Opting-up

In der heutigen Welt ist Opting-up zu einem immer relevanteren Thema geworden. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner historischen Relevanz oder seines Einflusses auf die Populärkultur – Opting-up hat die Aufmerksamkeit einer großen Anzahl von Menschen auf der ganzen Welt auf sich gezogen. Von seiner Entstehung bis heute hat Opting-up in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens eine entscheidende Rolle gespielt und in verschiedenen Bereichen Interesse und Debatten geweckt. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von Opting-up und seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft weiter untersuchen, um seinen Einfluss und seine Relevanz in der heutigen Welt besser zu verstehen.

Nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel besteht die Möglichkeit, dass eine börsennotierte Gesellschaft in ihren Statuten eine sogenannte Opting-up-Klausel aufnehmen kann (Art. 32, Absatz 1). Diese Klausel bewirkt, dass nicht schon bei Überschreiten des Grenzwertes von 33 1/3 % der Stimmrechte einer Gesellschaft, sondern erst bei einem höheren Grenzwert (maximal 49 %) der Übernehmer ein öffentliches Kaufangebot an alle Inhaber von Beteiligungspapieren machen muss. Im Gegensatz zur sogenannten Opting-out-Klausel kann deshalb ein Übernehmer nicht in einer einzigen Transaktion die Stimmenmehrheit ohne Einbezug der übrigen Aktionäre erwerben.

Laut der Schweizer Ethos-Stiftung haben per Ende 2014 zwölf börsenkotierte Schweizer Unternehmen eine derartige Opting-up-Klausel in ihren Statuten.

Beispiele börsenkotierter Schweizer Gesellschaften mit einer Opting-up-Klausel von 49 % in deren Statuten sind die Swatch Group, die Flughafen Zürich AG, die Betreiberin des Flughafens Zürich und DKSH. Bei den Helvetia Versicherungen ist dagegen das Opting-up auf 40 % festgelegt.

Einzelnachweise

  1. a b Schweizer Börsengesetz BEHG (SR 954.1)
  2. Tabelle börsenkotierter Schweizer Unternehmen mit Opting-out- oder Opting-up-Klauseln (Memento des Originals vom 18. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/ethosfund.ch