In der heutigen Welt ist Majestät zu einem Thema von Relevanz und Debatte in der Gesellschaft geworden. Mit der Weiterentwicklung der Technologie und Veränderungen im Lebensstil ist Majestät in unserem Leben immer wichtiger geworden. Sowohl auf persönlicher als auch auf globaler Ebene ist der Einfluss von Majestät in verschiedenen Aspekten spürbar und löst in verschiedenen Bereichen Diskussionen und Überlegungen aus. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von Majestät im aktuellen Kontext sowie seine Auswirkungen auf verschiedene Bereiche unseres täglichen Lebens untersuchen.
Die Bezeichnung Majestät kommt vom lateinischen maiestas und bedeutet ursprünglich Größe, Erhabenheit oder Hoheit. Sie ist Adelsprädikat und Anrede für Kaiser und Könige mit dem vorangehenden Pronomen Eure, Euer oder fälschlich auch Ihre. Der männliche Souverän wird mit Seine Majestät, seine Gattin (sofern diese den Rang einer Königin oder Kaiserin bekleidet), sowie ein weiblicher Souverän mit Ihre Majestät betitelt. Das Recht auf die Anrede Majestät steht darüber hinaus üblicherweise auch einer Königinmutter zu. Die üblichen Abkürzungen sind I.M. (Ihre Majestät) bzw. S.M. (Seine Majestät) und Ew.M. (Abk. von frühnhd. ewer, mhd. iuwer), (Eure/Euer Majestät).
Darüber hinaus war es – insbesondere im offiziellen Schriftverkehr – üblich, die Pronomen er und sie in Bezug auf einen König/Kaiser bzw. eine Königin/Kaiserin zu vermeiden. Stattdessen wurden die Pronomen Allerhöchstdieselben bzw. Allerhöchstdieselbe verwendet.
Im Ursprung war die Bezeichnung Majestät als Eigenschaft eines Gottes gedacht. Im alten Rom wurde sie dann auch der Staatsgesamtheit zugesprochen. Seit Kaiser Tiberius galt sie dann auch für den jeweiligen Herrscher (maiestas principis).
Daran angelehnt wurde im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich der Titel für den Kaiser gebraucht und seit dem 16. Jahrhundert besonders zu Beginn in England und Frankreich für mächtige Könige. Seit dem Westfälischen Frieden gelten Anrede und Titel generell für Könige und Kaiser, und auch die jeweiligen Gemahlinnen werden entsprechend tituliert. Dabei behält eine verwitwete Kaiserin bzw. Königin das Recht auf diese Anrede auch nach dem Tod ihres Gatten.