Partikularkirche

In diesem Artikel über Partikularkirche werden wir uns mit einer ausführlichen Analyse befassen, die verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit diesem Thema behandelt. Wir werden seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft, seine historische Relevanz, die Fortschritte und Entwicklungen, die es im Laufe der Zeit erlebt hat, sowie die verschiedenen Perspektiven, die es gibt, untersuchen. Auf dieser Reise möchten wir eine umfassende Vision bieten, die es unseren Lesern ermöglicht, die Bedeutung und den Umfang von Partikularkirche in verschiedenen Kontexten vollständig zu verstehen.

Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese; daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt.

Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In can. 368 CIC wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen (in quibus et ex quibus) die eine und einzige katholische Kirche besteht, “. Damit wird eine Formulierung aus Lumen gentium, 23,1 aufgegriffen: „Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.“

Dies wird aus Ausdruck einer Communio-Struktur der Kirche im Binnenverhältnis der Teilkirchen zur Gesamtkirche gesehen:

(1) Die Kirche sei eine „communio Ecclesiarum“.
(2) Die Kirche bestehe in den Teilkirchen.
(3) Die Kirche bestehe aus den Teilkirchen.

Der Diözese nach dem can. 368 CIC gleichgestellt und damit zu den Partikularkirchen gehörend sind:

Die römisch-katholische Kirche bestand im Jahr 2022 aus insgesamt 3107 Partikularkirchen:

Den Partikularkirchen ähnlich, aber nicht gleichgestellt sind die als Vorstufe zählenden 8 Missionen sui juris und 5 von Patriarchen abhängige Territorien.

Alle Teilkirchen sind in der Liste der römisch-katholischen Diözesen aufgeführt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ludger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 4307). Paderborn, Schöningh 2018, ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 222.
  2. Ludger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 4307). Paderborn, Schöningh 2018, ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 222–225.
  3. Aktualisierung: http://www.gcatholic.org/dioceses/