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Maria Johanna Hagemeyer (* 17. April 1896 in Bonn; † 1. Dezember 1991 ebenda) war eine deutsche Juristin und die erste Richterin Deutschlands. Sie arbeitete entscheidend an der Gleichberechtigungsgesetzgebung während der Überarbeitung des seit 1896 geltenden Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches 1956 vom Bundestag verabschiedet wurde.
Maria Hagemeyer stammte aus einer rheinischen Juristen- und Theologenfamilie. Nach dem Abitur schrieb sie sich 1916 an der Bonner Universität für Jura ein und begann drei Jahre später mit ihrer Doktorarbeit. Sie bestand ihr zweites Staatsexamen im Oktober 1924, arbeitete anschließend als Hilfsarbeiterin im preußischen Justizministerium und wurde im Mai 1927 als erste Frau in Preußen zur Gerichtsrätin und dann 1928 zur beamteten Land- und Amtsrichterin in Bonn ernannt. Sie wurde damit die erste deutsche Richterin. Zum 1. Mai 1933 trat sie der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.137.375), später dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund. Von 1950 bis 1953 war sie als Referatsleiterin im Bundesjustizministerium maßgeblich an den Gesetzen zur Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht beteiligt. 1953 wurde sie zur ersten Landgerichtsdirektorin im Gerichtsbezirk Köln ernannt und ging 1958 in den Ruhestand. Anschließend war sie unter anderem als Beraterin für Gleichberechtigungsfragen für die Vereinten Nationen in New York tätig.
Nach Maria Hagemeyer wurden 1929 Gertrud Cichorius in Chemnitz, Gertrud May in Leipzig, Else Samulon in Berlin, und Elisabeth Krumme in Essen als Richterinnen ernannt, gefolgt 1930 von Marie Hurtig in Chemnitz, Marie Munk in Berlin und Hedwig Brann-Frank in Frankfurt. Bereits 1933 gab es 23 verbeamtete Richterinnen in ganz Deutschland.
Personendaten | |
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NAME | Hagemeyer, Maria Johanna |
KURZBESCHREIBUNG | deutsche Juristin und die erste Richterin Deutschlands |
GEBURTSDATUM | 17. April 1896 |
GEBURTSORT | Bonn |
STERBEDATUM | 1. Dezember 1991 |
STERBEORT | Bonn |