Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema Mettmanner Lößterrassen, das in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen an Relevanz gewonnen hat. Seit seiner Entstehung hat Mettmanner Lößterrassen die Aufmerksamkeit von Wissenschaftlern, Experten und der breiten Öffentlichkeit auf sich gezogen und Kontroversen und Debatten über seine Implikationen und Konsequenzen ausgelöst. In den nächsten Zeilen werden verschiedene Perspektiven und Ansätze im Zusammenhang mit Mettmanner Lößterrassen sowie seinen Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur untersucht. Ziel ist es, durch eine detaillierte und gründliche Analyse Licht in dieses Thema zu bringen und zum Verständnis und zur Reflexion über Mettmanner Lößterrassen beizutragen.
Mettmanner Lößterrassen | |||
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Systematik nach | Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands | ||
Großregion 1. Ordnung | Mittelgebirgsschwelle | ||
Großregion 2. Ordnung | Rheinisches Schiefergebirge | ||
Haupteinheitengruppe | 33 → Süderbergland | ||
Über-Haupteinheit | 337 → Bergisch-Sauerländisches Unterland | ||
Region 4. Ordnung (Haupteinheit) |
3371 → Niederbergisch-Märkisches Hügelland | ||
Region 5. Ordnung | 3371.0 → Niederbergische Höhenterrassen | ||
Naturraum | 3371.00 → Mettmanner Lößterrassen | ||
Geographische Lage | |||
Koordinaten | 51° 15′ 0″ N, 6° 58′ 0″ O | ||
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Gemeinde | Mettmann, Ratingen, Wülfrath, Erkrath, Düsseldorf | ||
Kreis | Kreis Mettmann | ||
Bundesland | Nordrhein-Westfalen | ||
Staat | Deutschland |
Mit Mettmanner Lößterrassen wird eine naturräumliche Einheit (Ordnungsnummer 3371.00) der Über-Haupteinheit Bergisch-Sauerländisches Unterland (Ordnungsnummer 337) bezeichnet.
Die Mettmanner Lößterrassen umfassen zentrale Teile des Niederbergischen Landes: das Stadtgebiet von Mettmann zusammen mit Anteilen des Düsseldorfer, des Ratinger und des Erkrather Ostens und des Wülfrather Westens. Im Norden grenzt der Naturraum an die Heiligenhauser Terrassen (3371.01) und das Selbecker Terrassenland (3371.03), im Süden an die Hildener Mittelterrassen (550.12) und im Osten an das Düsselhügelland (3371.18), das Dornaper Kalkgebiet (3371.16), den Haßlinghauser Rücken (3371.15), das Wülfrather Kalkgebiet (3371.17) und die Vohwinkeler Senke (3371.38).
Das flachwellige Terrassenland ist weitgehend waldfrei und nur spärlich zertalt. Im Westen bilden die Schotter der rheinischen Hauptterrasse den Untergrund, im Osten die älteren Terrassenschotter, sowie teilweise auch das Grundgebirge. Auf diesem Untergrund liegt eine mächtige Lößdecke auf, die nur bei Mettmann durch lössfreie Bereiche unterbrochen wird. Dort bilden Schotterkuppen wie z. B. der Sandberg und Wilhelmshöhe den isolierten Rest älterer Höhenterrassen. Die Jahresniederschlagsmengen von 800 bis 950 mm haben den Löss in der Oberschicht weitgehend entkalkt und zu Lösslehm gewandelt.
Das Terrassenland wird durch in Ost-West-Richtung laufende Terrassenriedel gegliedert. Die Bachtäler zwischen ihnen (Düssel, Mettmanner Bach, Stinderbach, Hasselbach, Schwarzbach) gewinnen zum Rhein hin an Tiefe. Sie schneiden im Westen in oberoligozäne Meeressande ein, im Osten in das devonische Grundgebirge. Bekannteste Landschaft im Naturraum ist das Neandertal, wo sich die Fundstätte des nach diesem benannten Frühmenschen befand.