In der heutigen Welt hat Nationalparks in Deutschland die Aufmerksamkeit von Millionen Menschen auf der ganzen Welt auf sich gezogen. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner Relevanz auf dem Markt oder seines Einflusses auf die Populärkultur: Nationalparks in Deutschland ist ein Thema, das immer wieder überrascht und Trends setzt. Von seinen Anfängen bis heute hat Nationalparks in Deutschland eine grundlegende Rolle in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens gespielt, widersprüchliche Meinungen hervorgerufen und ein ständiges Interesse der Öffentlichkeit geweckt. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen und die Bedeutung von Nationalparks in Deutschland weiter untersuchen und seine Entwicklung im Laufe der Zeit sowie seine heutige Bedeutung analysieren.
Nach den international anerkannten Kategorien der IUCN ist ein Nationalpark ein Schutzgebiet der Kategorie II, das hauptsächlich zur Sicherung großflächiger natürlicher und naturnaher Gebiete und großräumiger ökologischer Prozesse eingerichtet wird (Prozessschutz). Diese Schutzgebiete sollen nach § 24 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme sichern, gleichzeitig aber auch Naturerfahrungs-, Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote fördern.
Der Nationalpark gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes. In § 24 wird festgelegt, dass Nationalparks (auch Nationalparke genannt) dem großräumigen Schutz von Gebieten von besonderer Eigenart dienen sollen. Diese Gebiete müssen in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und sich großteils in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder zumindest dafür geeignet sein.
Grundsätzlich sind in Nationalparks alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Für Ausnahmen von dieser Regelung gilt die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes. Nationalparks sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Es handelt sich um verbindliche Festlegungen, die nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden können.
Die Zielsetzung deutscher Nationalparks wird in Absatz 2 des § 24 BNatSchG definiert. Im Vordergrund steht der ungestörte Ablauf von Naturvorgängen. Sekundäre Ziele sind wissenschaftliche Umweltbeobachtung und naturkundliche Bildung sowie Naturerlebnis für die Bevölkerung.
Neben dem Nationalpark kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
Die Fläche der 16 Nationalparks in Deutschland beträgt 1.050.442 ha (Stand: Oktober 2020). Ohne die marinen Gebiete von Nord- und Ostsee sind es aber nur 208.238 ha, was lediglich 0,6 % der terrestrischen Fläche Deutschlands entspricht. Demgegenüber gab es Ende 2017 in Deutschland 8.833 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 2.627.510 Hektar (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12-Seemeilen-Zone in Nord- und Ostsee); das entspricht 6,3 % der Fläche Deutschlands.
Über Nationalparks verfügen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie greifen teilweise über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Über keine Nationalparks verfügen Berlin und Bremen.
Name | Land | Gründung | Größe | Bemerkung | Karte | Ansicht | |
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Nationalpark Bayerischer Wald | BY | 1970 | 24.850 | vor 1997: 13.042 ha
vor 2020: 24.217 ha |
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Nationalpark Berchtesgaden | BY | 1978 | 20.804 | ||||
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer | SH | 1985 | 441.500 | ||||
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer | NI | 1986 | 345.000 | ||||
Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer | HH | 1990 | 13.750 | ||||
Nationalpark Jasmund | MV | 1990 | 3.070 | ||||
Nationalpark Harz | NI ST |
2006 | 24.732 | Vorgänger 1990/94 | |||
Nationalpark Sächsische Schweiz | SN | 1990 | 9.350 | ||||
Müritz-Nationalpark | MV | 1990 | 32.200 | ||||
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft | MV | 1990 | 78.600 | ||||
Nationalpark Unteres Odertal | BB | 1995 | 10.323 | ||||
Nationalpark Hainich | TH | 1997 | 7.513 | ||||
Nationalpark Eifel | NW | 2004 | 10.770 | ||||
Nationalpark Kellerwald-Edersee | HE | 2004 | 7.688 | ||||
Nationalpark Schwarzwald | BW | 2014 | 10.062 | ||||
Nationalpark Hunsrück-Hochwald | RP SL |
2015 | 10.230 | ||||
Summe: | 1.050.442 |
Weitere Projekte scheitern in Deutschland weitestgehend an wirtschaftlichen Interessen bzw. am Widerstand von Teilen der örtlichen Bevölkerung.
Die meisten der bestehenden Nationalparks erfüllen nur teilweise das Kriterium der ungestörten und großflächigen Naturentwicklung – dafür sollen in den nächsten Jahrzehnten durch langfristig angelegte Steuerungsmaßnahmen erst die Voraussetzungen geschaffen werden. Die Nationalparkverordnung des ehemaligen Nationalparks Elbtalaue wurde vom 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im September 1999 mit der Begründung für nichtig erklärt, dass das Gebiet in erster Linie als Kulturlandschaft zu betrachten sei und damit die Grundvoraussetzungen für einen Nationalpark nicht erfülle.
Da Nationalparks einerseits Wildtieren und Pflanzen ein Leben ohne menschliche Störungen ermöglichen sollen, andererseits aber auch Menschen die Möglichkeit geben sollen, Natur zu erleben, unterliegen menschliche Aktivitäten in verschiedenen Teilen deutscher Nationalparks unterschiedlichen Beschränkungen.