Ravensbrück-Prozesse

In der heutigen Welt ist Ravensbrück-Prozesse ein Thema, das viel Interesse und Debatten geweckt hat. Von seinen Anfängen bis zu seiner heutigen Entwicklung hatte Ravensbrück-Prozesse erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Gesellschaft. Sein Einfluss erstreckte sich auf Aspekte wie Wirtschaft, Politik, Kultur und Technologie und löste sowohl Bewunderung als auch Kontroversen aus. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Ravensbrück-Prozesse eingehend untersuchen, seine Auswirkungen in verschiedenen Kontexten analysieren und die Auswirkungen untersuchen, die es heute hat.

Richtertisch im 1. Ravensbrück-Prozess (1947)
Urteilsverkündung im 1. Ravensbrück-Prozess (1947)

Die Ravensbrück-Prozesse umfassen eine Reihe von Gerichtsverfahren, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter britischer und französischer Gerichtsbarkeit eröffnet wurden. Angeklagt waren Angehörige des Lagerpersonals des Konzentrationslagers Ravensbrück. Es war das große Frauenlager der Nationalsozialisten, im KZ-Ravensbrück wurden aber auch Männer und Jungen inhaftiert und ermordet. Ein weiterer Prozess um das KZ Ravensbrück fand 1966 vor dem Bezirksgericht Rostock in der DDR statt.

Die Prozesse unter britischer Gerichtsbarkeit

Ab 1946 führten die britischen Behörden – teilweise parallel zum Nürnberger Ärzteprozess, bei dem die Menschenversuche in Ravensbrück behandelt wurden und die Ravensbrücker KZ-Ärzte Carl Clauberg, Fritz Fischer, Karl Gebhardt und Herta Oberheuser verurteilt wurden – sieben Ravensbrück-Prozesse durch. Hierzu wurde ein Militärgericht eingerichtet. Als Richter wurden drei, vier oder fünf britische Offiziere berufen, denen ein Justiziar assistierte. Der Kreis der Angeklagten setzte sich aus allen Rangstufen des Lagerpersonals zusammen: Lagerführer, Ärzte, Aufseherinnen und Aufseher und auch ehemalige Gefangene, die andere Häftlinge misshandelt hatten. Insgesamt wurden Prozesse gegen 38 Personen geführt, 21 von ihnen waren Frauen.

Alle Prozesse fanden im Hamburger Curiohaus im Rahmen der Curiohaus-Prozesse statt.

Erster Ravensbrück-Prozess

Dauer: 5. Dezember 1946 bis 3. Februar 1947

Den Tatkomplex des Verfahrens bildeten Kriegsverbrechen, Misshandlungen und Morde an Häftlingen, wobei Straftaten gegen deutsche Staatsangehörige in diesem Verfahren nicht berücksichtigt wurden. Den Vorsitz führte der Major-General Westropp, dem fünf beisitzende Offiziere der British Army sowie ein polnischer Major zur Seite standen. Die Anklage führte Major Stewart und als Justiziar war ein Mister Stirling anwesend. Die Angeklagten hatten Strafverteidiger ihrer Wahl zur Verfügung. Bei dem ersten Ravensbrück-Prozess waren offizielle Prozessbeobachter aus zehn Nationen, Presseberichterstatter und Vertreter der deutschen Justiz anwesend. Insgesamt mussten sich 16 Angeklagte vor Gericht verantworten, die allesamt bei Prozessbeginn auf „nicht schuldig“ plädierten.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Johann Schwarzhuber Schutzhaftlagerführer, Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück Tod durch den Strang
Gustav Binder stellvertretender Betriebsleiter der Texled GmbH Tod durch den Strang
Heinrich Peters Kompanieführer des SS-Wachbataillons 15 Jahre Haft, freigelassen am 18. Mai 1955
Ludwig Ramdohr Kriminalsekretär, Leiter des Vernehmungsdienstes in der Politischen Abteilung (KZ) Tod durch den Strang
Martin Hellinger Zahnarzt 15 Jahre Haft, am 14. Mai 1955 freigelassen
Rolf Rosenthal SS-Standortarzt Tod durch den Strang
Gerhard Schiedlausky SS-Standortarzt Tod durch den Strang
Percival Treite SS-Standortarzt Tod durch den Strang, verübte am 8. April 1947 Suizid
Adolf Winkelmann SS-Standortarzt starb während des Prozesses am 1. Februar 1947
Dorothea Binz Weibliches Gefolge der Waffen-SS, Stellvertretende Oberaufseherin und Leiterin des Zellenbaus Tod durch den Strang
Grete Bösel Weibliches Gefolge der Waffen-SS, Arbeitsdienstführerin im Arbeitseinsatzbüro Tod durch den Strang
Margarete Mewes Weibliches Gefolge der Waffen-SS, Leiterin des Zellenbaus 10 Jahre Haft, am 26. Februar 1952 freigelassen
Elisabeth Marschall Oberschwester, NS-Reichsbund deutscher Schwestern Tod durch den Strang
Carmen Mory KZ-Gefangene, Blockälteste im Krankenrevier, Häftlingsspitzel für die Politische Abteilung, Vernehmungsdienst Tod durch den Strang; verübte am 9. April 1947 Suizid
Vera Salvequart KZ-Gefangene, Häftlingskrankenschwester im Sterbe- und Selektionslager Uckermark Tod durch den Strang
Eugenia von Skene KZ-Gefangene, Blockälteste im Siemens-Lager und Lagerläuferin des Arbeitseinsatzbüros 10 Jahre Haft, am 21. September 1951 freigelassen.

Alle zum Tode Verurteilten – ausgenommen Vera Salvequart, Carmen Mory und Percival Treite – wurden zwischen dem 2. und 3. Mai 1947 in Hameln von Albert Pierrepoint gehängt.

Zwei weitere Angeklagte, Lagerkommandant Fritz Suhren und Arbeitsführer Hans Pflaum, waren vor Prozessbeginn aus der Haft geflohen und mit Hilfe falscher Namen untergetaucht. Sie wurden jedoch 1949 erneut verhaftet und den französischen Besatzungsbehörden übergeben, die in Rastatt einen weiteren Ravensbrück-Prozess eröffnet hatten. Beide Angeklagten wurden dort zum Tode verurteilt und am 12. Juni 1950 erschossen.

Zweiter Ravensbrück-Prozess

Dauer: 5. November bis 27. November 1947

In diesem Verfahren wurde nur gegen einen Angeklagten verhandelt. Es handelte sich um Friedrich Opitz, dem die Fabrik innerhalb des Lagers unterstand. Vor Beginn des ersten Ravensbrück-Prozesses war Opitz die Flucht gelungen.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Friedrich Opitz Werksleiter der Texled GmbH Tod durch den Strang, hingerichtet am 26. Februar 1948

Dritter Ravensbrück-Prozess

Dauer: 14. April bis 27. April 1948 (auch Uckermark-Prozess genannt)

Verhandelt wurde gegen fünf weibliche Lagerverantwortliche des KZ Ravensbrück sowie des Außenlagers KZ Uckermark wegen folgender Anklagepunkte:

  • Misshandlung alliierter Häftlinge
  • Teilnahme an der Selektion alliierter Häftlinge für die Gaskammer dieser beiden Lager

Eineinhalb Kilometer östlich des KZ Ravensbrück befand sich ab Juni 1942 das Jugendkonzentrationslager Uckermark für Mädchen und junge Frauen. Die Inhaftierten galten unter anderem als kriminell oder schwer erziehbar. Mit Überschreiten der Altersgrenze von 21 Jahren wurden sie in das KZ Ravensbrück verlegt. Beide Lager standen unter einheitlicher Verwaltung. Ab Januar 1945 wurde das Jugendkonzentrationslager Uckermark aufgelöst. In der Folgezeit diente das Gelände als Sterbe- und Selektionslager für kranke, nicht mehr arbeitsfähige Frauen des KZ Ravensbrück, die älter als 52 Jahre waren.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Lotte Toberentz Leiterin des Jugendkonzentrationslager freigesprochen
Johanna Braach stellvertretende Leiterin des Jugendkonzentrationslager freigesprochen
Elfriede Mohneke Aufseherin im KZ Uckermark 10 Jahre Haft, am 14. Juni 1952 freigelassen
Margarete Rabe Aufseherin im KZ Uckermark lebenslange Haft, 1950 in eine 21-jährige Haftstrafe umgewandelt, freigelassen am 16. Juni 1954
Ruth Neudeck Oberaufseherin des KZ Uckermark Tod durch den Strang, am 29. Juli 1948 hingerichtet

Toberentz und Braach wurden freigesprochen, weil ihnen im Jugendkonzentrationslager keine Frauen alliierter Nationalität, sondern nur deutsche Gefangene unterstanden. Das Schicksal der deutschen Häftlinge war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Vierter Ravensbrück-Prozess

Dauer: 7. April bis 8. Juni 1948

Alle Angeklagten gehörten zum medizinischen Personal des KZ Ravensbrück, darunter eine Gefangene, die als Krankenschwester eingesetzt wurde. Die Anklage konzentrierte sich auf Ermordung alliierter Häftlinge in den Gaskammern, Misshandlungen und Folter.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Benno Orendi Lagerarzt unter Percival Treite Tod durch den Strang, hingerichtet am 17. September 1948
Walter Sonntag Zahnarzt Tod durch den Strang, hingerichtet am 17. September 1948
Martha Haake Krankenschwester 10 Jahre Haft, am 1. Januar 1951 aus gesundheitlichen Gründen entlassen.
Liesbeth Krzok Krankenschwester 4 Jahre Haft; am 3. Februar 1951 freigelassen
Gerda Ganzer Lagerinsassin und Krankenschwester Tod durch den Strang, in Haftstrafe umgewandelt, am 6. Juli 1957 entlassen.

Ganzer war schon vor einem russischen Militärgericht angeklagt und freigesprochen worden. Das nunmehr über sie verhängte Todesurteil wurde später in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt, die man schließlich bis auf zwölf Jahre verminderte. Am 6. Juli 1957 wurde sie aus der Haft entlassen.

Fünfter Ravensbrück-Prozess

Dauer: 16. Juni bis 29. Juni 1948; Urteilsverkündung am 15. Juli 1948.

Angeklagt waren drei Mitglieder der SS, denen zur Last gelegt wurde, Häftlinge ermordet zu haben.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Arthur Conrad SS-Aufseher Tod durch den Strang, hingerichtet am 17. September 1948
Heinrich Schäfer SS-Aufseher 2 Jahre Haft, am 28. Oktober 1949 freigelassen
Walter Schenk SS-Aufseher 20 Jahre Haft, am 3. August 1954 freigelassen

Sechster Ravensbrück-Prozess

Dauer: 1. Juli bis 26. Juli 1948

Den beiden Angeklagten wurde die Misshandlung alliierter Häftlinge im KZ Ravensbrück zur Last gelegt.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Kurt Lauer SS-Aufseher 15 Jahre Haft, am 7. Mai 1955 freigelassen
Kurt Rauxloh SS-Aufseher 10 Jahre Haft, am 26. September 1954 aus gesundheitlichen Gründen freigelassen

Siebter Ravensbrück-Prozess

Dauer: 2. Juli bis 21. Juli 1948

In diesem letzten Verfahren wurden sechs Aufseherinnen angeklagt, alliierte Häftlinge misshandelt zu haben und Gefangene für die Ermordung in einer Gaskammer selektiert zu haben.

Angeklagte(r) Funktion im Lager Urteil
Luise Brunner Oberaufseherin 3 Jahre Haft
Anna Klein-Plaubel Oberaufseherin Freispruch wegen Mangels an Beweisen
Emma Zimmer Oberaufseherin Tod durch den Strang, hingerichtet am 20. September 1948
Christine Holthöwer Aufseherin Freispruch wegen Mangels an Beweisen
Gertrud Schreiter Aufseherin Tod durch den Strang, hingerichtet am 20. September 1948
Ilse Vettermann Aufseherin 12 Jahre Haft

Die Prozesse unter französischer Gerichtsbarkeit

Die Angeklagten im Kriegsverbrecherprozess in Rastatt, Dezember 1946

Von April 1946 bis Oktober 1949 fanden Prozesse gegen Angehörige des Lagerpersonals vor dem französischen Militärgericht im Ahnensaal des Schloss Rastatt statt. In Rastatt wurden insbesondere Fälle abgeurteilt, welche im Bereich der französischen Besatzungszone verübt wurden, verhandelte aber auch Ausnahmen wie Denise Bloch, Germaine Tillion, Odette Sansom u. a.

„Rastatt ist eine Stadt, in der wiederholt für die Freiheit gekämpft worden ist. Es ist nun Frankreichs Pflicht, die Ideen der Freiheit in die Praxis umzusetzen.“

Charles Fury, Leiter der Justizabteilung der französischen Militärregierung bei der Eröffnung des Gerichts.

Am 10. März 1950 verurteilte das Gericht den ehemaligen Lagerkommandanten Fritz Suhren (1908–1950) und den Arbeitseinsatzleiter Hans Pflaum (1902–1950) zum Tode. Beide hatten ursprünglich im ersten britischen Ravensbrück-Prozess angeklagt werden sollen. Ihnen gelang jedoch am 16. November 1946 die Flucht aus dem britischen Internierungslager im ehemaligen KZ Neuengamme. Nach ihrer erneuten Festnahme im März (oder Sommer) 1949 wurden sie von den Amerikanern Ende Juli 1949 an die Franzosen ausgeliefert, in Rastatt wegen vielfachen Mordes vor ein Militärgericht gestellt und am 10. März 1950 zum Tode verurteilt. In der Haft leugnete Suhren jedoch jegliche Verbrechen im KZ. Die beiden am 13. Mai 1950 bestätigten Urteile wurden am 12. Juni 1950 in einer Kiesgrube bei Sandweier nahe Baden-Baden durch Erschießen vollstreckt. Es handelte sich um eine der letzten Hinrichtungen auf bundesdeutschem Boden, wo durch den Artikel 102 des Grundgesetzes seit dem 24. Mai 1949 „ie Todesstrafe abgeschafft ist“. Des Weiteren fiel die Zuständigkeit für solche Verbrechen seit der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 in den Zuständigkeitsbereich eben jener, „jedoch fühlte sich das Tribunal géneral nicht gebunden“, das seinen Sitz bis März 1956 in Rastatt hatte. Die Prozessakten haben eine Sperrfrist von 100 Jahren, die bis 2046 andauert. Bisher konnten erst wenige Wissenschaftler Einblick nehmen.

Insgesamt verhandelte das französische Tribunal géneral 341 Fälle mit 890 Angeklagten. 117 wurden zum Tode verurteilt, 59 der verhängten Todesstrafen vollstreckt. Bei besonders abscheulichen Verbrechen erfolgte die Hinrichtung durch eine 1946 eigens dafür angefertigte Guillotine in der Bastion 12 der ehemaligen Bundesfestung, die anderen durch nächtliche Erschießungen in den umliegenden Wäldern; die Bastion 12 wurde 1960 abgerissen, die Guillotine befindet sich heute im Besitz des Badisches Landesmuseum und ist im Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg zu sehen.

Literatur

  • Anette Kretzer: NS-Täterschaft und Geschlecht. Der erste britische Ravensbrück-Prozess 1946/47 in Hamburg. Metropol, Berlin 2009, ISBN 978-3-940938-17-6.
  • Ljiljana Heise: KZ-Aufseherinnen vor Gericht: Greta Bösel – „another of those brutal types of women?“. Lang, Frankfurt am Main / Berlin / Bern / Wien 2009, ISBN 978-3-631-58465-1 (Zugleich Magisterarbeit an der FU Berlin 2007 unter dem Titel: Der erste Ravensbrück-Prozess (1946/47) und die Frage der Täterschaft von Frauen im Nationalsozialismus).
  • Angelika Ebbinghaus (Hrsg.): Opfer und Täterinnen. Frauenbiographien des Nationalsozialismus. S. Fischer Verlag, Frankfurt a. M. 1996, ISBN 3-596-13094-8.
  • Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück. Berlin 2002 (Dissertation TU Berlin), urn:nbn:de:kobv:83-opus-4303, doi:10.14279/depositonce-528.
  • Elf Todesurteile. Dr. Treite – Helfer und Mörder. In: Der Spiegel. Nr. 6, 1947, S. 3 (online).
  • Ravensbrücker Mory-Taten. Vera hat ein schlechtes Gewissen. In: Der Spiegel. Nr. 4, 1947, S. 4 (online).

Weblinks

Commons: Ravensbrück-Prozesse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • C. Taake: Angeklagt; SS-Frauen vor Gericht. (Memento vom 3. März 2008 im Internet Archive) Bibliotheks- und Informationssystem der Univ. Oldenburg, 1998

Einzelnachweise

  1. Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht, Diplomarbeit an der Universität Oldenburg, Bis, Oldenburg 1998, ISBN 3-8142-0640-1, S. 70 ff.
  2. C Caterina Abbati: Ich, Carmen Mory. Das Leben einer Berner Arzttochter und Gestapo-Agentin (1906–1947). Chronos, Zürich 1999, S. 175, ISBN 3-905313-03-0.
  3. Neuer Ravensbrück-Prozeß am 7. April in Hamburg. In: Wiener Kurier. Herausgegeben von den amerikanischen Streitkräften für die Wiener Bevölkerung, 26. März 1948, S. 8 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/wku
  4. a b c d e Armin Käfer: Hinrichtung in der Kiesgrube. In: Stuttgarter Zeitung Nr. 50, 2021-03-02
  5. a b c In Rastatt stand eine Guillotine Das „Tribunal General“ in Rastatt. In: Historischer Verein Rastatt. 6. Februar 2013, archiviert vom Original am 6. Februar 2013; abgerufen am 2. März 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hist-ver-rastatt.de
  6. Badische Neueste Nachrichten: Freiheitsidee in die Praxis umgesetzt. Erste Kriegsverbrecherprozesse vor 65 Jahren / 14 Männer bei Sandweier erschossen. 13. Mai 2011
  7. Rezension dazu: Anette Kretzer: NS-Täterschaft und Geschlecht. Der erste britische Ravensbrück-Prozess 1946/47 in Hamburg. Berlin 2009. H-Soz-u-Kult, Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften