Misshandlung

In diesem Artikel werden wir Misshandlung und seine Auswirkungen auf verschiedene Aspekte unseres Lebens untersuchen. Misshandlung ist ein Thema, das in den letzten Jahren das Interesse vieler Menschen geweckt hat, da es ein breites Spektrum an Situationen und Kontexten abdeckt. Von seinem Einfluss im persönlichen Bereich bis zu seiner Bedeutung in der Berufswelt spielt Misshandlung eine entscheidende Rolle für die Art und Weise, wie wir in der Gesellschaft leben und funktionieren. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven und Fallstudien im Zusammenhang mit Misshandlung analysieren, mit dem Ziel, seine Relevanz besser zu verstehen und wie es unsere Entscheidungen und Handlungen im Alltag beeinflussen kann.

Deutschland

Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“. Eine Misshandlung kann sich aber auch in einem psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches Trauma bei der misshandelten Person auslösen.

Nach deutschem Recht wird das körperliche Misshandeln bei den Delikten der Körperverletzung (§§ 223, 224, 226, 227 StGB) oder alternativ die Gesundheitsschädigung vorausgesetzt.

Besondere gesetzliche Regelungen bestehen zu den Teilbereichen Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) bzw. Kindesmisshandlung und Misshandlung von Untergebenen (§ 30 Wehrstrafgesetz).

Österreich

Eine Misshandlung, durch die es nicht zu einer Körperverletzung (Österreich) gekommen ist, ist als Beleidigung (Österreich) (§ 115 StGB) oder landesrechtlich als Ehrenkränkung, ggf. als Fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) strafbar.

Siehe auch

Literatur

  • Urte Finger-Trescher: Mißhandlung, Vernachlässigung und sexuelle Gewalt in Erziehungsverhältnissen. Psychoanalytische Pädagogik. Psychosozial-Verlag, Gießen 2000, ISBN 3-89806-008-X
  • Wolfgang Meurer: Probleme des Tatbestandes der Mißhandlung Schutzbefohlener (§ 223 b StGB). Dissertation, Köln 1997
  • Wiebke Jaenecke: Sexueller Mißbrauch und körperliche Mißhandlung in der Kindheit. Einfluss des Schweregrades und gemeinsamen Auftretens beider Mißhandlungsformen auf spätere Folgen. Dissertation an der Universität Hamburg, Hamburg 2003, urn:nbn:de:gbv:18-10036

Weblinks

Wiktionary: Misshandlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen