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Die nächste Präsidentschaftswahl in Georgien findet voraussichtlich im Winter 2024 statt. Sie wird die erste Wahl in der Geschichte des Landes sein, bei welcher der Präsident nicht mehr direkt durch das Volk, sondern durch ein Elektorengremium gewählt wird.
Im Zuge verschiedener Verfassungsreformen, die vom ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili (Vereinte Nationale Bewegung, ENM) initiiert und unter den Regierungen des Georgischen Traums (KO) fortgesetzt wurden, wurde das Amt des Präsidenten schrittweise entmachtet, wodurch sich Georgien von einer präsidentiellen Republik zu einer parlamentarischen Republik entwickelte. Durch die letzten Verfassungsänderungen wurde auch die Direktwahl des Präsidenten abgeschafft und seine sonst fünfjährige Amtszeit einmalig auf sechs Jahre verlängert, sodass die Präsidentschaftswahlen im selben Jahr wie die Parlamentswahlen abgehalten werden.
Bei den letzten Präsidentschaftswahlen 2018 konnte sich die ehemalige Außenministerin Salome Surabischwili (unabhängig, vom KO unterstützt) im zweiten Wahlgang gegen den ehemaligen Außenminister Grigol Waschadse (ENM) durchsetzen. Sie trat am 16. Dezember 2018 die Nachfolge von Giorgi Margwelaschwili an, der nicht mehr für eine zweite Amtszeit kandidiert hatte.
Gemäß dem georgischen Wahlrecht sollen Präsidentschaftswahlen regulär im Oktober abgehalten werden. Die Parlamentswahlen sind bereits für den 26. Oktober 2024 terminiert, sodass die Präsidentschaftswahlen erst innerhalb von 45 Tagen nach Konstituierung des neuen Parlaments stattfinden werden, voraussichtlich im November oder Dezember. Passiv wahlberechtigt ist jeder Georgier, der das 40. Lebensjahr erreicht und mindestens 15 Jahre im Land gelebt hat. Ein Kandidat für das Präsidentschaftsamt muss von mindestens 30 Wahlleuten nominiert werden.
Das Elektorengremium setzt sich aus insgesamt 300 Mitgliedern zusammen. Zu diesen gehören die 150 Abgeordneten des Parlaments und die jeweils 21 Mitglieder der Obersten Räte der Autonomen Republiken Adscharien und Abchasien. Die restlichen 108 Wahlleute werden gemäß Stimmanteil der Parteien bei der letzten Kommunalwahl aufgeteilt, wobei ein Regionalproporz eingehalten werden muss. Im ersten Wahlgang gewählt ist derjenige Kandidat, der mindestens 180 Stimmen auf sich vereinigen kann. Sollte dies auf niemanden zutreffen, so findet ein zweiter Wahlgang der beiden bestplatzierten Kandidaten statt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist im zweiten Wahlgang als Präsident gewählt; im Falle eines Patts sind die Stimmen der Mitglieder des ersten Wahlgangs ausschlaggebend.
Delegation | KO | ENM | FG | Lelo | APG | G–MT | SLP | 3P | Unabh. | TBD | Gesamt |
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Kommunale Vertretungen | 56 | 34 | 10 | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 108 |
AbchasienA1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 21 | 0 | 21 |
Adscharien | Wahl am 26. Oktober 2024 | 21 | 21 | ||||||||
Parlament | Wahl am 26. Oktober 2024 | 150 | 150 | ||||||||
Gesamt | 56 | 34 | 10 | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 21 | 171 | 300 |
Bislang hat noch niemand seine Absicht für eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl erklärt. Die amtierende Präsidentin Salome Surabischwili ist dazu berechtigt, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren, ebenso ihr Vorgänger Giorgi Margwelaschwili.