte. Von 2009 bis zu ihrer Pensionierung am 31. März 2018 war Sibylle Umlauf Präsidentin. Von September 2018 bis November 2020 stand Marc Tully an der Spitze des Gerichts.
Sitz des Gerichts ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Der 755 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Stadtstaates mit 1.841.179 Einwohnern.
Das Landgericht Hamburg ist außerdem zuständig in Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Das Gericht ist am Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) und am Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) untergebracht. Das Ziviljustizgebäude, sein Anbau, das gegenüber liegende Strafjustizgebäude mit der angeschlossenen Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis und dem Hanseatischen Oberlandesgericht bilden als Justizforum Hamburg ein denkmalgeschütztes Ensemble.
Dem Landgericht Hamburg ist das Hanseatische Oberlandesgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Hamburg, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek.
Am Landgericht Hamburg existiert eine ganze Reihe von Zivilkammern mit Spezialzuständigkeiten. Die für Streitigkeiten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wegen Verletzung des Ehrenschutzes oder wegen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unmittelbar durch Veröffentlichungen durch Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen oder andere Massenmedien oder durch Meldungen von Presseagenturen zuständige Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, die bis 2011 von Richter Andreas Buske und seitdem von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer geleitet wird, ist etwa ab dem Jahr 2000 bundesweit durch eine Rechtsprechung bekannt geworden, die in einem auch unter Experten umstrittenen Maß den Vorrang des Persönlichkeitsrechts vor den Belangen der Presse- und Meinungsfreiheit betont und bei Internet-Veröffentlichungen sehr strenge urheberrechtliche Anforderungen stellt. Aufgrund dieser Besonderheiten und als eine Folge des Prinzips des „fliegenden Gerichtsstands“ werden am Landgericht Hamburg deshalb oft medienrechtliche Fälle verhandelt, bei denen weder Kläger noch Beklagte einen Bezug zu Hamburg haben.
Im Mai 2016 kritisierte der Anwalt Udo Vetter in seinem law-blog das angebliche „Hamburger Monopol“, als „merkwürdige Konzentration der Deutungshoheit im Äußerungsrecht“. Als Grund, warum „die allermeisten Kläger“ den fliegenden Gerichtsstand dort wählen sieht er darin, dass „as Landgericht Hamburg als die sicherste Bank , wenn es darum geht, im Äußerungsrecht für die Kläger zu entscheiden. Also im Ergebnis gegen die Meinungsfreiheit.“ Von der Böhmermann-Affäre, in deren Verlauf Recep Tayyip Erdoğan eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg beantragte, erhoffte er sich „genug Schub, um mal energisch diesen seltsamen fliegenden Gerichtsstand zu hinterfragen. Die Deutungshoheit der Hamburger Justiz über das, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht, gehört jedenfalls auf den Prüfstand.“ Die einstweilige Verfügung gegen Böhmermann hatte jedoch auch vor dem Oberlandesgericht Hamburg und dem Bundesgerichtshof Bestand.
Koordinaten: 53° 33′ 20,3″ N, 9° 58′ 34,9″ O